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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/214  

Betreff: Förderung des Sports im Haushaltsjahr 2023
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Gebhardt, Christian
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:15.12. 421-000 Förderung des Sports
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur
21.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Partnerschaft und Kultur geändert beschlossen     
Kreisausschuss
26.06.2023    Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Förderliste April 2023 neu  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:  Antragsliste Stand April 2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderliste April 2023 neu (22 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: siehe Sachlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

r das Haushaltsjahr 2023 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 213.438,00 Euro für die Förderung des Sports zur Verfügung. Bei den 13.438,00 Euro handelt es sich um Restmittel aus dem Haushaltsjahr 2022 (Vorlage 2023/027)

 

  1. Antrag des TSV Adendorf auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 75.000,00 Euro für die Sanierung der Leichtathletikanlage und dem A-Platz auf dem Sportgelände. Der A-Platz sowie die Leichtathletikanlage sind stark sanierungsbedürftig. Grund hierfür sind die früher nicht genug berücksichtigten Bodenverhältnisse auf dem Sportplatz. Auch die vor knapp 50 Jahren gebaute Drainage auf dem A-Platz ist nicht mehr funktionsfähig. Ebenso muss die in die Jahre gekommene Leichtathletikanlage dringend saniert werden. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss von 75.000,00 Euro zu gewähren.
    Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt. Wie in den Sportförderrichtlinien vorgesehen erhält der Verein in den kommenden drei Jahren eine jährliche Fördersumme von 25.000,00 Euro, sofern die Haushaltsmittel dies zulassen.

     

 

  1. Antrag des TSV Adendorf auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 75.000,00 Euro für die Sanierung des C-Platzes und für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem B-Platz. Der Verein plant im Rahmen der Sanierung auf dem Sportplatz den aktuellen B-Platz in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln.

    Im Sportentwicklungsplan der Gemeinde Adendorf wurde für die Gemeinde und für die Weiterentwicklung des TSV Adendorf der Bau einer Sport-KiTa in der Nähe des Sportgeländes empfohlen. Durch den Bau der Sport-KiTa fällt der vierte Platz auf dem Vereinsgelände weg. Durch die dann erforderliche Konzentration des Spiel- und Trainingsbetriebes auf den verbliebenden drei Plätzen ist die Sanierung dieser Plätze dringend erforderlich. Um der höheren Belastung der Plätze begegnen zu können, soll der B-Platz zu einem Kunstrasenplatz umgewandelt werden. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss von 75.000,00 Euro zu gewähren.
    Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt. Wie in den Sportförderrichtlinien vorgesehen, erhält der Verein in den kommenden drei Jahren eine jährlicherdersumme von 25.000,00 Euro, sofern die Haushaltsmittel dies zulassen.

 

  1. Antrag des VfL Bleckede auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 7.000,00 Euro für den Neubau eines Brunnens. Der alte Brunnen ist versandet und wurde mit einer alten Ansaugpumpe betrieben. Nach Ansicht der Brunnenbaufirma ist dieses Verfahren mit einer Ansaugpumpe nicht mehr effektiv. Im Rahmen des Brunnenbaus wird auch eine neue Tauchpumpe eingesetzt, die das Wasser zum Bewässern der beiden Sportplätze ansaugt. Ob ein neues hydrologisches Gutachten für die Brunnenbohrung erstellt werden muss, wird aktuell durch den Fachdienst Umwelt geklärt. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 7.000,00 Euro zu gewähren.
    Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.

 

  1. Antrag der DLRG Ortsgruppe Lüneburg auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 10.000,00 Euro für die Erstellung seines Beach Flag-Feldes. Die Rettungsdisziplinen an Land sind stark an die Lebensrettung aus dem Wasser angelehnt. Unter anderem gibt es eine Disziplin, die den Sprint am Strand simuliert. Hierfür und für andere Disziplinen soll ein wettkampfgerechtes Beach Flag-Feld gebaut werden. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 10.000,00 Euro zu gewähren. Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.

 

  1. Antrag des Ruder Clubs „Welle“ Bardowick auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 6.940,00 Euro für die Sanierung des Bootshausdaches. Das Dach des Bootshauses ist in die Jahre gekommen und sanierungsbedürftig. Um weiterhin Material und Boote vor Regen zu schützen, ist die Sanierung dringend erforderlich. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 6.940,00 Euro zu gewähren.
    Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.

 

  1. Antrag der Schützengilde Bleckede auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 3.300,00 Euro für die Instandsetzung und Erweiterung der Schießanlage. Die Schießanlage ist in die Jahre gekommen und teilweise beschädigt. Im Zuge der Instandsetzung soll die Schießanlage erweitert werden. Da die Schützengilde Bleckede kein Mitglied im Kreissportbund Lüneburg ist, tritt der Förderverein der Schützengilde als Ersatz für den Kreissportbund als Förderer ein. So ist die anteilsmäßige Förderung gegeben. Verwaltungsseitig wird empfohlen, über den Antrag zu beraten.
    Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.

 

  1. Antrag des Tennisclub Amelinghausen e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 14.000,00 Euro für die Sanierung der Türen, Fußden und Wände im Vereinsheim. Der Eingangsbereich und im Flur des Vereinsheims sind beim damaligen Bau ziegelartige 70-ger Jahre-Fliesen verbaut worden. Diese sind leider nicht zweckmäßig und haben im Laufe der letzten Jahre zahlreiche Setzungsrisse bekommen. Die Sanierung ist dringend erforderlich. Dieses gilt auch für die Fußden und die Türen im Vereinsheim, die ebenfalls in die Jahre gekommen sind. Eine Sanierung des Vereinsheims ist unumgänglich. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 14.000,00 Euro zu gewähren.
    Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.

 

  1. Antrag des SV Göhrde auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 12.000,00 Euro für den Bau eines neuen Brunnens. Der SV Göhrde möchte einen neuen Brunnen bauen.

Dieser Brunnen soll gleichzeitig auch vom Reit- und Fahrverein Dahlenburg e.V. genutzt werden. Der Brunnen wird auf dem Gelände des SV Göhrde gebaut und soll die Flächen beider Vereine bewässern. Die Genehmigung zur wasserrechtlichen Entnahme liegt dem Verein vor. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss von 12.000,00 Euro zu gewähren.
Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.

 

  1. Antrag des TC Alt Garge auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 6.000,00 Euro für die Sanierung der Duschen im Vereinsheim. Die Duschen im Vereinsheim sind in die Jahre gekommen und müssen saniert werden. Außerdem soll die Anzahl der Duschen erweitert werden. Aktuell steht pro Umkleidekabine nur eine Dusche zur Verfügung. Zudem sollen im Rahmen dieser Sanierung auch die Fenster im Bereich der Umkleide und Duschen gegen moderne Fenster ausgetauscht werden. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 6.000,00 Euro zu gewähren.
    Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.

 

  1. Antrag des SV Karze auf einen Kreiszuschuss von 3.000,00 Euro für die Umstellung der Flutlichtanlage auf LED-Strahler. Der Verein möchte seine Flutlichtanlage auf LED-Strahler umstellen. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 3.000,00 Euro zu gewähren.
    Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.

 

  1. Antrag des SV Ilmenau auf einen Kreiszuschuss von 10.000,00 Euro für die Umstellung der Flutlichtanlage auf LED-Strahler. Der Verein möchte seine Flutlichtanlage auf LED-Strahler umstellen. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 10.000,00 Euro zu gewähren.
    Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.

 

  1. Antrag des VfL Lüneburg auf einen Kreiszuschuss von 60.000,00 Euro für die Umstellung der Flutlichtanlage auf LED-Strahler. Der Verein möchte seine Flutlichtanlage auf LED Strahler umstellen. Die Nutzung der bisherigen Lichtmasten ist nach einer Sicherungsprüfung nicht möglich. Aus diesem Grund muss die alte Flutlichtanlage komplett zurückgebaut werden und durch eine neue LED Anlage ersetzt werden. Verwaltungsseitig wird empfohlen, über den Antrag zu beraten, da der Eigenanteil im Verhältnis zu den beantragen Fördermitteln deutlich zu gering ist. Der Verein überarbeitet aktuell den Finanzierungsplan.

 

  1. Antrag des MTV Amelinghausen auf Kreiszuschuss in Höhe von 7.000,00 Euro für die Sanierung des Daches des Sportlerheimes. Das Dach des Vereinsheimes ist in die Jahre gekommen und muss saniert werden. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 7.000,00 Euro zu gewähren.
    Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.

 

  1. Antrag des TuS Erbstorf auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 16.132,50 für die Erstellung eines Outdoor-Fitnessparks. Der Verein möchte die Sportanlage und das Sportangebot um einen Outdoor-Fitnesspark erweitern. Dieser Fitnesspark wird verschiedene Angebote enthalten und kann auch von Nichtmitgliedern genutzt werden. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 16.132,50 Euro zu gewähren.
    Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.



 

  1. Antrag des Ochtmisser Sportvereins auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 3.000,00 Euro für die Anschaffung einer neuen Beregnungsanlage. Die vorhandene Beregnungsanlage ist nicht mehr zeitgemäß, dazu sehr personal-, zeit- und kostenintensiv. Die neue Anlage bietet die Möglichkeit einer digitalen Steuerung, welche auch die Beregnung in den Nachtstunden ermöglicht. Dies ermöglicht eine wesentlich effektivere und sparsamere Beregnung der Sportplätze. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 3.000,00 Euro zu gewähren.
    Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

173.372,50

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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