Vorlage - 2006/016
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Anlage/n:
Vorentwurf des Leistungsverzeichnisses
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Anlagen: | |||||
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1 | LV 2006 (17.01.2006) (137 KB) |
Beschlussvorschlag:
Dem von der Verwaltung vorgelegten Leistungsverzeichnis wird
zugestimmt.
Sachlage:
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.Dezember 2005
die Neuausschreibung der Müll- und Wertstoffabfuhr beschlossen.
Das Leistungsverzeichnis wird im Wesentlichen den Rahmen für
die Gestaltung der Müll- und Wertstoffabfuhr für die nächsten Jahre bilden. Bei
der Ausschreibung von 1995 war u.a. zu berücksichtigen, dass für die eine oder
andere Abfallfraktion zukünftig eine getrennte Erfassung vorzusehen sein würde.
Diese Tendenz ist heute aufgrund leistungsfähiger mechanischer Sortiertechniken
eher umgekehrt einzuschätzen. So grundsätzliche Veränderungen, wie die
Einführung der 14-täglichen Hausmüllabfuhr und die 14-tägliche Grünabfallabfuhr
mit Biotonne, stehen nicht an.
Auf der Grundlage des derzeitigen Abfallwirtschaftskonzeptes
wurde von der Verwaltung der Vorentwurf eines Leistungsverzeichnisses (Anlage)
gefertigt, damit der Umfang der auszuschreibenden Leistungen deutlich wird.
Von der Verwaltung sind nachstehende Rahmenbedingungen
definiert worden. Diese Rahmenbedingungen sollen später in die besonderen
Vertragsbedingungen einfließen, damit bestimmte Qualitätsanforderungen an die
zu erbringende Dienstleistung durch den Auftragnehmer gewährleistet sind.
·
Die Vergabe der Müll- und Wertstoffabfuhr
erfolgt als ein Auftrag, welcher nicht getrennt nach Losen oder Abschnitten vergeben
wird. Nur so ist sichergestellt, dass die einzelnen Abfuhrleistungen terminlich
und organisatorisch abgestimmt sind.
·
Für die entsorgungsrelevanten
Dienstleistungen ist der Einsatz von Subunternehmern ausgeschlossen, damit eine
Delegation der Verantwortung in Bezug auf die Dienstleistungsausführung nicht
erfolgen kann.
·
Für die Dauer der Vertragslaufzeit soll
der Auftragnehmer seine Niederlassung, von der aus die Dienstleistung erbracht
wird, im Landkreis Lüneburg einrichten, damit innerhalb einer Stunde der
Einsatzleiter zur Klärung wichtiger Angelegenheiten jeden Punkt im Landkreis
erreicht.
·
Zur Klärung von Unstimmigkeiten im Rahmen
der Müll- und Wertstoffabfuhr hat der Auftragnehmer seine Erreichbarkeit per
Telefon, Fax oder Email in der Niederlassung zu den üblichen Geschäftszeiten
sicherzustellen.
·
Der Auftragnehmer hat die Erreichbarkeit
seiner im Einsatz befindlichen Fahrzeuge zum Beispiel durch Mobiltelefone
sicherzustellen.
·
Damit die Kommunikation mit den
Anschlussnehmern gewährleistet ist, muss das Personal des Auftragnehmers,
welches in Kontakt mit der Bevölkerung kommt, ausreichend Deutsch sprechen
können.
·
Die ab 1. Januar 2008 zum Einsatz
kommenden Entsorgungsfahrzeuge müssen zur Reduzierung der Abgasbelastung für
die Bevölkerung die Euro-Norm 4/5 erfüllen.
·
Die im Landkreis Lüneburg aufgestellten
Umleerbehälter für Abfälle der Größen von 40 l bis einschließlich 1.100 l stehen
im Eigentum des Landkreises bzw. seines mit der Bewirtschaftung des
Abfuhrgebietes beauftragten Dritten. Die Behältergestellung erfolgt
grundsätzlich auftraggeberseitig.
·
Schnittstelle für die Übernahme von
Abfällen sind die Orte auf der öffentlichen Verkehrsfläche oder auf den
Grundstücken, wo die Anschlussnehmer gemäß der Abfallsatzung ihre Abfälle zur
Abholung bereitstellen.
·
Schnittstelle für die Abgabe der Abfälle
sind die Einrichtungen der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH (GfA)
in Bardowick, Adendorfer Weg zu den Öffnungszeiten. Nach der Verwiegung sind
die Abfälle abgeladen zu übergeben.
·
Hinsichtlich der Auftragsvergabe können
Nebenangebote nur dann vergaberelevant berücksichtigt werden, wenn diese die
Schnittstelle für die Abgabe der Abfälle bei der GfA berücksichtigen.
·
Der Auftragnehmer hat bei
Vertragsabschluss eine Vertragerfüllungsbürgschaft oder Versicherung
vorzulegen. Dadurch sollen die Mehrkosten für maximal zwei Jahre abgedeckt
werden, die dem Landkreis im Falle der Insolvenz und vorzeitiger Kündigung des
Auftragnehmers, z. B wegen mangelnder Leistungsfähigkeit, für die Beauftragung
eines Ersatzunternehmens etc. entstehen.
Innerhalb dieser Frist soll die Dienstleistung dann erneut
ausgeschrieben und vergeben werden.
Die abschließende Erstellung und Durchführung der Ausschreibung
soll unter Beteiligung eines Fachbüros/ Unternehmensberater/ Fachanwaltkanzlei
erfolgen. Hinsichtlich der Beauftragung dieser Betreuung wird auf die
Beratungsvorlage 2006/017 verwiesen. Der zeitliche Ablauf der Ausschreibung ist
in dem nachstehenden Ablaufplan dargestellt. Gespräche mit den Verwaltungen
anderer Landkreise haben ergeben, dass bei einer solchen Ausschreibung
grundsätzlich mit Bieterrügen und entsprechenden Preisprüfungsverfahren zu
rechnen ist. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass zwischen Auftragsvergabe
und dem Beginn der Dienstleistung ausreichend Zeit vorhanden sein muss, damit
der zukünftige Auftragnehmer ausreichend Zeit hat, sich vorzubereiten. Zu
berücksichtigen ist ebenfalls, dass zwischen Auftragsvergabe und dem Beginn der
Dienstleistung ausreichend Zeit vorhanden sein muss, damit der zukünftige
Auftragnehmer ausreichend Zeit hat, sich vorzubereiten.
lfd.
Schritt |
Zeitpunkt |
Ereignis |
1 |
28. Dezember 2005 |
KA beschließt Ausschreibung |
2 |
11. Januar 2006 |
Interne Abstimmung über den Verlauf |
3 |
13. Januar 2006 |
Vorauswahl der externen Ausschreibungsbetreuung |
4 |
14. Februar 2006 |
Vorstellung der möglichen externen Betreuer und Abgabe von Angeboten für die externe
Betreuung |
5 |
28. Februar 2006 |
Information des Fachausschusses über das geplante Leistungsverzeichnis
und die externe Betreuung |
6 |
6. März 2006 |
Zustimmung des KA zur Auftragsvergabe bezüglich der externen
Ausschreibungsbetreuung |
7 |
15. März 2006 |
Auftragsvergabe für die externe Betreuung gemäß VOF |
8 |
Ende April 2006 |
Fertigstellung des Leistungsverzeichnisses |
9 |
Mitte April 2006 |
Fertigstellung der Beschreibung des Abfuhrgebietes als
Entwurf |
10 |
Mitte Mai 2006 |
Zustimmende Kenntnisnahme des Fachausschusses |
11 |
spätestens Ende Juni 2006 |
Zustimmung des KA |
12 |
Mitte August 2006 |
Fertigstellung der allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen |
13 |
Ende August 2006 |
Druckreife abschließende Gestaltung |
14 |
10. September 2006 |
Versandfertige Ausschreibungsunterlagen liegen vor |
15 |
14. September 2006 |
Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt der EU |
16 |
15. September 2006 |
Veröffentlichung der Ausschreibung im Submissionsanzeiger und
ausgewählten Tageszeitungen |
17 |
9. Oktober 2006 |
Letzter Termin für die Anforderung der Angebotsunterlagen. |
18 |
10. Oktober 2006 |
Versand der Ausschreibungsunterlagen |
19 |
10. Dezember 2006 |
Angebotsabgabe/Submission |
20 |
1. Februar 2007 |
Bekanntgabe der beabsichtigten Vergabe im Amtsblatt der EU
sowie gegenüber den Mitbewerbern |
21 |
ab 2.Hälfte Februar 2007 |
Preisprüfungsverfahren |
22 |
1. Juni 2007 |
Auftragsvergabe |
23 |
1. Januar 2008 |
neuer Abfuhrvertrag läuft! |
Entsprechend dem vorstehenden Zeitplan wird im April 2006 die
fertige Fassung des Leistungsverzeichnis vorliegen, welche dann dem
Kreisausschuss über den Fachausschuss zur Zustimmung vorgelegt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch ein wirtschaftliches Ausschreibungsergebnis können ggfl.
Steigerungen bei den Entsorgungsentgelten und somit bei den Abfallgebühren
kompensiert werden.