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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/019  

Betreff: Verlängerung des Projektes "ELEVATOR LG"- Neugründung und Ausbau bestehender Start- up- Zentren
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Nette, Dorte
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Nette, Dorte
Produkte:25. 02 Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung/ Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
02.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Touristik ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
20.03.2023 
Nichtöffenltiche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n: ./.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

r das ProjektELEVATOR LG“ der Wirtschaftsfördergesellschaft mbH für Stadt und Landkreis Lüneburg (W.LG) zur Förderung der regionalen Start- up- Szene wird in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 jeweils ein Zuschuss in Höhe von 10.000 € gewährt. Entsprechende Haushaltsmittel sind vorhanden.

Der Beschluss steht weiterhin unter dem Vorbehalt, dass die verbleibenden Eigenmittel durch weitere Finanzierungspartner bzw. den Haushalt des Antragstellers (W.LG) aufgebracht werden und das Projekt von der NBank gefördert wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Auf die Vorlage 2019/262 wird sich bezogen.

 

Bereits seit 2018 fördert das Land Niedersachsen den Aufbau von regionalen Start- up-Zentren.

Am 23.11.2022 veröffentlichte das Niedersächsische Wirtschaftsministerium eine Richtlinie (Erlass des MW vom 23.11.2022- 20-32318- VORIS 77100), mit der die erfolgreiche Förderung ab 2023 für weitere drei Jahre fortgesetzt werden kann.

Gegenstand der Förderung ist der Betrieb von Start- up- Zentren (Inkubatoren und Acceleratoren). Die Anzahl ist auf insgesamt 10 Projekte in Niedersachsen begrenzt.

 

In der Förderrichtlinie wurde dazu aufgefordert, entsprechende Förderanträge bis zum 02.01.2023 bei der Bewilligungsstelle (NBank) einzureichen. Der Förderzeitraum erstreckt sich über 3 Jahre bis zum 31.12.2025. Für diesen Zeitraum kann eine Projektfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von max. 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Höchstfördersumme von 100.000 €/ Jahr gefördert werden.

Die Start- up- Zentren haben schwerpunktmäßig die Aufgabe, die Start- ups im Rahmen eines individuellen Coachings im Gründungsprozess und in der Seed- Phase zu unterstützen. Hierzu sollen den Start- ups von den Start- up- Zentren unterschiedliche und auf die einzelnen Bedürfnisse ausgerichtete Beratungsangebote zur Verfügung gestellt werden. Außerdem müssen die Start- up- Zentren den Gründerinnen und Gründern bei Bedarf entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.

Die Wirtschaftsförderung für Stadt und Landkreis Lüneburg (W.LG) hat sich fristgemäß um eine Fortsetzung der Förderung für das Start- up- Zentrum in neburg (Elevator) beworben.

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens soll über den Haushalt der W.LG und Zuschüsse weiterer regionaler Partner abgesichert werden. Neben den bereits bestehenden Kooperationsstrukturen mit dem Wirtschaftsforum Lüneburg e.V., dem Business Angel Netzwerk BANSON e.V., der e.novum Betreibergesellschaft, Landkreis und Hansestadt Lüneburg hat es zwischenzeitlich Abstimmungen mit der Ubuntu Social Impact Lab GmbH gegeben, die demnächst in der Hansestadt Lüneburg ein Co- Working und MakerSpace (Utopia) betreiben wird. Das Unternehmen wird sich als weiterer Projektpartner an der Projektfinanzierung beteiligen und das Betreuungsangebot erweitern.

Thematischer Schwerpunkt des Elevators wird weiterhin der Bereich neue Informationstechnologie/ neue Medien bleiben. Unter diesem Themenschwerpunkt wurden in den vergangenen Förderperioden insgesamt 22 Start- ups über den Zeitraum von max. 6 Monaten individuell betreut.

Die Entscheidung über die Aufnahme von Start- ups in das Coaching- Programm des Elevators trifft ein Beirat, der mit Experten aus dem Bereich Start- up- Finanzierung, IT und Medien besetzt ist und aus insgesamt 7 Personen besteht.

Die Herkunft/ Sitz der betreuten Start- ups verteilt sich auf 17 aus Stadt und Landkreis Lüneburg, 1 aus dem Landkreis Uelzen, 1 aus dem Landkreis Stade, 1 aus dem Landkreis Lüchow- Dannenberg und 1 aus dem Landkreis Celle. In den Start- ups waren zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Betreuungsprogramm

56,5 Personen beschäftigt, heute sind es 103 Personen.

Neben der Vermittlung von Räumlichkeiten, die vom e.novum für den Betreuungszeitraum kostenfrei bereitgestellt wurden, erfolgte die Finanzierung von Spezial- Know- how durch externe Dienstleister der W.LG. Dabei ging es insbesondere um folgende Themen:

- Vertrags- und Medienrecht

- Konzeption für Online- Marketing- Maßnahmen

- Technische Zulassung von Produktinnovationen.

Zur Sicherung der Kofinanzierung des Projektes ist, wie in der Vergangenheit, eine finanzielle Unterstützung des Landkreises Lüneburg in Höhe von 10.000 €/ Jahr erforderlich. Zur Bestätigung dieser Absicht liegt der W.LG bereits ein entsprechendes Schreiben vor. Dieses enthält den Vorbehalt entsprechender Gremienbeschlüsse. Gleiches gilt für die Hansestadt Lüneburg.

 

Der Landkreis Lüneburg unterstützte dieses Projekt bereits mit einer finanziellen Beteiligung in Höhe von jeweils 10.000 €/ Jahr in den Jahren 2018 bis einschließlich 2022.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine weitere Beteiligung an der Verlängerung dieses Projektes sinnvoll, um Gründer aus der Region zu unterstützen und die Innovationskraft der Region nachhaltig zu stärken.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

10.000€/ Jahr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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