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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/034  

Betreff: Strukturgutachten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Krumböhmer, Jürgen
Federführend:Verwaltungsleitung Bearbeiter/-in: Beu, Claudia
Produkte:30.1. 547-000 ÖPNV/ Mobilität
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
23.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
17.04.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
20.04.2023 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
230209_Strukturgutachten  
230207_Meilensteinplan_Verkehrsmanagementgesellschaft  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Strukturgutachten

Meilensteinplan Verkehrsmanagementgesellschaft

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 230209_Strukturgutachten (1023 KB)      
Anlage 2 2 230207_Meilensteinplan_Verkehrsmanagementgesellschaft (155 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Strukturgutachten in der anliegenden Fassung vom 08.02.2023 (Anlage 1) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Landkreis Lüneburg entscheidet sich für das Modell 2 „Verkehrsmanagementgesellschaft mit Subunternehmerverträgen“. Die Funktion der Verkehrsmanagementgesellschaft soll durch die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Lüneburg (MOIN GmbH) übernommen werden. Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB ist eine Direktvergabe an die MOIN GmbH beabsichtigt. Ziel ist, die vertragliche und genehmigungsrechtliche Situation zum 01.01.2026 zu vereinheitlichen und aufeinander abzustimmen.

 

  1. Der Landrat wird beauftragt, den anliegenden Meilensteinplan (Anlage 2) umzusetzen, insbesondere

 

a)      Vorbereitung einer Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) durch den Landkreis Lüneburg an die Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Lüneburg (MOIN GmbH)

b)      Vorbereitung eines Antrags für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen

c)       Festlegung der Aufgabenverteilung zwischen Landkreisverwaltung und MOIN GmbH

 

  1. Die MOIN GmbH wird beauftragt, die auf sie entfallenden Aufgaben aus dem Meilensteinplan umzusetzen, insbesondere

 

  1. Vorbereitung der Vergabe von Subunternehmeraufträgen
  2. Beantragung von Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz
  3. Aufbau der personellen Ressourcen und Herstellung der Arbeitsfähigkeit

 

  1. Die MOIN GmbH wird beauftragt, die öffentliche Förderung für

a)      zehn

b)      batterieelektrische

c)       Kleinbusse

d)      für den Einsatz als Rufbus/ASM

e)      beim Land Niedersachsen

f)        zum 31.05.2023

zu beantragen.

 

6.  Zur Begleitung der Umsetzung des Strukturgutachtens und des Meilensteinplans sowie für die Projektsteuerung beauftragt der Landkreis Lüneburg eine externe Begleitung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Auf die Vorlagen 2021/015 und 2022/414 wird verwiesen.

 

Das Strukturgutachten ist vom Auftragnehmer Ernst & Young vorgelegt worden. Es wird durch den Meilensteinplan ergänzt. Im Verlauf des Prozesses wurden in der AG Strukturgutachten Wegweisungen politisch diskutiert, die bereits Eingang in den Haushalt 2023 gefunden haben. Auch die beschlossene Änderung des Gesellschaftsvertrages der Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbHneburg (MOIN GmbH) fügt sich in das Konzept ein. Schließlich wurden alle Verträge mit der KVG Stade, der KVG Lüneburg und der VOG noch Ende 2022 zum 31.12.2025 gekündigt. Ab dem 01.01.2026 soll das neue Modell in Betrieb gehen. Mit der Beschlussfassung zum Strukturgutachten erhält die Gesamtstrategie den erforderlichen formalen Rahmen.

 

Zur Zeit besteht der alte Verkehrsvertrag zwischen KVG und Landkreis aus dem Jahr 2009 im Hintergrund bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch fort. Die bisherige Allgemeine Vorschrift überlagert den Verkehrsvertrag und wird im Verhandlungswege wegen der starken Kostenerhöhungen angepasst. Die Allgemeine Vorschrift und die Änderungen laufen ebenfalls bis Ende 2025. Die Liniengenehmigungen haben unterschiedliche Laufzeiten, die nicht mit den Vertragslaufzeiten übereinstimmen. Diese Situation soll zum 01.01.2026 vereinfacht und vereinheitlicht werden.

 

Das Modell 2 bedeutet, dass die bereits bestehende MOIN GmbH zur Verkehrsmanagementgesellschaft entwickelt wird. Durch eine Direktvergabe eines Verkehrsvertrages (Öffentlicher Dienstleistungsauftrag-ÖDA) vom Landkreis Lüneburg an die MOIN GmbH, wird diese eine zentrale Rolle im ÖPNV übernehmen. Sie soll zukünftig Inhaberin der Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz werden. Aus dieser Position heraus soll sie Subunternehmerverträge ausschreiben und vergeben. Die Verkehrsleistungen können daher auch zukünftig durch private Anbieter erbracht werden je nach Ausschreibungsergebnis auch durch die KVG.

 

Die Rolle des Landkreises als alleiniger Gesellschafter der MOIN GmbH wäre aber im Vergleich zur heutigen Situation deutlich stärker. Die MOIN GmbH würde die Fahrleistungen bis hin zu den sogenannten Diensten planen. Das wäre ein wesentliches Element der Verkehrsleistung und würde nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf für die sogen, Eigenerbringungsquote ausreichen. Dies ist wichtig, weil ein wesentlicher Teil der Verkehrsleistung durch die MOIN GmbH zu erbringen ist, damit sie fähig sein wird, Inhaberin der Genehmigungen nach dem PBefG zu sein.

 

Die MOIN GmbH als Verkehrsmanagementgesellschaft würde über Daten verfügen, die eine unmittelbare Steuerung von Leistungen und Qualitäten möglich machen würde. Die Umsetzung verkehrspolitischer Maßnahmen wäre flexibler möglich.

 

Wegen der Einzelheiten wird auf das Gutachten verwiesen.

 

Der Meilensteinplan zeigt ein ambitioniertes Programm auf. Bis zum 01.01.2026ssen die Subunternehmerverträge praktisch in die tägliche Umsetzung gehen. Da im Personenbeförderungsrecht rechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen sind, ist der formale Vorlauf aufwändig. Zur Unterstützung soll eine fachkundige externe Unterstützung gesucht werden. Die bezieht sich auf die Projektsteuerung, aber auch auf die Ausfertigung von Vergabe- und Vertragsunterlagen.

 

Begonnen werden muss mit der Direktvergabe an die MOIN GmbH. Auch die Vorbereitung der Subunternehmerverträge muss zeitnah ins Werk gesetzt werden. Dazu wird die MOIN GmbH eine/n Verkehrsplaner/in einstellen müssen. Die Vorbereitungen sind bereits angelaufen.

 

Die neue Geschäftsführung soll noch im ersten Quartal 2023 ausgewählt werden. Büroräume werden angemietet. Entsprechende Verhandlungen laufen. Die technische Ausstattung soll mit der neuen Geschäftsführung abgestimmt werden.

 

Wesentlich für die weitere Arbeit ist eine klare Rollenverteilung zwischen Landkreisverwaltung und MOIN GmbH. Der inhaltliche Schwerpunkt soll bei der MOIN GmbH liegen. Dies ist mit der neuen Geschäftsführung im Detail festzulegen. Daraus folgt ein Personalkonzept für Verwaltung und GmbH.

 

Zugleich mit der Entwicklung der Verkehrsmanagementgesellschaft wird eine bereinigte Vertragslage zum 01.01.2026 angestrebt. Durch den immer noch im Hintergrund wirkenden Altverkehrsvertrag, die Allgemeine Vorschrift und deren noch in Verhandlung befindliche Änderung ist eine wenig übersichtliche Situation entstanden. Dies gilt auch bezüglich des Zusammenspiels der vertraglichen Grundlagen mit den Liniengenehmigungen der LNVG. Durch eine zeitliche und inhaltliche Harmonisierung mittels der Direktvergabe und der Genehmigungsinhaberschaft in Händen der MOIN GmbH soll eine klare rechtliche Situation geschaffen werden.

 

Schließlich ist zu entscheiden, ob die MOIN GmbH Fördermittel für die Beschaffung klimaneutraler Fahrzeuge beantragen soll. Aus Zeitgründen schlägt die Verwaltung vor, sich am Landesprogramm zu beteiligen. Hier läuft die Antragsfrist am 31.05.2023 aus.

 

Die Überlegungen der Verwaltung gehen in die Richtung, perspektivisch das Rufbussystem in die Hände der MOIN GmbH zu legen. Damit würde die Eigenerbringungsquote gestärkt. Es entstünde ein in sich geschlossenes logistisches System mit Kleinbussen, die aus einer Hand disponiert werden und flexibel auch für andere Aufgaben (Schülerverkehr, ASM) eingesetzt werden könnten. Ergänzt werden würde dies durch eine moderne digitale Disposition, Buchung und Abrechnung.

 

Falls dieser Weg mitgetragen wird, stellt sich die Frage des Antriebs. Dazu könnte ein längerer Diskussions- und findungsprozess angestoßen werden. Angesichts der globalen technischen Debatte um die richtige Lösung, wird auch der Landkreis Lüneburg keine absolut richtige Entscheidung treffen können. Aus rein praktischer Sicht bieten sich batterieelektrische Lösungen bei Kleinbussen an. Im Zusammenspiel mit dem Einsatz als flexible Bedienform würde sich das Problem eines Betriebshofes auf absehbare Zeit nicht stellen, weil die Ladeinfrastruktur dezentral organisiert werden könnte.

 

Die Anzahl der Busse wäre festzulegen. In der Vergangenheit war von zehn Bussen die Rede. Dies entspricht annährend der Zahl der Fahrzeuge, die derzeit im Rufbussystem eingesetzt werden.

 

Diese Busse könnten mittelfristig die Grundlage für den in der Vergangenheit bereits angedachten klimaneutralen Innenstadtring von Lüneburg sein. Dies wird aber mit dem Mobilitätsgutachten/NUMP näher zu beleuchten sein. Die Option kann für die strategische Entscheidung bedeutsam sein.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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