Vorlage - 2023/020
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Das vorgestellte Vorgehen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird berechtigt, eingehende Anträge zum Förderprogramm Energetische Sanierung 2023 eigenständig ohne zusätzlichen Beschluss zu bewilligen.
- Im 4. Quartal 2023 oder sobald die Gesamtfördermenge erreicht ist, berichtet die Verwaltung zusammenfassend über die bewilligten Anträge.
I
Für das Jahr 2023 wurde ein Förderprogramm zur energetischen Sanierung für private Wohneigentümer und Wohneigentümerinnen veröffentlicht. Finanziert werden Sanierungsvorhaben mit bis zu 1000 € bzw. 30 % der anfallenden Kosten pro Antrag.
Anträge werden online gestellt und entsprechend der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet und ggfs. bewilligt, bis das Budget aufgebraucht ist.
Aus unten genannten Gründen soll die Verwaltung berechtigt werden, Förderanträge OHNE vorherige Beratung im Ausschuss für Klimaneutralität 2030 eigenständig zu bewilligen bzw. abzulehnen:
- Eine zeitnahe Bewilligung nach Antragsstellung ermöglicht eine zeitnahe Umsetzung der Sanierungsvorhaben.
- Das gesamte Förderprogramm wurde bereits beschlossen (Beschlussvorlage 2021/520).
- Es gibt klare Vorgaben zur Antragsbewilligung, d.h. eine Bewilligung (vorbereitet durch die Verwaltung) ist eindeutig und eine Ablehnung durch den Ausschuss damit unwahrscheinlich.
- Es handelt sich um Anträge von geringen Förderbeträgen pro Antrag (max. 1000 €).
- Der Verwaltungsaufwand wird reduziert.
Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2023. Die Mittel stehen im investiven Strukturentwicklungsfonds, Sparte Klimaschutz, zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 60 000 € |
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b) | an Folgekosten: | 0€ |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| x | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| x | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| x | positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: Durch eine zeitnahe Bewilligung der Förderantrage können private Gebäudeeigentümer und Gebäudeeigentümerinnen Sanierungsmaßnahmen zeitnah umsetzen, was zu Energieeinsparungen führt. |
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