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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/175  

Betreff: Richtlinie Radverkehrsförderung Landkreis Lüneburg: Verteilung der Haushaltsmittel 2023
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Masemann, Inga
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Beteiligt:Mobilität
Bearbeiter/-in: Masemann, Inga   
Produkte:25. 02 Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung/ Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
06.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
26.06.2023    Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Antrag Fördermittel LK LG Amelinghausen  
Anschreiben, Antrag und Kostenschätzung_Fahrradzone  
Anschreiben, Antrag und Kostenschätzung Fahrradabstellanlagen  
Anschreiben, Antrag und Kostenschätzng Marienau  
Antrag Amt Neuhaus  
Unterlagen Förderung Rad- u. Nahmob. und Radabstellanlagen  
Antrag Adendorf  
Antrag Schnellenberger Weg  
Antrag Schnellenberger Weg 2  

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Antrag Gemeinde Reppenstedt, Brockwinkler Weg

Antrag Gemeinde Reppenstedt, Schnellenberger Weg

Antrag Gemeinde Scharnebeck, Konzept

Antrag Gemeinde Scharnebeck, Radabstellanlagen

Antrag Samtgemeinde Dahlenburg (1)

Antrag Samtgemeinde Dahlenburg (2)

Antrag Samtgemeinde Dahlenburg (3)

Antrag Gemeinde Amt Neuhaus

Antrag Samtgemeinde Amelinghausen

Antrag Gemeinde Adendorf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Fördermittel LK LG Amelinghausen (131 KB)      
Anlage 2 2 Anschreiben, Antrag und Kostenschätzung_Fahrradzone (113 KB)      
Anlage 3 3 Anschreiben, Antrag und Kostenschätzung Fahrradabstellanlagen (114 KB)      
Anlage 4 4 Anschreiben, Antrag und Kostenschätzng Marienau (140 KB)      
Anlage 5 5 Antrag Amt Neuhaus (3598 KB)      
Anlage 6 6 Unterlagen Förderung Rad- u. Nahmob. und Radabstellanlagen (2264 KB)      
Anlage 7 7 Antrag Adendorf (571 KB)      
Anlage 8 8 Antrag Schnellenberger Weg (415 KB)      
Anlage 9 9 Antrag Schnellenberger Weg 2 (111 KB)      

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die für die Umsetzung des Förderprogramms „Richtlinie zur Förderung des Radverkehrs im Landkreis Lüneburg“ zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2023 werden wie folgt verteilt:

 

 

Antragsteller

Maßnahme

Gesamtkosten

Zuschuss/ Förderung LK

1

Gemeinde Reppenstedt

Ausbau Brockwinkler Weg

2.127.944,32 €

159.595,82 €

rzung/ Aufteilung auf 2 Jahre:

79.797,91 €

2

Gemeinde Reppenstedt

Ausbau Schnellenberger Weg

1.308.151,53 €

  70.875,40 €

3

Gemeinde Scharnebeck

Konzepterstellung

     48.200 €

   9.640,00 €

4

Gemeinde Scharnebeck

Radabstellanlagen

     46.053 €

  11.513,25 €

5

Samtgemeinde Dahlenburg

Radabstellanlagen

     46.053 €

  11.500,00 €

6

Samtgemeinde Dahlenburg

Errichtung Fahrradzone

     35.000 €

   8.750,00 €

7

Samtgemeinde Dahlenburg

Radwegeverbindung Marienau- Ellringen

   515.000€

 128.750,00 €

rzung/ Aufteilung auf 2 Jahre:

64.375 €

8

Gemeinde Amt Neuhaus

Instandsetzung Radweg Preten- Dellien- (Brahlstorf) (Lückenschluss)

   70.000€

   35.000,00 €

9

Samtgemeinde Amelinghausen

Radwegebeschilderungskonzept/ (Tourismus)

   60.000 €

   30.000,00 €

10

Gemeinde Adendorf

Radreparaturstation

    4.188,80 €

    2.094,40 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

485.218,87 €

Gekürzt: 341.045,96

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Zum Stichtag am 15.03.23 lagen der Verwaltung die folgenden 10 Anträge fristgerecht vor. Alle Anträge sind vollständig mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht worden.

Sie wurden geprüft und mit den betroffenen Fachdiensten im Haus (SBU, FD 42, FD45) abgestimmt.

Die Förderfähigkeit ist bei allen 10 Anträgen gegeben. Die Verwaltung unterstützt alle eingereichten Anträge.

 

Nr. 1

Die Gemeinde Reppenstedt plant den Ausbau des Brockwinkler Wegs.

Alle notwendigen Unterlagen liegen vor.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Förderung auf zwei Jahre zu strecken und für das Jahr 2023 50% der beantragten Förderung zu bewilligen. Die restlichen 50% dann im Jahr 2024.

Im Haushaltsjahr 2023 stehen insgesamt 500.000 zur Verfügung. Da es einen zweiten Stichtag r Anträge im Herbst gibt, stünden r weitere Anträge kaum noch Mittel (knapp 14.000 EUR) zur Verfügung. Es wurden bereits weitere Anträge der Kommunen für den Herbst angekündigt.

Die Verwaltung möchte aber auch hier Anträge der Kommunen ermöglichen und schlägt daher eine Verteilung der Fördersumme auf zwei Jahre vor.

 

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Nr. 2

Die Gemeinde Reppenstedt plant den Ausbau des Schnellenberger Wegs.

Hierbei handelt es sich um einen wichtigen Verbindungsweg. Hierbei ist vor allem die Erschließung des Schulzentrums Oedeme herauszustellen.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Nr. 3

Die Gemeinde Scharnebeck plant die Erstellung eines Fokuskonzeptes für den Radverkehr. Dem Thema Erschließung der Schulen soll ein besonderer Stellenwert im Konzept beigemessen werden.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Nr. 4

Die Gemeinde Scharnebeck plant die Errichtung mehrerer Radabstellanlagen am Kindergarten in Scharnebeck. Die Maßnahme soll im Sommer 2023 umgesetzt werden.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Nr. 5

Die Samtgemeinde Dahlenburg plant den Bau von Radabstellanlagen an den Bushaltestellen Mücklingen und Dumsdorf.

Das Vorhaben ist Teil des Radverkehrskonzeptes der Samtgemeinde.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Nr. 6

Die Samtgemeinde Dahlenburg plant die Errichtung einer Fahrradzone im Ortsteil Buendorf und einer Fahrradstraße im „Marienauer Weg bis Marienau“. Die Maßnahme ist Teil des Radverkehrskonzeptes der Samtgemeinde.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Nr. 7

Die Samtgemeinde Dahlenburg plant die Errichtung einer Radwegeverbindung zwischen Marienau und Ellringen.

Die Maßnahme ist Bestandteil des Radverkehrskonzeptes der Samtgemeinde.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Förderung auf zwei Jahre zu strecken und für 2023 50% der beantragten Förderung zu bewilligen. Die restlichen 50% dann im Jahr 2024.

Im Haushaltsjahr 2023 stehen insgesamt 500.000 zur Verfügung. Da es einen zweiten Stichtag r Anträge im Herbst gibt, stünden r weitere Anträge kaum noch Mittel (knapp 14.000 EUR) zur Verfügung. Es wurden bereits weitere Anträge der Kommunen für den Herbst angekündigt.

Die Verwaltung möchte aber auch hier Anträge ermöglichen und schlägt daher eine Verteilung der Fördersumme auf zwei Jahre vor.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Nr. 8

Die Gemeinde Amt Neuhaus plant die Inwertsetzung des Radweges Brahlstorf- Preten auf dem Lückenschluss zwischen Dellien und Preten. Die Radwegeverbindung hat eine überregionale Bedeutung. Der Bahnhof Brahlstorf hat darüber hinaus eine wichtige Funktion für die nachhaltige Mobilität in der Region.

Das Vorhaben ist darüber hinaus Teil der Projektliste der Konsolidierungs- und Entwicklungsvereinbarung des Landes Niedersachsen mit der Gemeinde Amt Neuhaus.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Nr. 9

Die Samtgemeinde Amelinghausen plant die Erstellung eines Radwegebeschilderungskonzeptes.

Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde beantragt und erteilt, das Vorhaben soll noch im Herbst 2023 fertiggestellt sein.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Nr. 10

Die Gemeinde Adendorf plant die Errichtung einer Fahrrad- Reparaturstation an mehreren Standorten, u.a. am Rathausplatz, entlang der geplanten Premiumroute sowie am Schwarzen Weg.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 341.045,96 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Die Förderung des Radverkehres hat positive Wirkung auf den Klimaschutz. Alle Maßnahmen sollen den Radverkehr in der Gemeinde stärken und so aktiv fördern.

 

 

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