Vorlage - 2023/027
|
|
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-027 Sportförderung 2022 - Anlage Förderliste (9 KB) |
Sachlage:
Aus dem Haushaltsjahr 2022 stehen noch Restmittel in Höhe von 30.000,00 Euro für die Förderung des Sports zur Verfügung. Diese Restmittel wurden ins Haushaltsjahr 2023 übertragen.
Der Verwaltung liegen drei förderfähige Anträge aus dem Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 16.562,23 Euro vor.
Im nächsten Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur am 3. Mai 2023 werden die aktuellen Anträge aus dem Haushaltsjahr 2023 vorgestellt und beraten.
- Antrag des Reit- und Fahrvereins Vögelsen auf einen Kreiszuschuss von 7.588,23 Euro für die Installierung eines Stromanschlusses auf dem Vereinsgelände.
Das Vereinsgelände hat keinen Stromanschluss. Aktuell kommen regelmäßig benzin- und dieselgetriebene Stromaggregate zum Einsatz. Bei größeren Veranstaltungen müssen zusätzliche Aggregate ausgeliehen werden Das ist nicht nur ein finanzieller Aufwand durch die Anschaffungskosten, Miete, Unterhalt und Kraftstoff, sondern auch aus Umweltgesichtspunkten nicht ideal. Aus diesen Gründen möchte der Verein einen Stromanschluss auf dem Vereinsgelände installieren lassen.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 7.588,23 Euro zu gewähren.
- Antrag des TuS Erbstorf auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 7.437,50 Euro für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED Strahler.
Der Verein möchte auf dem Sportplatz die Flutlichtanlage auf LED Strahler umrüsten.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 7.437,50 zu gewähren.
- Antrag der Eintracht Lüneburg auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 1.536,00 Euro für die Reparatur der Heizungsanlage.
Die Heizungsanlage im Sportlerheim ist defekt und muss repariert werden. Aktuell ist das Duschen auf dem Sportgelände nur mit kaltem Wasser möglich. Aus diesem Grund muss die Heizungsanlage dringend repariert werden. Im Zuge der Reparatur werden auch die Duschköpfe in den Duschen ausgetauscht. Durch diese Maßnahme soll zusätzlich Wasser eingespart werden.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 1.536,00 Euro zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 16.562,23 € |
|
|
| |||
|
|
|
|
|
| |||
b) | an Folgekosten: | --- € |
|
|
| |||
|
|
|
|
|
| |||
c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
|
|
|
| |||
|
|
|
|
| ||||
|
| x | im Haushaltsplan veranschlagt |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| durch Mittelverschiebung im Budget |
| ||||
|
|
| Begründung: |
| ||||
|
|
| Sonstiges: |
| ||||
|
|
| ||||||
d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
| ||||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| ja |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
| X | nein |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| klärungsbedürftig |
| ||||
Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
|
|
|
|
|
|
|
| keine wesentlichen Auswirkungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
| positive Auswirkungen (Begründung) |
|
|
|
|
|
|
|
|
| negative Auswirkungen (Begründung) |
|
|
|
|
|
|
|
| Begründung: |
|