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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/439  

Betreff: Patronatserklärung zugunsten der Theater Lüneburg GmbH zur Abwendung einer möglichen Überschuldung nach § 19 InsO
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:von Wietersheim, Katharina
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: von Wietersheim-Böke, Katharina
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
16.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
19.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
22.12.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Patronatserklärung  

 

 

 

Anlage/n:

 

Anlage 1 - Patronatserklärung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Patronatserklärung (282 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird vom Kreistag ermächtigt, die anliegende Patronatserklärung zugunsten der Theater Lüneburg GmbH zu unterzeichnen und gegebenenfalls ein Darlehen mit Rangrücktritt für die Gesellschaft in Höhe von bis zu 975.000,00 € zu gewähren.

 

 

 

 

Sachlage:

Die Theater Lüneburg GmbH ist ein öffentliches Unternehmen, welches auf Zuwendungen angewiesen ist. Der Landkreis Lüneburg hält 74,9 % und die Hansestadt Lüneburg 25,1 % der Anteile. Der Zuschussbetrag von Landkreis und Hansestadt Lüneburg beläuft sich in der Spielzeit 2022/2023 auf zusammen rund 3,9 Mio. €. Gemäß Zielvereinbarung für die Jahre 2020 bis 2023 bezuschusst das Land Niedersachsen das Theater mit einem Festbetrag in Höhe von rund 3,8 Mio. €hrlich.

 

Die aktuelle mittelfristige Finanzplanung der Theater Lüneburg GmbH für die Geschäftsjahre 2023/2024 bis 2026/2027 prognostiziert einen jährlichen Fehlbetrag zwischen 995 T€ im laufenden Geschäftsjahr 2022/2023 und rund 2 Mio. € in 2026/2027. Sofern diese erwarteten Ergebnisse tatsächlich eintreten sollten, würde das Eigenkapital im Laufe der Spielzeit 2023/2024 aufgezehrt werden.

 

Um einer möglichen bilanziellen Überschuldung entgegenzuwirken und eine Handlungsgrundlage der Geschäftsführung der Theater Lüneburg GmbH zum Abschluss von Verträgen für die kommende Spielzeit 2023/2024 zu schaffen, sehen es die beiden Gesellschafter der Theater Lüneburg GmbH als notwendig an, dass eine allgemeine Darlehenszusage mit Rangrücktritt zur Sicherung des bilanziellen Eigenkapitals gegeben wird. Diese Zusage sieht im Falle einer drohenden bilanziellen Überschuldung der Theater Lüneburg GmbH vor, dass die Gesellschafter jeweils ein Darlehen mit Rangrücktritt von bis zu 975.000,00 € seitens des Landkreises Lüneburg und in Höhe von bis zu 325.000,00 € seitens der Hansestadt Lüneburg gewähren. Insgesamt wäre die Theater Lüneburg GmbH dann mit einer eigenkapitalersetzenden Sicherheit in Höhe von bis zu 1.300.000,00 € abgesichert.

 

Aufgrund des beschriebenen Sachverhaltes sollte die Verwaltung des Landkreises Lüneburg bevollmächtigt werden, vorbehaltlich der Genehmigung des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport als Kommunalaufsicht nach § 121 Abs. 2 NKomVG, die Patronatserklärung zu unterzeichnen und bei Eintreten einer bilanziellen Überschuldung der Theater Lüneburg GmbH in den Jahren 2023 und 2024 ein Darlehen mit Rangrücktritt in Höhe von bis zu 975.000,00 € zu gewähren.

Die Umsetzung der Mnahme erfolgt in Abstimmung und ausschließlich im Einklang mit der Hansestadt Lüneburg.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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