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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/005  

Betreff: Besetzung der Stelle des Kreisnaturschutzbeauftragten (KNB) für den Landkreis Lüneburg
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 03.02.2023)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13.5. 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz
02.02.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz geändert beschlossen     
Kreisausschuss
13.02.2023    Nichtöffenliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
16.02.2023 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

./,

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Herr Udo Bendzko und Herr Ansgar Suntrup werden zu Kreisnaturschutzbeauftragten für den Landkreis Lüneburg bestellt. Beide teilen sich das Amt zu gleichen Teilen.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag im Stand der 1. Aktualisierung vom 03.02.2023

Herr Udo Bendzko und Herr Ansgar Suntrup werden beide zu Kreisnaturschutzbeauftragten für den Landkreis Lüneburg bestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Am 31.12.2022 endete die Amtszeit des bisherigen KNB Herrn Broder. Nach Beratung im Umweltschutzausschuss wurde die Neubesetzung öffentlich ausgeschrieben. Bis zum Bewerbungsende gab es zwei Bewerbungen:

 

Udo Bendzko aus Lüneburg, Landschaftsplaner, ehem. Leiter des Referates Arten- und Biotopschutz, Grundsatzfragen und Biodiversität der Hansestadt Hamburg,

 

Ansgar Suntrup aus Lüneburg: Biologe, Verfasser diverser Fachgutachten, führt u.a. verschiedene Exkursionen in der Hansestadt Lüneburg durch.

 

Mit beiden Bewerbern wurden ausführliche Gespräche geführt. Beide verfügen über die erforderliche Sachkenntnis, haben viele Ideen zur Ausgestaltung des Amtes und lassen ein hohes Engagement erwarten. Dabei sind die Themenschwerpunkte unterschiedlich. Herr Bendzko würde einen Fokus u.a. im Bereich Städtebau und schulische Bildung setzen, Herr Suntrup bei der Ansprache von Nutzergruppen (Landwirtschaft, Jagd, Angler) und Sensibilisierung durch Exkursionen und Führungen.

 

Mit Herrn Bendzko und Herrn Suntrup haben sich zwei hoch qualifizierte und engagierte Personen auf das Amt beworben. Die Verwaltung hält es für unangemessen, bei der Besetzung eines Ehrenamtes ein förmliches Auswahlverfahren durchzuführen. Mit beiden Bewerbern wurde daher darüber gesprochen, ob sie sich eine Aufteilung des Amtes je zur Hälfte vorstellen können. Beide wären mit einer solchen Regelung einverstanden. Die Aufteilungrde thematisch erfolgen. Eine Abstimmung würde im Rahmen der ohnehin regelmäßig mit der Verwaltung durchgeführten Gespräche stattfinden.

 

Die Teilung bedeutet die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 132,50 € monatlich pro Person. Diese beinhaltet laut Entschädigungssatzung auch schon Fahrtkosten im Kreisgebiet. Auch wenn sich der Aufwand je Person durch die Aufgabenteilung reduziert, ist damit zu rechnen, dass die Entschädigung nicht auskömmlich sein wird und zumindest kaum ein entsprechendes Engagement angemessen würdigt. Den beiden Bewerbern wurde zugesagt, die Höhe der Entschädigung in den ersten Monaten der Amtszeit zu überprüfen und ggf. nach Lösungen zu suchen. Ansonsten wird es nicht möglich sein, die beiden Bewerber im Amt zu halten.

 

Herr Suntrup wird sich in der Sitzung vorstellen, Herr Bendzko ist aus persönlichen Gründen verhindert, würde aber im Falle seiner Bestellung an der nachfolgenden Umweltausschusschussitzung teilnehmen.

 

Ergänzende Sachlage, Stand 03.02.2023:

 

Im Rahmen der Sitzung des Umweltschutzausschusses wurde darüber beraten, dass mit der Bestellung von Herrn Suntrup und Herrn Bendzko eine neue Qualität in das Amt des KNB kommt, da die Tätigkeit aber mit nicht unerheblichem Aufwand, insbesondere auch durch Fahrten im Kreisgebiet, verbunden ist, muss eine angemessene Entschädigung erfolgen. Die Verwaltung hat im Nachgang zur Sitzung noch einmal die Notwendigkeit der Anpassung der Entschädigungssatzung geprüft. Weder aus dem Nds. Naturschutzgesetz noch aus der Entschädigungssatzung oder anderweitigen Beschlüssen des Landkreises Lüneburg heraus ist eine Begrenzung des Amtes auf eine Person geregelt. Die Verwaltung schlägt daher vor - abweichend von der bisherigen Beschlussvorlage, die eine Teilung der monatlichen Entschädigung vorsah - dass beide Kreisnaturschutzbeauftragte die volle Aufwandsentschädigung von jeweils 265,- €/monatlich erhalten. Damit verbunden ist die Hoffnung und Erwartung, dass beide neue Impulse für das Amt setzen und sich auch gerade aus dem Austausch neue Betätigungsfelder ergeben. Auf eine Änderung der Entschädigungssatzung kann und sollte daher verzichtet werden, auch um das Gesamtgefüge nicht neu regeln zu müssen. Die Fahrtkosten wären mit dieser Regelung bereits abgegolten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

Monatlich 530,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

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