Vorlage - 2023/070
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Empfehlungen für die Einrichtung von Fahrgastbeiräten (153 KB) | ||||
2 | Einwohnerfrage Fahrgastbeirat (37 KB) |
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Lüneburg ruft öffentlich zu Bewerbungen für einen ordentlichen Sitz in seinem Ausschuss für Mobilität für eine/n sachkundige/n Bürger/in für den Busverkehr und eine Stellvertretung nach Maßgabe dieses Vorlagetextes auf.
Angepasster Beschlussvorschlag im Stand der 1. Aktualisierung vom 04.04.2023:
Die Einrichtung eines Fahrgastbeirats im Landkreis Lüneburg wird begrüßt. Weitere Schritte sind mit den im Landkreis Lüneburg aktiven Organisationen im Themenfeld Mobilität zeitnah zu klären. Dabei wird es um Aufgabenzuschnitt, Trägerschaft und Finanzierung gehen. Die Verwaltung wird gebeten, zu einer gemeinsamen Besprechung einzuladen.
Der Landkreis Lüneburg stellt für Vertreter des Fahrgastbeirates einen Sitz als beratendes Mitglied nebst Stellvertretung im Ausschuss für Mobilität in Aussicht. Maßgeblich dafür wäre die Möglichkeit von mindestens einer Person pro Samt- und Einheitsgemeinde des Landkreis Lüneburg und einer Stellvertretung als Mitglieder des Fahrgastbeirates. Darüber hinaus sollten folgenden Verbände die Mitgliedschaft mit einer Person und Stellvertretung frei gestellt werden:
- Behindertenbeirat von Hansestadt und Landkreis Lüneburg,
- Seniorenbeirat der Hansestadt Lüneburg,
- Kreisschülerrat,
- Kreiselternrat,
- VCD-Regionalverband Elbe-Heide,
- ADFC-Kreisverband Lüneburg,
- FUSS e.V. – Lüneburg,
Sachlage:
Auf der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 21.12.2021 wurde für den Mobilitätsausschuss die Besetzung mit einer/s sachkundigen/r Bürger/in für den Busverkehr beschlossen. Dies ist in der Folge bei der Verwaltung aus den Augen verloren gegangen. Durch eine Anfrage der Fraktion Die Linke/Die Partei wurde die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht. Aus Gründen der Beschleunigung und wegen des zeitlichen Zusammenhangs mit dem Start der Arbeiten zum Mobilitätsgutachten soll der Auswahlprozess nun angestoßen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, zwei Personen auszuwählen und zwar eine regelmäßige Besetzung und eine Stellvertretung. Dabei soll auf Geschlechterparität geachtet werden.
Für Sitzungen soll ein Sitzungsentgelt und eine Fahrkostenerstattung gewährt werden, wie dies bei Kreistagsabgeordneten geregelt ist.
Gedacht ist an Personen mit Wohnsitz im Landkreis Lüneburg, die jede für sich regelmäßig im Landkreis Lüneburg mit dem Bus fahren und zwar sowohl im Stadtverkehr Lüneburg als auch außerhalb.
Interessenten sollen sich beim Landkreis bewerben. Für die Bewerbungen soll in der örtlichen Presse, über die Internetseite des Landkreises, aber hauptsächlich durch Aushänge in den Bussen geworben werden.
Die Bestellung soll im Kreistag am 08.06.2023 vorgenommen werden. Der Mobilitätsausschuss berät die Auswahl am 06.06.2023 vor. Auf eine Vorberatung des Kreisausschusses wird verzichtet. Bewerbungsschluss sollte der 30.04.2023 sein.
Die Bewerbungen werden vom Vorsitzenden des Mobilitätsausschusses, seinem Stellvertreter und dem Landrat gesichtet. Sie schlagen dem Kreistag eine Person für den ordentlichen Sitz und eine Person für die Stellvertretung vor.
Aktualisierung vom 04.04.2023:
Nach Eingang einer Einwohnerfrage in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 23.03.2023 wurde die Vorlage zurückgestellt, mit der Bitte an die Verwaltung diese um die mögliche Einrichtung eines Fahrgastbeirats zu erweitern und Abwägungsmaterial zur Verfügung zu stellen.
In den Nachbarlandkreisen Stade und Harburg gibt es Fahrgastbeiräte bereits, bei denen die Verwaltung der Träger ist.
Geografische Ebene
Grundsätzlich ist ein Fahrgastbeirat (FGB) ein Gremium zur Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Aufgabenträgern, Verkehrsverbünden, oder Verkehrsunternehmen und Fahrgästen.
Aufgrund der Dreiteilung der Verantwortung des öffentlichen Verkehrs in
- Aufgabenträger (politische Ebene) (grundlegende Weichenstellungen: Fahrzeuge, Fahrplan-/Linienkonzepte)
- Verkehrsverbünde (organisatorische Ebene) (Tarife, Fahrgastinformation)
- Verkehrsunternehmen (ausführende Ebene) (Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Sauberkeit, Personal, Anschlusssicherung)
sind FGB auf allen 3 Ebenen möglich.
In der Praxis werden FGBs meist nicht gleichzeitig auf allen Ebenen eingerichtet, manchmal übernimmt der Verkehrsverbund auch Aufgaben der politischen Ebene (Verkehrsverbund der Aufgabenträger, z.B. Hamburger Verkehrsverbund), dann können dort Punkte der Ebene 1 und 2 behandelt werden. In diesem Fall sollte in der Geschäftsordnung die Regelung bestehen, dass Verkehrsunternehmen in die Sitzung des FGB (eines Verbundes/Aufgabenträgers) einbestellt werden können, so dass der Bezug zwischen FGB und Verkehrsunternehmen hergestellt ist.
Im hvv gibt es bereits einen Fahrgastbeirat für den Gesamtbereich. Die Fahrgastbeiräte Stade und Harburg sind institutionelle Mitglieder im Fahrgastbeirat des hvv. Dies wäre für den Fahrgastbeirat Lüneburg auch möglich.
Angeregt wird ähnlich der Situation in den anderen niedersächsischen HHV-Landkreisen, den Fahrgastbeirat auf der Ebene des Landkreises Lüneburg zu gründen.
Aufgabe eines Fahrgastbeirates
Bei der Definition der Aufgaben von Fahrgastbeiräten gibt es Gestaltungsvarianten. So könnte sich das Spektrum auf den klassischen ÖPNV beschränken. Landkreis und Hansestadt Lüneburg machen sich mit Mobilitätsgutachten und Nachhaltigem Urbanen Mobilitätsplan auf den Weg, das für die Zukunft wichtige Thema der Mobilität ganzheitlich zu betrachten. Deshalb bietet es sich an, keine Einschränkungen vorzunehmen, weil es wesentliche Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Mobilitätsformen gibt.
Möglich wäre aber auch eine Beschränkung allein auf den ÖPNV.
Trägerschaft/Geschäftsstelle
Die Frage der Aufgaben eines Fahrgastbeirates hängt mit der Trägerschaft zusammen. Wie oben dargestellt, können Fahrgastbeiräte bei gesetzlichen Aufgabenträgern (Landkreis), Verkehrsunternehmen (auch MOIN), Tarifverbünden (hvv) oder unabhängig und selbstorganisiert eingerichtet werden.
Der Träger eines FGB entscheidet über die Größe und Zusammensetzung des FGB. Klassischerweise wird er zusammengesetzt aus den beiden folgenden Gruppen:
- Verbandsvertreter (VCD, Behindertenverbände, Senioren, Jugend u.a.)
- organisations-freie Fahrgäste
Der Träger ruft Verbände zur Teilnahme auf und ruft organisations-freie Fahrgäste über die Medien zur Teilnahme auf (Bewerbungsschreiben, Auswahl nach Proporz/Auslosung). Ggf. sind auch Nicht-Nutzer auszuwählen.
Im Landkreis Lüneburg schlägt die Verwaltung vor, mindestens folgende Verbände im Fahrgastbeirat vorzusehen:
- Behindertenbeirat von Hansestadt und Landkreis Lüneburg
- Seniorenbeirat der Hansestadt Lüneburg
- Kreisschülerrat
- Kreiselternrat
- VCD-Regionalverband Elbe-Heide
- ADFC-Kreisverband Lüneburg
- FUSS e.V. – Lüneburg
Der Fahrgastbeirat könnte auf diesem Wege die Rolle eines Dachverbandes mit Bündelungsfunktion übernehmen.
Die Aufgaben erfordern eine Geschäftsstelle, die den inneren Betrieb organisiert und die Kommunikation nach außen übernimmt. Die Geschäftsstelle kann mit Stellenanteilen in bestehende Organisationen eingegliedert werden (z.B. Aufgabenträger, Verkehrsunternehmen, bestehender Verband) oder ehrenamtlich geführt werden. Fahrgastbeiräte sind in der Regel in das Beschwerdemanagement eingebunden. Schon diese Bearbeitung bedarf einer personellen Unterlegung.
Innere Organisation
Als Dauer der Mitgliedschaft wird möglichst ein Zeitraum von 5 Jahren vorgeschlagen. Kürzere Zeiten werden wegen der notwendigen Einarbeitungszeit als nicht vorteilhaft angesehen. Außerdem stehen komplexe Prozesse mit Mobilitätsgutachten, NUMP, Nahverkehrsplan, Aufbau MOIN an, die eine gewisse Kontinuität sinnvoll erscheinen lassen. Die Möglichkeit für Bewerbung für weitere Amtsperioden wäre vorzusehen.
Der FGB gibt sich eine Geschäftsordnung. Bei Sitzungen sollte eine Leitung des Trägers anwesend sein. Themen sollten vor den Sitzungen angemeldet werden; zu Beschlüssen sollten Vorlagen zur Verfügung gestellt werden.
Die Öffentlichkeitsarbeit ist mit dem Träger abzustimmen – dennoch eine eigenständige Positionierung möglich. Ergebnisse der Sitzungen sollten veröffentlicht werden, wenn dem keine Vertraulichkeitsregeln entgegenstehen. Für die Fahrgäste sollte der FGB per E-Mail/ Kontaktformular/ Postadresse erreichbar sein.
Weitere Einzelheiten wären in einer Geschäftsordnung festzulegen.
Finanzierung
Soweit der Fahrgastbeirat einer bestehenden Organisation zugeordnet wird, ergibt sich daraus die Finanzierung. Bei einem unabhängigen Fahrgastbeirat müsste eine pauschale Finanzierung sichergestellt werden, wobei sich Landkreis und Kommunen beteiligen könnten. Das wäre mit den Betroffenen zu klären.
Fazit:
Der Aufgabenzuschnitt, die Trägerschaft und die Finanzierung sollten mit allen Beteiligten besprochen werden. Insbesondere die beteiligten Vereine und Verbände werden sich zu positionieren haben, ob sie den Fahrgastbeirat selbst organisieren möchten oder ob sie den organisatorischen Rahmen bestehender Institutionen nutzen möchten.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | Noch zu klären€ |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| X | Sonstiges: Bei Variante 1 und 2 müsste (in geringfügigem Maße) auf Personalressourcen des FD 45 zurückgegriffen werden hinsichtlich der Einladung zu Terminen, der Bereitstellung von Räumlichkeiten zum Tagen und des Führens von Protokollen. |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| X | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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