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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/221  

Betreff: Antrag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 09.06.2023 zum Thema "Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Hebammenleistungen im Landkreis Lüneburg" (Im Stand der 3. Aktualisierung der Verwaltung vom 14.11.2023)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an Fachausschüsse
Verantwortlich:Gruppe FDP/Die Unabhängigen
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Bolz, Judith
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
27.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit geändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
14.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit geändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
23.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Antrag_-_Einrichtung_einer_Koordinierungsstelle_für_Hebammenleistungen_im_Landkreis_Lüneburg_.pdf  

 

 

 

 

 

 

Anlage/n: Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_-_Einrichtung_einer_Koordinierungsstelle_für_Hebammenleistungen_im_Landkreis_Lüneburg_.pdf (256 KB)      

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Die Gruppe FDP/ Die Unabhängigen beantragt die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Hebammenleistungen im Landkreis Lüneburg. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die notwendige Versorgung mit Hebammenleistungen für alle Frauen gleichermaßen zugänglich zu machen, Hürden bei der Aufnahme einer Tätigkeit als selbständige Hebamme möglichst gering zu halten und somit die Versorgungsqualität in unserer Region nachhaltig zu verbessern.

Die vorgeschlagene Koordinierungsstelle soll u.a. folgende Aufgaben übernehmen:

 

  • Vermittlung von Hebammen für die ambulante Betreuung von Schwangeren, Stillenden und Frauen im Wochenbett: Die Koordinierungsstelle soll als zentrale Anlaufstelle dienen, um Schwangeren, Stillenden und Frauen im Wochenbett eine passende Hebamme zur Verfügung zu stellen. Durch eine verbesserte Koordination wird gewährleistet, dass jede werdende Mutter im Landkreis zeitnah Zugang zu einer qualifizierten Hebamme erhält.
  • Bereitstellung von Informationen über Unterstützungs- und Beratungsangebote: Die Koordinierungsstelle soll umfassende Informationen über Unterstützungs- und Beratungsangebote in den Bereichen Schwangerschaft, Wochenbett und Stillzeit bereitstellen. Dadurch werden Schwangere, Gebärende und Stillende mit den notwendigen Informationen versorgt, um ihre Entscheidungen im Zusammenhang mit der Geburt und der Betreuung des Neugeborenen fundiert treffen zu können.
  • Verbesserung der Vernetzung der ambulant tätigen Hebammen: Die Koordinierungsstelle wird die Vernetzung der ambulant tätigen Hebammen untereinander sowie mit anderen medizinischen und sozialen Akteuren, wie beispielsweise Jugendämtern und gynäkologischen Praxen, verbessern. Durch den Austausch von Informationen und die Zusammenarbeit wird eine ganzheitliche Betreuung gewährleistet und eine bessere Versorgung der Schwangeren, Gebärenden und Stillenden erreicht.
  • Beratung und Unterstützung für Hebammen bei Aufnahme einer ambulanten Tätigkeit: Die Koordinierungsstelle soll Hebammen bei der Aufnahme einer ambulanten Tätigkeit beraten und unterstützen. Dies beinhaltet beispielsweise Informationen über administrative Vorgänge, finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten und die Vermittlung von Weiterbildungsangeboten. Dadurch werden die Hürden für Hebammen, eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen, möglichst gering gehalten.
  • rderung der Ausbildung von Hebammen: Um langfristig eine ausreichende Anzahl an Hebammen im Landkreis Lüneburg zu gewährleisten, sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbildung von Hebammen zu fördern. Dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung von Stellen. 
  • Weiter beauftragen wir die Verwaltung zu prüfen, ob bereits aktuell das duale Studium zur Hebamme in Lüneburg angeboten wird und ob die Möglichkeit besteht, das duale Studium im Klinikum Lüneburg anzubieten.
  • Die Koordinierungsstelle ist in bestehende Strukturen einzuflechten, wenn Synergien genutzt werden können.

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Gemäß den geltenden Bestimmungen haben Schwangere, Gebärende sowie Frauen im Wochenbett und in der Stillzeit einen Anspruch auf medizinische Beratung und Betreuung durch eine Hebamme, wobei die Kosten von den Krankenversicherungsträgern übernommen werden. 

Diese medizinische Dienstleistung leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit und zum Wohlergehen unserer Bürgerinnen und Bürger in einer besonders herausfordernder Lebensphase. 

Die Suche nach der Begleitung vor, nach und während der Geburt gestaltet sich schwierig, und bestimmte Bevölkerungsgruppen haben erschwerten Zugang zu dieser wichtigen Versorgung, insbesondere außerhalb des Gebietes der Hansestadt Lüneburg sind beratende Angebot knapp. 

Dabei verfolgen wir mit der Einrichtung einer Koordinierungsstelle auch das Ziel einen Überblick über das bestehende Angebot zu gewährleisten und dieses zu bündeln. So stellen wir Transparenz über das bestehende Angebot her. 

In vielen Fällen wird die Suche nach einer ambulant tätigen Hebamme aufgrund von Umzügen, Sprachbarrieren oder mangelnder Kenntnis über den Anspruch auf Hebammenversorgung zu spät aufgenommen, sodass die vorhandenen Kapazitäten oft erschöpft sind. Diese Situation ist unbefriedigend und erfordert dringend Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen.

Stellungnahme der Verwaltung vom 27.06.2023:

Grundsätzlich gilt, dass Krankenversicherte während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung einen Anspruch auf Hebammenhilfe haben. Dieses ergibt sich aus § 24d SGB V.

Damit sind die Krankenversicherungen verantwortlich dafür, ein ausreichendes Angebot für diese Hilfe vorzuhalten.

 

Zu den einzelnen Punkten des Antrages
 

  • Vermittlung von Hebammen durch eine Koordinierungsstelle
     

Es gibt verschiedene Wege, eine Hebamme zu finden. Unter Nutzung des Portals www.hebammensuche.de kann man unter Angabe der Postleitzahl und des errechneten Entbindungstermins nach einer Hebamme suchen.

Auch der Hebammenverband Niedersachsen e.V. bietet auf seiner Internetseite verschiedene Suchmöglichkeiten an.

 

  • Bereitstellung von Informationen über Unterstützung-und Beratungsangebote durch die Koordinierungsstelle

 

Auf die Hebammenhilfe haben Schwangere und junge Mütter einen Anspruch nach § 24d SGB V. Daher ist es Aufgabe der Krankenkassen, über die möglichen Ansprüche etc. zu informieren. Auch die Gynäkologinnen und Gynäkologen im Landkreis Lüneburg weisen Schwangere auf mögliche Ansprüche hin.

Das städtische Klinikum weist die jungen Mütter bei Bedarf auf mögliche Hilfsangebote nach der Entbindung hin.

 

  • Verbesserung der Vernetzung der ambulant tätigen Hebammen

 

Die Koordinierungsstelle soll die Vernetzung der ambulant tätigen Hebammen untereinander sowie mit anderen medizinischen und sozialen Akteuren wie zum Beispiel im Jugendamt verbessern.

Im Landkreis Lüneburg ist seit einigen Jahren die Einrichtung der "Frühen Hilfen" etabliert. Die "Frühen Hilfen" unterstützen bei der Hebammensuche bzw. verteilen Informationen dazu und arbeiten eng mit dem Jugendamt zusammen.

In den "Frühen Hilfen" sind auch Hebammen beteiligt.

Darüber hinaus gibt es den Hebammenverband, in dem die Hebammen organisiert sind. Die Vernetzung der Hebammen untereinander sollte über den Hebammenverband erfolgen.

 

  • Beratung und Unterstützung Hebammen bei Aufnahme einer ambulanten Tätigkeit

 

Auch hier kann der Hebammenverband unterstützen.

 

  • rderung der Ausbildung von Hebammen

 

Das Städtische Klinikum Lüneburg ist akademischer Ausbildungspartner des Universitätsklinikums Eppendorf. Das UKE bietet den Studiengang Hebammenwissenschaft an, die Studierenden haben dann die Möglichkeit, im SKL die praktische Ausbildung innerhalb des Studiums zu machen. Die Kooperation läuft hervorragend, lt. Auskunft von Herrn Dr. Moormann sind die angebotenen Plätze in den vergangenen Monaten belegt gewesen.
 

Das Gesundheitsamt plant im Rahmen des Digitalisierungsprojektes "DIGITALIS" auch eine App bzw. eine Web-Anwendung, auf der verschiedene Angebote zu Gesundheitsfragen verlinkt werden können. Die Planung ist, auch die Hebammensuche dort zu verlinken.

 

 

 

Aktualisierte Sachlage vom 17.08.2023:

In der Sitzung vom 27.06.2023 wurden unterschiedliche Ansichten und Vorschläge zu diesem Thema vorgetragen. Es wurde beschlossen, zu einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses Frau Lena Starke als fachkundige Person einzuladen. Aufgrund dessen ist die Angelegenheit vertagt worden.

 

Frau Lena Starke vom Hebammenverband Niedersachsen e.V. wird in der Sitzung vom 14.09.2023 zum Thema vortragen und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.

 

 

Aktualisierte Sachlage vom 14.11.2023:

In der Sitzung vom 14.09.2023 wurde die Änderung des Antrags angekündigt und der Beschluss vertagt. Die Angelegenheit wird daher in der Sitzung am 23.11.2023 erneut behandelt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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