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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/084  

Betreff: Volkshochschule Region Lüneburg (Bildungs- und Kulturgesesellschaft, gBuK), Förderung des Projektes "LINA"
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Srugis, Freia
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:19.35.1. 271-0000-1 VHS
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule und Bildung
15.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
17.04.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Finanzierungsplan

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Volkshochschule Region Lüneburg (Bildungs- und Kulturgesellschaft, gBUK) werden für die Finanzierung der Eigenmittel für das Projekt „LINA“ über die Projektlaufzeit die Hälfte der im beigefügten Finanzierungsplan ausgewiesenen Eigenmittel (69.128,89 Gesamteigenmittel, davon 50 % 34.564,45 ) bewilligt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Hansestadt die andere Hälfte der Eigenmittel übernimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Volkshochschule hat mit folgender E-Mail (Auszug) die Übernahme der Eigenmittel für das Projekt „LINA“ Langfristige Integration nachhaltige Arbeitsbegleitung für Geflüchtete im Rahmen des ESF Plus-Programms „WIR Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ beantragt. Eine Bewilligung seitens des Bundes ist :

 

Die gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH arbeitet aktuell im Verbundprojekt zusammen mit der VHS Heidekreis gGmbH, dem Celler Volkshochschulverein e.V. vhs Celle und dem Landkreis Harburg Kreisvolkshochschule (KVHS) Landkreis Harburg an der Interessensbekundung/Projektantragsstellung.

 

Die Förderrichtlinie für WIR, die genaue Bezeichnung des Projektes ist noch in der Findungsphase, löst das jetzige erfolgreiche Projekt „TAF Teilhabe am Arbeitsmarkt für Flüchtlinge“ im ESF-Bundesprogramm „ESF-Integrationsrichtlinie Bund Handlungsschwerpunkt Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen (IvAF)“ ab.

 

Das Programm soll passgenaue teilnehmendenbezogene Maßnahmen zur Integration in Arbeit, Ausbildung, (Wieder-)Aufnahme des Schulbesuchs, Begleitung des Übergangs Schule-Beruf sowie Erhalt, Erhöhung und Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit in den Fokus nehmen. Es soll eine strukturelle Verbesserung des Zugangs zu Arbeit oder (Aus-)Bildung geschaffen werden. Eine nachhaltige und langfristige Vermittlung in den Arbeitsmarkt sowie die nachhaltige Verbesserung der Situation geflüchteter Menschen in den vier Landkreisen unter Einbeziehung eines breiten regionalen Netzwerks aus Akteuren sind das Projektziel. Die Projektlaufzeit beträgt max. 4 Jahre.

 

Der neue Projektantrag für die ESF Plus-Förderperiode 2021 2027 hat ein Fördervolumen von 4 Mio. EUR pro Region, wobei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aus ESF- und Bundesmitteln und 10 % aus Eigenmittel finanziert werden sollen.

 

Daher möchten wir Sie gern um eine ergänzende Kofinanzierung bitten:

 

Der Eigenanteil in unserem Teilprojekt wird eine Größenordnung von ca. 65.000,00 bis 70.000,00 EUR über die Laufzeit von 4 Jahren haben. Dieser Betrag könnte entsprechend den Gesellschaftsanteilen (Landkreis 74,9 % bzw. Hansestadt 25,1 %) geteilt werden. Die genaue Summe können wir Ihnen nach finaler Finanzplanung mitteilen.“

 

Der Gesamteigenanteil wird nun final mit 69.128,89 € beziffert und verteilt sich wie nachfolgend aufgezeigt:

2022                   3.760,51 €, davon 50 % 1.880,51

2023                 17.056,89 €, davon 50 % 8.528,45 €

2024                 17.377,37 €, davon 50 % 8.688,69 €

2025                 17.548,38 €, davon 50 % 8.774,19 €

2026                 13.385,74 €, davon 50 % 6.692,87 €

 

Das Vorgängerprojekt TAF wurde ebenfalls durch den Landkreis Lüneburg mit einer Ko-Finanzierung in den Jahren 2017 - 2022 mit insgesamt rund 77.000 € unterstützt.

 

Da die Kurse regelhaft in den Räumen der VHS in der Hansestadt angeboten werden und sich damit auch in erster Linie Geflüchtete aus dem Gebiet der Hansestadt angesprochen fühlen, empfiehlt die Verwaltung die Ko-Finanzierung unabhängig der Gesellschafteranteile gleichmäßig auf Hansestadt und Landkreis zu verteilen. Ko-Finanzierungen sind kein Bestandteil des Gesellschaftervertrages.

 

Die Mittel in Höhe von 1.880,25 €r das Jahr 2022 können aus Haushaltsresten und in Höhe von 8.528,45 für das Jahr 2023 durch Budgetverschiebung finanziert werden, ab 2024 wären die Mittel in den Haushalt einzuplanen.

 

Herr Maximilian Uhl, pädagogischer Leiter der VHS, wird das Projekt in der Sitzung ausführlich vorstellen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

34.564,45 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

x

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

x

Sonstiges: Haushaltsreste

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Zuschuss für Bildungsmaßnahme für Geflüchtete

 

 

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