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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/111  

Betreff: Sachstandsbericht zum Bereich Radverkehrskoordination
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Heilmann, Sebastian
Federführend:Mobilität Bearbeiter/-in: Winkelmann, Tobias
Produkte:12.1.2. Mobilität
 30.1. 547-000 ÖPNV/ Mobilität
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
13.04.2023 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität zur Kenntnis genommen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

Anlage/n:

 

keine

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Die RadverkehrskoordinatorInnen des Landkreis Lüneburg informieren über den aktuellen Sachstand der Projekte und Planungen aus dem Radverkehrskonzept.

 

Wesentliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage im Zusammenhang mit der Förderung des Radverkehrs im Landkreis Lüneburg stellt das vom Kreistag am 18.05.2020 (2020/049) beschlossene baulastträgerübergreifende Radverkehrskonzept (RVK) des Landkreis Lüneburg dar. Das Konzept verfolgt das Ziel, die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und u.a. durch Verkehrsverlagerungseffekte einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten.

 

Im FD 45 wurde in 2022 die Koordination und operative Umsetzung des Radverkehrskonzepts eingerichtet und damit einhergehend die Radverkehrsstrategie - basierend auf den sechs Bausteinen Bauen, Sichern, Wegweisen, Verknüpfen, Motivieren und Fördern - stetig weiterentwickelt.

 

Innerhalb des breiten Spektrums der Radverkehrsförderung wurden konkrete Maßnahmen, wie z. B. das Leuchtturmprojekt Premiumroute Lüneburg-Adendorf-Scharnebeck, der Radwegebau und lokale Radverkehrskonzepte auf den Weg gebracht und die Kommunen stetig bei Maßnahmen zur Radverkehrsförderung unterstützt.

 

Weiterhin wurde als Auftakt eine regionale Radverkehrskonferenz durchgeführt und damit u.a. ein Grundstein gelegt für mehr Verkehrssicherheit im Radverkehr durch Umplanungen von Ortsdurchfahrten, Anpassung von Radverkehrsführungen, Aufhebung von Radwegebenutzungspflichten oder die Entwicklung von Fahrrad-Piktogrammketten.

 

Zu diesen und weiteren begonnenen Maßnahmen trägt die Verwaltung vor.

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