Vorlage - 2023/018
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 - ARTIE Konsortialvereinbarung_mit DAN (291 KB) | ||||
2 | Anlage 2 - Gesellschaftsvertrag Innovationsagentur Nordostniedersachsen INNO.NON GmbH_mit DAN (408 KB) |
- Zustimmung zum Beitritt des Landkreises Lüchow-Dannenberg zur Konsortialvereinbarung zur Zusammenarbeit und Gründung einer Innovationsagentur
- Zustimmung zur Erhöhung des Stammkapitals der Innovationsagentur Nordostniedersachsen INNO.NON GmbH um 2.500,00 Euro und des Kaufs eines Gesellschaftsanteils mit der lft. Nr. 11 in gleicher Höhe durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages gemäß der Anlage inkl. weiterer notwendiger redaktioneller Änderungen
Die Innovationsagentur Nordostniedersachsen INNO.NON GmbH wurde im September 2022 durch die Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Verden und Uelzen gegründet. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg beabsichtigt nun Gesellschafter der INNO.NON GmbH zu werden. Im Zuge der notwendigen Vertragsanpassung werden zudem kleinere Änderungen vorgenommen.
Sachverhalt:
Die bisherigen Aufgaben, die über die Kooperation in der ARTIE der Landkreise in der Region Lüneburg abgewickelt wurden, gehen nach der Gründung der Innovationsagentur Nordostniedersachsen INNO.NON GmbH (kurz INNO.NON) am 28. September 2022 schrittweise auf diese über. Die Agentur reichte bereits den Antrag zur Förderung des Wissens-und Technologietransfers in den Gebietskörperschaften, exklusive des Landkreises Lüneburg, bei der N-Bank ein und bereitet sich auf eine Auftragserteilung im 1. Quartal 2023 vor.
Als zweiter Schritt folgt die Stellung von Förderanträgen zum Wasserstoffnetzwerk in der Region, die bereits in Vorbereitung sind. Dies ist zum einen der Antrag auf Fortsetzung des Netzwerkmanagements H2NON nach der GRW-Förderung des Landes und zum anderen ein Antrag im HyPerformer-Programm des Bundes.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hatte sich bei der Grundsatzentscheidung zur Gründung einer Gesellschaft im Sommer 2021 gegen eine Beteiligung ausgesprochen. Nach erneuter fachlicher Prüfung möchte sich der Landkreis nun an der INNO.NON beteiligen und damit die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den anderen Landkreisen beim Wissens- und Technologietransfer oder im Wasserstoffnetzwerk fortsetzen.
Zur Umsetzung wird vorgeschlagen, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg der entsprechenden Konsortialvereinbarung zur Zusammenarbeit und Gründung einer Innovationsagentur beitritt. Zudem soll das Stammkapital der INNON.NON um 2.500,- Euro durch einen Verkauf eines neuen Geschäftsanteils mit der laufenden Nummer 11 an den Landkreis Lüchow-Dannenberg erhöht werden. Die Veräußerung bzw. der der Kauf des Geschäftsanteils soll im 2. Quartal 2023 erfolgen.
In den Anlagen befinden sich die angepasste Konsortialvereinbarung und der Änderungsentwurf des Gesellschaftsvertrags. Im Gesellschaftsvertrag erfolgt neben der Änderung des Stammkapitals und der Gesellschafteranteile in § 12.5 zur Nachmeldung von Tagesordnungspunkten für die Aufsichtsratssitzungen und in § 12.11 eine Einräumung der Teilnahme von Stimmboten bei den Aufsichtsratssitzungen. Auf Wunsch der kommunalen Aufsichtsbehörde bei der Landesregierung wird § 19 zur konkreteren Beschreibung als „Jahresabschlussprüfung“ umbenannt und klargestellt, dass sich diese nach der Prüfung von kommunalen Eigenbetrieben richten soll.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| x | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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