Vorlage - 2023/049
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_§40 (98 KB) | ||||
2 | NKomVG_§41 (135 KB) | ||||
3 | NKomVG_§42 (102 KB) |
Sachlage:
Herr Burkhard von Roeder scheidet als stellvertretendes beratendes Mitglied des ADFC aus. Nachfolger ist Herr Uwe Wenk.
Herr Burkhard von Roeder fungiert im Ausschuss für Mobilität als stellvertretendes beratendes Mitglied des ADFC. Er vertritt Herrn Tobias Neumann. Dieser bleibt als beratendes Mitglied des Ausschusses bestehen. Sein neuer Stellvertreter wird Herr Uwe Wenk. Dies wurde in der Sitzung des Kreistages am 16.02.2023 entschieden.
Gemäß § 60 NKomVG werden die Mitglieder des Ausschusses von dem Ausschussvorsitzenden verpflichtet, ihre Aufgaben im Rahmen der Gesetze nach ihren freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleisteten Überzeugungen auszuüben.
Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist darüber hinaus gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach §§ 40-42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen.
Diese Vorschriften sind der Vorlage im Wortlaut als Anlage beigefügt.