Vorlage - 2023/125
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Investitionskostenzuschuss für die Errichtung eines Frauenhauses an den Verein Frauen helfen Frauen e.V. nicht nur für den Kauf eines Gebäudes, sondern auch zur Weiterleitung an einen Dritten als einen Baukostenzuschuss zur anschließenden (entsprechenden) Mietminderung auszuzahlen.
Sachlage:
Seit Jahrzehnten unterstützt der Landkreis Lüneburg durch freiwillige Zuwendungen den Verein Frauen helfen Frauen e.V. (FhF) beim Betrieb des Frauenhauses. Mit der Förderung wird die Beratung, Unterbringung und Betreuung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder durch Zufluchtsstätten unterstützt. Hierdurch leistet der Landkreis einen Beitrag zur Überwindung und Ächtung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch eine adäquate Unterstützung und Beratung.
Der Verein FhF plant seit Jahren, ein neues Gebäude für das Frauenhaus zu bauen bzw. zu erwerben, da das Frauenhaus zunehmend aufgrund derzeitiger begrenzter räumlicher Kapazitäten nicht in der Lage ist, Schutz suchenden Frauen eine Unterkunft zu bieten. Einen Projektplan "Neues Gebäude für das Frauenhaus Lüneburg - Ein Frauenschutzzentrum für Lüneburg" und die dazu durchgeführte Kalkulation für den Neubaubau eines Frauenschutzzentrums hatte der Verein FhF in der Sitzung des Ausschusses im Oktober 2021 ausführlich vorgestellt.
Seither ist die Verwaltung im stetigen Austausch mit dem Verein FhF, sowohl in Bezug auf eine weitergehende Förderung bei den jährlichen Betriebskosten des Frauenhauses als auch bei der Co-Finanzierung bei der Errichtung eines Frauenschutzzentrums einschließlich des Neubaus eines neuen Frauenhauses.
Alle Fraktionen waren sich seinerzeit einig, dass das Frauenhaus sowie das geplante Projekt seitens des Landkreises gefördert werden solle. Im Haushaltsplan für das Jahr 2023 sind für die folgenden Jahre bereits Mittel in Höhe von insgesamt 1 Mio. € als Investitionskostenzuschuss für einen Projektkostenzuschuss berücksichtigt.
Seit der letzten Vorstellung dieses Projekts stockte die Angelegenheit aufgrund der Suche nach einem geeigneten Grundstück. Der Verein FhF war diesbezüglich laufend im engen Kontakt mit der Hansestadt Lüneburg, die beabsichtigt, ein Grundstück für ein Frauenhaus zur Verfügung zu stellen.
Die Hansestadt hat nun ein geeignetes Grundstück gekauft bzw. steht kurz vor dem Abschluss des Kaufs, auf dem das Frauenschutzzentrum errichtet werden soll. Das Grundstück soll im Rahmen des Erbbaurechts zur Verfügung gestellt werden.
Folgende Vorgehensweise ist geplant:
Der Verein FhF wird entsprechend nicht Eigentümer des Grundstücks und des Gebäudes. Es wird ein Erbbaurecht-Vertrag zwischen der Hansestadt Lüneburg und der Lüneburger Wohnungsbaugesellschaft (LüWoBau) mit Zweckbindung Frauenschutzzentrum geschlossen.
Der Verein FhF beauftragt die LüWoBau mit der Planung des Frauenschutzzentrums.
Die LüWoBau schließt mit dem Verein FhF einen Mietvertrag. Die LüWoBau erhält vom Verein FhF einen Baukostenzuschuss [in Höhe der Fördersummen]. Dieses wird von der LüWoBau im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung bei der Miete berücksichtigt, sodass (möglichst) keine oder nur eine sehr geringe Miete anfällt.
Die Fördergelder von Bund, Hansestadt und Landkreis fließen an den Verein FhF. Insgesamt werden
4 Mio. € für die Errichtung des Frauenschutzzentrums eingeplant.
Auf Empfehlung des Landes unterstützt die Hansestadt den Verein FhF bei der laufenden Antragstellung und bei den Gesprächen mit dem Bund als Fördermittelgeber.
Ende April 2023 ist ein weiterer Termin mit LüWoBau, Landkreis, Hansestadt und dem Verein FhF anberaumt, um weitere Einzelheiten für die Planung des Frauenschutzzentrums festzulegen. Im Mai 2023 müssen dann genauere Details feststehen, um diese dem Bund zu präsentieren.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 2023: 100.000,00 € |
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b) | an Folgekosten: | 2024 – 2026 je |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| X | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| X | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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