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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/440  

Betreff: Umbesetzung im Kreisausschuss sowie in Fachausschüssen und sonstigen Gremien
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Brandt, Sebastian
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreistag
22.12.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Anlage/n:

keine

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stellt folgende Umbesetzungen fest:

 

  1. Ausschuss für Mobilität

 

Herr Detlev Schulz-Hendel scheidet als ordentliches Mitglied aus dem Ausschuss für Mobilität aus. Nachfolger ist Herr Oliver Glodzei.

 

  1. Kreisausschuss:

 

Herr Detlev Schulz-Hendel scheidet als stellvertretendes Mitglied für Frau Claudia Schmidt aus dem Kreisausschuss aus. Die Nachfolge als stellvertretendes Mitglied wird Herr Matthias Wiebe übernehmen.

 

  1. Ausschuss für Wirtschaft und Touristik:

 

Herr Detlev Schulz-Hendel scheidet als stellvertretender Vorsitzender aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Touristik aus. Nachfolgerin ist Frau Barbara Beenen.

 

  1. Verwaltungsrat der Sparkasse:

 

Herr Detlev Schulz-Hendel nimmt weiterhin sein Mandat im Verwaltungsrat der Sparkasse wahr.

 

  1. Weitere Umbesetzungen werden im nächsten Kreistag im Februar bekanntgegeben.

 

 

 

 

Sachlage:

Der Kreistagsabgeordnete Detlev Schulz-Hendel hat mit Schreiben vom 04.12.2022 auf seinen Sitz im Kreistag verzichtet. Nachrücker ist Herr Oliver Glodzei (sh. Vorlage 2022/395).

Desweiteren schließt sich Frau Barbara Beenen gemäß Mitteilung vom 23.11.2022 der Fraktion BÜNDNIS 90 / Die Grünen als Mitglied an. Dieses wurde dem Landrat gem. § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung entsprechend bekanntgegeben.

Herr Schulz-Hendel ist Mitglied in verschiedenen Ausschüssen und sonstigen Gremien, für die von der Fraktion BÜNDNIS 90/ Die Grünen, Nachfolgerinnen / Nachfolger zu benennen sind

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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