Vorlage - 2023/207
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | LEADER-Richtlinie_01.01.2023-31.12.2029 (114 KB) | ||||
2 | Euro-Office Info vom 15.03.2023 (110 KB) |
Sachlage:
LEADER ist ein Maßnahmenprogramm im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union und dient der Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Das Besondere dabei: Sog. „Lokale Aktionsgruppen“ erarbeiten vor Ort selbst Ideen und Entwicklungskonzepte. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Europäischen Union mit dem Förderprogramm KLARA für die Jahre 2023-2027.
Mit dem Förderprogramm „LEADER“ werden ausgewählte Regionen bei der Umsetzung von Projekten nach den Regionalen Entwicklungskonzepten (REK) der LEADER-Regionen gefördert. Die Aktivitäten einer LEADER-Region werden über eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) gesteuert. In ihr sind engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vertreter verschiedener Institutionen und öffentlicher Stellen aus der Region vertreten; sie besteht mindestens zur Hälfte aus Wirtschafts- und Sozialpartnern.
Unter Leitung der LAG werden lokale Akteure in einem sog. „Bottom- up“ -Ansatz aktiv in die Ausarbeitung und Umsetzung integrierter und themenübergreifender Entwicklungskonzepte einbezogen.
Jeder LEADER-Region stehen EU-Fördergelder aus dem Programm für die Entwicklung im ländlichen Raum (PFEIL) zur Verfügung, mit dem Akteure Vorhaben aus ihrem REK umsetzen können. Die Entscheidung über die Verwendung der Fördermittel trifft die Region eigenständig. Für die Projektförderung in LEADER-Regionen gibt es nur wenige inhaltliche Vorgaben – die Förderung über LEADER ist deshalb in besonderer Weise für das Entwickeln und Erproben innovativer Ansätze prädestiniert.
Insgesamt stehen den 68 LEADER- Regionen in Niedersachsen 165 Mio. EUR zur Verfügung. Das Volumen der zur Verfügung gestellten Mittel der Region hängt jeweils von der Größe der Region ab - demnach erhalten größere Regionen eine größere finanzielle Unterstützung als kleine. Ab Januar 2023 können die Projekte umgesetzt werden, die Förderung wird bis 2027 ausgezahlt.
Der Landkreis Lüneburg ist in insgesamt drei LEADER- Regionen vertreten.
- Achtern Elbe Diek (dazu gehört die Samtgemeinde Bradowick)
- Elbtalaue (hierzu gehören die Samtgemeinde Dahlenburg, Samtgemeinde Ostheide, Samtgemeinde Scharnebeck, Stadt Bleckede und Gemeinde Amt Neuhaus)
- Naturparkregion Lüneburger Heide (hierzu gehören die Samtgemeinde Amelinghausen, Samtgemeinde Gellersen und Samtgemeinde Ilmenau)
Keiner LEADER- Region gehören im Landkreis Lüneburg aufgrund ihrer Größe die Hansestadt Lüneburg sowie die Gemeinde Adendorf an. Die Grenze liegt hier laut Förderrichtlinie bei 10.000 Einwohnern.
Die LEADER- Managerinnen der drei LEADER- Regionen (Uta Sander, Lina Dening, Annika Paulini) sind im Ausschuss und berichten zum aktuellen Sachstand und den verfügbaren Finanzmitteln sowie Möglichkeiten der neuen Förderperiode 2023- 2027.