Vorlage - 2006/015
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Anlage/n:
Sachlage:
Mit Verabschiedung des Haushaltes 2005 wurden sowohl für das
Produkt „Unterhaltsvorschuss“ als auch für das Produkt
„Amtsvormundschaft/Beistandschaft“ Ziele vereinbart. Dieser Bericht dient der
Information über den Grad der Zielerreichung und die weitere Entwicklung im
lfd. Jahr.
Unterhaltsvorschuss:
Produktziel 2005:
„Zum 31.12.2005 soll trotz rückgängiger Leistungsfähigkeit eine
Rückholquote von mindestens 22% (Landesschnitt 2003: 20,96 %) gehalten werden.“
Am 31.12.2005 betrug die Rückholquote 21,908 %. Das Ziel ist
damit bis auf 0,1 % erreicht. Der Landesschnitt beträgt 19,42 %.
Ziel für 2006 ist eine Rückholquote von 20 %. Unter
Berücksichtigung einer großen Anzahl von Unterhaltsschuldnern, die
Arbeitslosengeld II beziehen, musste die Quote dem wirtschaftlich Machbaren
angepasst werden. Zurzeit wird in über 70 % der Fälle der Unterhaltsvorschuss
als Ausfallleistung gezahlt, weil der Schuldner leistungsunfähig ist.
Amtsvormundschaft/Beistandschaft:
Produktziel 2005:
„Zum 31.12.2005 wird das Gesamtvolumen der Unterhaltseinziehung
trotz rückgängiger Leistungsfähigkeit der Unterhaltsverpflichteten auf
mindestens 1.504.000,00 € gehalten“. Dieses Ziel wurde mit Controlling-Bericht
vom 31.08.2005 auf 1.459.000,00 € korrigiert.
Tatsächlich erzielte Mündelgelder:
Als durchlaufende Posten vereinnahmte Mündelgelder: 884.323,96 €
Direktzahlungen an betreuenden Elternteil: 594.000,00 €
Gesamtvolumen
1.478.323,96
€.
Damit konnte das ursprüngliche Ziel nicht erreicht werden.
Allerdings wurde das im August 2005 korrigierte Ziel um fast 20.000,00 €
übertroffen.
Insgesamt wird es zunehmend schwieriger Unterhaltsgelder
einzuziehen. Zu Zeiten der gesetzlichen Amtspflegschaft, die kraft Gesetz für
alle Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern eintrat, hatten wir auch
Kinder aus gut situierten Verhältnissen zu vertreten. Achtzehn Jahre lang lief
der Unterhalt teilweise unkompliziert und in voller Höhe über uns. Seitdem die
gesetzliche Amtspflegschaft im Jahre 1998 abgeschafft und durch eine
freiwillige Beistandschaft ersetzt wurde, vertreten wir nur noch die Kinder,
deren Eltern auch die finanziellen Verhältnisse nicht allein geregelt bekommen.
Es herrscht oft wirtschaftliche Not. Die regelmäßigen Zahlfälle, die als
Amtspflegschaften begründet wurden, nehmen wegen Volljährigkeit der Kinder
immer mehr ab. Einnahmen in neuen Fällen sind ungleich schwerer, d. h. mit
deutlich höherem Arbeitsaufwand oder gar nicht zu erzielen.
Wie im Unterhaltsvorschuss steigt die Quote der nicht leistungsfähigen
Unterhaltsschuldner über 70 % an.