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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/049  

Betreff: Verpflichtung eines beratenden Mitgliedes gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Heilmann, Sebastian
Federführend:Mobilität Beteiligt:Verwaltungsleitung
Bearbeiter/-in: Heilmann, Sebastian   
Produkte:19.38. 547-000 Einrichtungen des ÖPNV
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
23.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität zur Kenntnis genommen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
NKomVG_§40  
NKomVG_§41  
NKomVG_§42  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

§§ 40-42 NKomVG

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_§40 (98 KB)      
Anlage 2 2 NKomVG_§41 (135 KB)      
Anlage 3 3 NKomVG_§42 (102 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Herr Burkhard von Roeder scheidet als stellvertretendes beratendes Mitglied des ADFC aus. Nachfolger ist Herr Uwe Wenk.

Herr Burkhard von Roeder fungiert im Ausschuss für Mobilität als stellvertretendes beratendes Mitglied des ADFC. Er vertritt Herrn Tobias Neumann. Dieser bleibt als beratendes Mitglied des Ausschusses bestehen. Sein neuer Stellvertreter wird Herr Uwe Wenk. Dies wurde in der Sitzung des Kreistages am 16.02.2023 entschieden.

Gemäß § 60 NKomVG werden die Mitglieder des Ausschusses von dem Ausschussvorsitzenden verpflichtet, ihre Aufgaben im Rahmen der Gesetze nach ihren freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleisteten Überzeugungen auszuüben.

Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist darüber hinaus gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach §§ 40-42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen.

Diese Vorschriften sind der Vorlage im Wortlaut als Anlage beigefügt.

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