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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/246  

Betreff: Förderprogramm für Bauberatung und Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz: Verteilung der Haushaltsmittel 2023
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Masemann, Inga
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Masemann, Inga
Produkte:25. 02 Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung/ Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
07.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Touristik ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
11.09.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
20230724_Antragsformular Max Simon  
Antrag Zuwendung Handorf_v2.0  

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Antrag Max Simon

Antrag Gemeinde Handorf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20230724_Antragsformular Max Simon (92 KB)      
Anlage 2 2 Antrag Zuwendung Handorf_v2.0 (162 KB)      

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die für die Umsetzung des Förderprogramms für Bauberatung und Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz für das Jahr 2023 vorhandenen Haushaltsmittel werden wie folgt verteilt:

 

 

Antragsteller

Vorhaben

Beantragter Zuschuss

Zuschuss

1

Max Simon

Ersatzbau Fachwerkhaus

35.000 EUR

20.000 EUR

2

Gemeinde Handorf

Umbau Alte Sattlerei Handorf

10.000 EUR

10.000 EUR

 

 

 

 

 

 

     GESAMT

 

45.000 EUR

30.000 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Es lagen der Verwaltung insgesamt zwei Förderanträge fristgerecht und vollständig vor.

 

Nr. 1:

Herr Max Simon aus Vastorf (Ortsteil Gifkendorf) plant einen Ersatzneubau für ein aus dem Jahre 1936 stammenden Fachwerkbau. Das bestehende Haus steht seit ein paar Jahren leer und ist von der Substanz her leider nicht mehr zu retten. Aufgrund eines Sturmschadens ist die Statik des Hauses gefährdet.

Der geplante Ersatzbau wird an derselben Stelle erfolgen und fügt sich optisch harmonisch in das Ortsbild ein. Der Neubau soll damit nicht auf den ersten Blick als Neubau erkennbar sein. Auch die Nebengebäude werden in die Planungen einbezogen und umgestaltet.

Es wurde bereits ein Förderantrag gestellt, der auch im Jahr 2021 bewilligt wurde. In einem weiteren Bauabschnitt, der nun angegangen werden soll und der in keinem Zusammenhang zum ersten Bauabschnitt steht, wird ein neuer Förderantrag gestellt.

Geplant ist nun die Errichtung von insgesamt zwei weiteren Wohneinheiten in den angrenzenden Nebengebäuden.

 

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.  Die Verwaltung unterstützt das Vorhaben.

 

Nr. 2:

Die Gemeinde Handorf plant die Sanierung der alten Sattlerei.

Das Gebäude in der Hauptstraße 46 („Alte Sattlerei“) ist rund 100 Jahre alt und befindet sich zentral in der Ortsmitte. Das Haus stand zuvor rund fünf Jahre leer und ist stark renovierungsberftig. Durch eine umfangreiche Sanierung soll das Gebäude zukünftig als Gemeindebüro nutzbar gemacht werden. Weitere Räume sollen generationsübergreifend genutzt und damit mit Leben gefüllt werden. Somit wird auch die Ortsmitte wieder stärker mit Leben gefüllt.

In einem ersten Schritt wurde bereits ein Teil des Gebäudes saniert. Hierfür wurden Fördermittel bewilligt. Nun ist der zweite Bauabschnitt geplant, für den ebenfalls Fördermittel beantragt werden.

 

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erllt.  Die Verwaltung unterstützt das Vorhaben. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

30.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Inwertsetzung und Nutzung vorhandener Bausubstanz verhindert zusätzliche Flächenversiegelung und Flächeninanspruchnahme und hat damit positive Auswirkungen in Sachen Klimaschutz.

 

 

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