Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/003  

Betreff: Antrag der Gruppe FDP/ Die Unabhängigen vom 09.01.2023 zum Thema: "DRK, THW, DLRG und Kreisbrandmeister im Austausch mit Politik und Verwaltung" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 03.05.2023)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an Fachausschüsse
Verantwortlich:Gruppe FDP/Die Unabhängigen
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Ordnung
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:12.1.3. 127-000 Rettungsdienst
 12.1.4. 128-000 Katastrophenschutz
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
17.05.2023 
Sitzung des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten geändert beschlossen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Antrag_-_DRK,_THW,_DLRG_und_Kreisbrandmeister_im_Austausch_mit_Politik_und_Verwaltung_.pdf  

 

 

 

Anlage/n:
Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_-_DRK,_THW,_DLRG_und_Kreisbrandmeister_im_Austausch_mit_Politik_und_Verwaltung_.pdf (234 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Wir beauftragen die Verwaltung mit der Ladung vom

DRK (Deutsches Rote Kreuz),
THW (Technisches Hilfswerk),
DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft),
und der freiwilligen Feuerwehr (Vertreten durch den Kreisbrandmeister)

zu den nächsten Sitzungen des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten.

 

 

 

 

 

Sachlage:

Mit anderen Organisationen bilden das DRK, das THW und die freiwilligen Feuerwehren das Grundgerüst zur Sicherung und Rettung im Katastrophenfall. Daher sehen wir es als eine Notwendigkeit an, diese Organisationen und ihre Einsatzbereiche zu kennen und ihnen damit auch Gehör in den politischen Gremien zu verschaffen.

Neben einer Vorstellung der Organisationen selbst, bitten wir um Schilderung der Leistungen, welche sie personell und materiell im Falle einer Katastrophe abdecken können. Im Zuge dessen wünschen wir uns eine Darstellung von Einsatzbereichen in denen derzeit keine Handlungsfähigkeit besteht, da es an personellen und materiellen Gegebenheiten fehlt und von Seiten der Politik und der Verwaltung noch Unterstützung erfolgen muss.

Da der Kreisbrandmeister bereits in diesem Jahr eine Präsentation hielt, soll sich sein Beitrag auf die Einsatzbereiche in denen derzeit keine Handlungsfähigkeit besteht, beschränken..

Stellungnahme der Verwaltung vom 03.05.2023:

Die Hilfsorganisationen und die Feuerwehren sind unverzichtbare Partner bei der Bekämpfung von Krisenlagen. Die ehrenamtlichen Kräfte leisten einen unersetzlichen Beitrag zum Zusammenhalt der Gesellschaft. Die Verwaltung setzt daher gerne den Wunsch nach einer persönlichen Vorstellung der einzelnen Hilfsorganisation im Gremium um.

 

Um einen besseren Eindruck über Ausrüstung und Potenzial der einzelnen Hilfsorganisation zu erhalten, schlägt die Verwaltung vor, die nächsten Ausschusssitzungen bei den Hilfsorganisationen abzuhalten. Neben der jeweiligen Präsentation könnte dann noch eine Besichtigung von Fahrzeugen etc. erfolgen, so dass sofort ein praktischer Bezug zum Vortrag hergestellt werden kann.

 

Neben den Hilfsorganisationen DRK, THW, DLRG und den Feuerwehren sollte dabei auch der ASB die Gelegenheit zur Vorstellung erhalten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung