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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/018  

Betreff: Kauf eines Gesellschaftsanteils an der INNO.NON GmbH durch den LK Lüchow-Dannenberg
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Hoveida, Janna
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Hoveida, Janna
Produkte:25. 02 Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung/ Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
02.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Touristik ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
20.03.2023 
Nichtöffenltiche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
20.04.2023 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - ARTIE Konsortialvereinbarung_mit DAN  
Anlage 2 - Gesellschaftsvertrag Innovationsagentur Nordostniedersachsen INNO.NON GmbH_mit DAN  

 

Anlage/n:

 

Anlage 1 - ARTIE Konsortialvereinbarung_mit DAN

Anlage 2 - Gesellschaftsvertrag Innovationsagentur Nordostniedersachsen INNO.NON GmbH_mit DAN

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - ARTIE Konsortialvereinbarung_mit DAN (291 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Gesellschaftsvertrag Innovationsagentur Nordostniedersachsen INNO.NON GmbH_mit DAN (408 KB)      

 

Beschlussvorschlag:

  1. Zustimmung zum Beitritt des Landkreises Lüchow-Dannenberg zur Konsortialvereinbarung zur Zusammenarbeit und Gründung einer Innovationsagentur
  2. Zustimmung zur Erhöhung des Stammkapitals der Innovationsagentur Nordostniedersachsen INNO.NON GmbH um 2.500,00 Euro und des Kaufs eines Gesellschaftsanteils mit der lft. Nr. 11 in gleicher Höhe durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg
  3. Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages gemäß der Anlage inkl. weiterer notwendiger redaktioneller Änderungen

 

 

Sachlage:

Die Innovationsagentur Nordostniedersachsen INNO.NON GmbH wurde im September 2022 durch die Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Verden und Uelzen gegründet. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg beabsichtigt nun Gesellschafter der INNO.NON GmbH zu werden. Im Zuge der notwendigen Vertragsanpassung werden zudem kleinere Änderungen vorgenommen.

 

Sachverhalt:

 

Die bisherigen Aufgaben, die über die Kooperation in der ARTIE der Landkreise in der Region Lüneburg abgewickelt wurden, gehen nach der Gründung der Innovationsagentur Nordostniedersachsen INNO.NON GmbH (kurz INNO.NON) am 28. September 2022 schrittweise auf diese über. Die Agentur reichte bereits den Antrag zur Förderung des Wissens-und Technologietransfers in den Gebietskörperschaften, exklusive des Landkreises Lüneburg, bei der N-Bank ein und bereitet sich auf eine Auftragserteilung im 1. Quartal 2023 vor.

 

Als zweiter Schritt folgt die Stellung von Förderanträgen zum Wasserstoffnetzwerk in der Region, die bereits in Vorbereitung sind. Dies ist zum einen der Antrag auf Fortsetzung des Netzwerkmanagements H2NON nach der GRW-Förderung des Landes und zum anderen ein Antrag im HyPerformer-Programm des Bundes.

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hatte sich bei der Grundsatzentscheidung zur Gründung einer Gesellschaft im Sommer 2021 gegen eine Beteiligung ausgesprochen. Nach erneuter fachlicher Prüfung möchte sich der Landkreis nun an der INNO.NON beteiligen und damit die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den anderen Landkreisen beim Wissens- und Technologietransfer oder im Wasserstoffnetzwerk fortsetzen.

 

Zur Umsetzung wird vorgeschlagen, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg der entsprechenden Konsortialvereinbarung zur Zusammenarbeit und Gründung einer Innovationsagentur beitritt. Zudem soll das Stammkapital der INNON.NON um 2.500,- Euro durch einen Verkauf eines neuen Geschäftsanteils mit der laufenden Nummer 11 an den Landkreis Lüchow-Dannenberg erhöht werden. Die Veräerung bzw. der der Kauf des Geschäftsanteils soll im 2. Quartal 2023 erfolgen.

 

In den Anlagen befinden sich die angepasste Konsortialvereinbarung und der Änderungsentwurf des Gesellschaftsvertrags. Im Gesellschaftsvertrag erfolgt neben der Änderung des Stammkapitals und der Gesellschafteranteile in § 12.5 zur Nachmeldung von Tagesordnungspunkten für die Aufsichtsratssitzungen und in § 12.11 eine Einräumung der Teilnahme von Stimmboten bei den Aufsichtsratssitzungen. Auf Wunsch der kommunalen Aufsichtsbehörde bei der Landesregierung wird § 19 zur konkreteren Beschreibung als „Jahresabschlussprüfung“ umbenannt und klargestellt, dass sich diese nach der Prüfung von kommunalen Eigenbetrieben richten soll.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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