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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/013  

Betreff: Fortschreibung des Mehrjahresprogramms (2024 - 2028) für Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Niedersächsisches Gemeindverkehrsfinanzierungsgesetz - NGVFG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Seegers, Jens-Michael
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge:
Betriebs- und Straßenbauausschuss
01.02.2023 
Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses ungeändert beschlossen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
MJP - Maßnahmen 2024- 2028-TI  

 

 

Anlage/n:

 

Mehrjahresprogramm 2024 bis 2028

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MJP - Maßnahmen 2024- 2028-TI (513 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag:

Das Mehrjahresprogramm (MJP) 2024 bis 2028 für den Straßen-, Brücken- und Radwegbau wird in der vorgelegten Fassung beschlossen

 

 

 

Sachlage:

 

Für die Erstellung der Straßen-, Brücken- und Radwegbaumaßnahmen zur Aufnahme in das Mehrjahresprogramm (MJP) gemäß NGVFG bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Lüneburg, ist die Fortschreibung des MJP des Landkreises Lüneburg erforderlich.

Die Betriebsleitung hat ein entsprechendes MJP erstellt und legt dieses zu Beratung und Beschlussfassung (siehe Anlage) vor. Die dort aufgeführten Maßnahmen entsprechen den Kriterien des NGVFG.

Das MJP 2024 bis 2028 weist folgende Veränderungen gegenüber dem vorherigen MJP (Vorlage 2022/036) auf:

  • der unter lfd. Nr.1 zuletzt auf das Jahr 2022 verschobene Radwegneubau an der L 221 von Lüneburg bis zum Nutzfelder Kreisel mit dem Bau einer Radwegspanne an der K 28, wird nun, nach Auskunft durch die NLStBV, voraussichtlich erst 2024 realisiert werden können,
  • die bislang unter lfd. Nrn. 5 und 6 aufgeführten Radwegneubaumaßnahmen an der K 28 werden aufgrund des aktuellen Planungsstandes rücken auf die lfd. Nrn. 3 und 4 vor und sollen im Jahr 2024 realisiert werden. Der Ausbau der OD Deutsch Evern im Zuge der K 37 ist ebenfalls für das Jahr 2024 eingeplant,
  • der unter lfd. Nr. 5.1 aufgeführte 1. BA zum Ausbau der K 35 verschiebt sich von 2024 auf das Jahr 2025,
  • unter der lfd. Nr. 6 ist der Ausbau des Radwegs an der K 30 zwischen Bardowick und der B 209 neu aufgenommen worden,
  • die geplanten Bauabschnitte zum Bau der Elbbrücke (lfd. Nrrn. 7.1; 7.2 und 7.3 sind nach wie vor für die Jahre 2025 bis 2027 eingeplant. Entsprechend der aktuellen Fortschreibung des Baupreisindexes und unter Einbeziehung einer Kostenvarianz von +12,5%, war eine Kostenanpassung gegenüber der Vorjahresplanung vorzunehmen,
  • ebenfalls neu aufgenommen wurde der unter lfd. Nr. 9 aufgeführte Radwegneubau an der K 35 zwischen Ellringen und Breetze, der für das Jahr 2026 vorgesehen ist,
  • unter lfd. Nr. 10 ist der Ausbau des Radweges an der K 17 zwischen Rettmer und der B 209,
  • der Ausbau der K 29 zwischen Brietlingen und Scharnebeck inkl. Radwegsanierung (lfd. Nr. 11) verschiebt sich aufgrund von U+i-Maßnahmen aus dem Jahr 2021 um ein Jahr von 2027 auf 2028.

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

Siehe Mehrjahresprogramm

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

X

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

X

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Die Maßnahmen, insbesondere der Neubau von Straßen, Brücken und Radwegen haben aufgrund der einhergehenden zusätzlichen Flächenversiegelungen und der einzusetzenden Baustoffe sowie des Maschinen- und Fahrzeugeinsatzes zunächst negative Auswirkungen auf die CO2-Bilanz. Mittel- bzw. langfristig sollen die Verbesserungen in der Infrastruktur Anreize zum Verkehrswandel schaffen.

 

 

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