Vorlage - 2023/011
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Sachlage:
In der letzten Sitzung vom 29.11.2022 (Vorlage 2022/400) ist berichtet worden, dass das Verkehrsgutachten aktuell vorliege und die Analyse der Datenlage zu dem Ergebnis führe, dass die geplante Elbbrücke mit ihren uferseitigen Anbindungen als Kreisstraße einzustufen sei.
Details zu den Untersuchungsergebnissen werden nunmehr in der Sitzung vom Ingenieurbüro Gesellschaft für Verkehrsberatung und Systemplanung mbH (GVS) anhand einer Präsentation vorgestellt.
Das auf den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung basierende Schallgutachten befindet sich in der abschließenden Phase. Dieses ist wiederum Grundlage für die weitere Prüfung der FFH-Umweltverträglichkeit und weiteren Planungen.
Darüber hinaus sind noch Unterlagen, wie ein Fachbeitrag zur EG-Wasserrahmenrichtlinie sowie Aktualisierungen der Hydraulischen Nachweisführung für den Brückenneubau (Pfeileraufstau) und die Auswirkungen des Eisgangs erforderlich.
Die Genehmigung der Biosphärenreservatsverwaltung zur Durchführung der Baugrunderkundung ist aktuell noch nicht erteilt worden. Nach Abstimmung mit Generalplaner und Landschaftsplaner, kann der Vorentwurf auf Basis der vorhandenen Daten dennoch erstellt werden.
Aufgrund dessen ist nach wie vor davon auszugehen, dass der Antrag auf Planfeststellung im Sommer 2023 gestellt wird.