Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/016  

Betreff: EU-weite VOL-Ausschreibung der Müll- und Wertstoffabfuhr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:10.01.10 - Öffentlich-rechtliche Abfall- und WertstoffabfuhrAktenzeichen:61.10
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Hahn, Wulf-Rüdiger
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
28.02.2006 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
LV 2006 (17.01.2006)  

Anlage/n:

Anlage/n:

Vorentwurf des Leistungsverzeichnisses

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LV 2006 (17.01.2006) (137 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Dem von der Verwaltung vorgelegten Leistungsverzeichnis wird zugestimmt.

Sachlage:

Sachlage:

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.Dezember 2005 die Neuausschreibung der Müll- und Wertstoffabfuhr beschlossen.

 

Das Leistungsverzeichnis wird im Wesentlichen den Rahmen für die Gestaltung der Müll- und Wertstoffabfuhr für die nächsten Jahre bilden. Bei der Ausschreibung von 1995 war u.a. zu berücksichtigen, dass für die eine oder andere Abfallfraktion zukünftig eine getrennte Erfassung vorzusehen sein würde. Diese Tendenz ist heute aufgrund leistungsfähiger mechanischer Sortiertechniken eher umgekehrt einzuschätzen. So grundsätzliche Veränderungen, wie die Einführung der 14-täglichen Hausmüllabfuhr und die 14-tägliche Grünabfallabfuhr mit Biotonne, stehen nicht an.

 

Auf der Grundlage des derzeitigen Abfallwirtschaftskonzeptes wurde von der Verwaltung der Vorentwurf eines Leistungsverzeichnisses (Anlage) gefertigt, damit der Umfang der auszuschreibenden Leistungen deutlich wird.

 

Von der Verwaltung sind nachstehende Rahmenbedingungen definiert worden. Diese Rahmenbedingungen sollen später in die besonderen Vertragsbedingungen einfließen, damit bestimmte Qualitätsanforderungen an die zu erbringende Dienstleistung durch den Auftragnehmer gewährleistet sind.

 

·        Die Vergabe der Müll- und Wertstoffabfuhr erfolgt als ein Auftrag, welcher nicht getrennt nach Losen oder Abschnitten vergeben wird. Nur so ist sichergestellt, dass die einzelnen Abfuhrleistungen terminlich und organisatorisch abgestimmt sind.

 

·        Für die entsorgungsrelevanten Dienstleistungen ist der Einsatz von Subunternehmern ausgeschlossen, damit eine Delegation der Verantwortung in Bezug auf die Dienstleistungsausführung nicht erfolgen kann.

 

·        Für die Dauer der Vertragslaufzeit soll der Auftragnehmer seine Niederlassung, von der aus die Dienstleistung erbracht wird, im Landkreis Lüneburg einrichten, damit innerhalb einer Stunde der Einsatzleiter zur Klärung wichtiger Angelegenheiten jeden Punkt im Landkreis erreicht.

 

·        Zur Klärung von Unstimmigkeiten im Rahmen der Müll- und Wertstoffabfuhr hat der Auftragnehmer seine Erreichbarkeit per Telefon, Fax oder Email in der Niederlassung zu den üblichen Geschäftszeiten sicherzustellen.

 

·        Der Auftragnehmer hat die Erreichbarkeit seiner im Einsatz befindlichen Fahrzeuge zum Beispiel durch Mobiltelefone sicherzustellen.

 

·        Damit die Kommunikation mit den Anschlussnehmern gewährleistet ist, muss das Personal des Auftragnehmers, welches in Kontakt mit der Bevölkerung kommt, ausreichend Deutsch sprechen können.

 

·        Die ab 1. Januar 2008 zum Einsatz kommenden Entsorgungsfahrzeuge müssen zur Reduzierung der Abgasbelastung für die Bevölkerung die Euro-Norm 4/5 erfüllen.

 

·        Die im Landkreis Lüneburg aufgestellten Umleerbehälter für Abfälle der Größen von 40 l bis einschließlich 1.100 l stehen im Eigentum des Landkreises bzw. seines mit der Bewirtschaftung des Abfuhrgebietes beauftragten Dritten. Die Behältergestellung erfolgt grundsätzlich auftraggeberseitig.

 

·        Schnittstelle für die Übernahme von Abfällen sind die Orte auf der öffentlichen Verkehrsfläche oder auf den Grundstücken, wo die Anschlussnehmer gemäß der Abfallsatzung ihre Abfälle zur Abholung bereitstellen.

 

·        Schnittstelle für die Abgabe der Abfälle sind die Einrichtungen der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH (GfA) in Bardowick, Adendorfer Weg zu den Öffnungszeiten. Nach der Verwiegung sind die Abfälle abgeladen zu übergeben.

 

·        Hinsichtlich der Auftragsvergabe können Nebenangebote nur dann vergaberelevant berücksichtigt werden, wenn diese die Schnittstelle für die Abgabe der Abfälle bei der GfA berücksichtigen.

 

·        Der Auftragnehmer hat bei Vertragsabschluss eine Vertragerfüllungsbürgschaft oder Versicherung vorzulegen. Dadurch sollen die Mehrkosten für maximal zwei Jahre abgedeckt werden, die dem Landkreis im Falle der Insolvenz und vorzeitiger Kündigung des Auftragnehmers, z. B wegen mangelnder Leistungsfähigkeit, für die Beauftragung eines Ersatzunternehmens etc. entstehen.  Innerhalb dieser Frist soll die Dienstleistung dann erneut ausgeschrieben und vergeben werden. 

 

 

Die abschließende Erstellung und Durchführung der Ausschreibung soll unter Beteiligung eines Fachbüros/ Unternehmensberater/ Fachanwaltkanzlei erfolgen. Hinsichtlich der Beauftragung dieser Betreuung wird auf die Beratungsvorlage 2006/017 verwiesen. Der zeitliche Ablauf der Ausschreibung ist in dem nachstehenden Ablaufplan dargestellt. Gespräche mit den Verwaltungen anderer Landkreise haben ergeben, dass bei einer solchen Ausschreibung grundsätzlich mit Bieterrügen und entsprechenden Preisprüfungsverfahren zu rechnen ist. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass zwischen Auftragsvergabe und dem Beginn der Dienstleistung ausreichend Zeit vorhanden sein muss, damit der zukünftige Auftragnehmer ausreichend Zeit hat, sich vorzubereiten. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass zwischen Auftragsvergabe und dem Beginn der Dienstleistung ausreichend Zeit vorhanden sein muss, damit der zukünftige Auftragnehmer ausreichend Zeit hat, sich vorzubereiten.


 

lfd. Schritt

Zeitpunkt

Ereignis

1

28. Dezember 2005

KA beschließt Ausschreibung

2

11. Januar 2006

Interne Abstimmung über den Verlauf

3

13. Januar 2006

Vorauswahl der externen Ausschreibungsbetreuung

4

14. Februar 2006

Vorstellung der möglichen externen Betreuer und  Abgabe von Angeboten für die externe Betreuung

5

28. Februar 2006

Information des Fachausschusses über das geplante Leistungsverzeichnis und die externe Betreuung

6

6. März 2006

Zustimmung des KA zur Auftragsvergabe bezüglich der externen Ausschreibungsbetreuung

7

15. März 2006

Auftragsvergabe für die externe Betreuung gemäß VOF

8

Ende April 2006

Fertigstellung des Leistungsverzeichnisses

9

Mitte April 2006

Fertigstellung der Beschreibung des Abfuhrgebietes als Entwurf

10

Mitte Mai 2006

Zustimmende Kenntnisnahme des Fachausschusses

11

spätestens Ende Juni 2006

Zustimmung des KA

12

Mitte August 2006

Fertigstellung der allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen

13

Ende August 2006

Druckreife abschließende Gestaltung

14

10. September 2006

Versandfertige Ausschreibungsunterlagen liegen vor

15

14. September 2006

Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt der EU

16

15. September 2006

Veröffentlichung der Ausschreibung im Submissionsanzeiger und ausgewählten Tageszeitungen

17

9. Oktober 2006

Letzter Termin für die Anforderung der Angebotsunterlagen.

18

10. Oktober 2006

Versand der Ausschreibungsunterlagen

19

10. Dezember 2006

Angebotsabgabe/Submission

20

1. Februar 2007

Bekanntgabe der beabsichtigten Vergabe im Amtsblatt der EU sowie gegenüber den Mitbewerbern

21

ab 2.Hälfte Februar 2007

Preisprüfungsverfahren

22

1. Juni 2007

Auftragsvergabe

23

1. Januar 2008

neuer Abfuhrvertrag läuft!

 

 

Entsprechend dem vorstehenden Zeitplan wird im April 2006 die fertige Fassung des Leistungsverzeichnis vorliegen, welche dann dem Kreisausschuss über den Fachausschuss zur Zustimmung vorgelegt wird.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Durch ein wirtschaftliches Ausschreibungsergebnis können ggfl. Steigerungen bei den Entsorgungsentgelten und somit bei den Abfallgebühren kompensiert werden.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung