Vorlage - 2023/278
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Anlage/n:
Kulturförderrichtlinie Verwaltungsentwurf (12.06.2024)
Kulturförder-RL nach Abstimmung KulturA 280824 (30.08.2024)
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 2023-278 Kulturförderrichtlinie Verwaltungsentwurf 5-2024 (285 KB) | |||
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2 | Kulturfoerderrichtlinie_Kulturausschuss (140 KB) | |||
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3 | Änderungsvorschläge KulturförderRL_19.08.2024_(politischer Entwurf) (104 KB) | |||
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4 | Kulturförder-RL nach Abstimmung KulturA 280824 (142 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kulturförderrichtlinie zu erarbeiten und diese im nächsten Ausschuss vorzustellen.
Aktualisierter Beschlussvorschlag:
Der vorab versandten Kulturförderrichtlinie wird in
a) der vorliegenden Version oder
b) der im Ausschuss veränderten Version zugestimmt.
Aktualisierter Beschlussvorschlag:
Der im Ausschuss abgestimmten Richtlinie wird zugestimmt.
Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg fördert unterschiedliche Kultureinrichtungen im Landkreis Lüneburg. Regelhaft profitieren beispielsweise das Literaturbüro, die Kunstschule Ikarus und das Biosphärium Elbtalaue von dieser Förderung. Hinzu kommen größere und kleinere Einzelfördermaßnahmen, die durch unterschiedliche Kulturschaffende, wie dem One World Reinstorf, kleineren Theatern, einzelnen Vereinen oder auch Kultur- und Bildungseinrichtungen, wie der Euthanasiegedenkstätte oder dem Förderverein Timeloberg beantragt werden.
Die Förderanträge werden bisher im Kulturausschuss vorgestellt und die Förderung dort empfohlen oder gegebenfallls nicht empfohlen und anschließend im Kreisausschuss abschließend beraten. Die Bewilligungen bzw. Ablehnungen für die Anträge folgen dabei keiner Richtlinie. Somit ist nicht transparent, warum Anträge bewilligt oder abgelehnt werden.
Diese Praxis möchte die Verwaltung ändern und eine Kulturförderrichtlinie erstellen, die für alle Antragsteller die gleichen Kriterien festlegt. Die Richtlinie soll dabei sowohl den Bereich der investiven Förderung als auch einer Einzelförderung, ggfs über eine vorher definierte Laufzeit, abdecken.
Die Hansestadt Lüneburg erarbeitet zurzeit ebenfalls entsprechende Richtlinien.
Aktualisierte Sachlage vom 31.05.2024:
Die Verwaltung hat eine Kulturförderrichtlinie erarbeitet und diese dem Ausschuss mit E-Mail vom 21. Mai 2024 zur Verfügung gestellt.
Aktualisierte Sachlage vom 08.08.2024:
Der Richtlinienentwurf wurde im 12.06.2024 im Ausschuss diskutiert und angepasst. Der besprochene Entwurf wurde den Fraktionen zur weiteren Diskussion übersandt.
Seitens der Verwaltung wird angeregt in der nächsten Ausschusssitzung zu beraten, ob Druckkosten für Buchprojekte, wie beispielsweise Chroniken, oder Drehkostenzuschüsse für Filmprojekte zu unterstützen sind.
Nach der zweiten Frist, schlägt die Verwaltung vor, etwaige freie Mittel, die nach der zweiten Antragsfrist nicht genutzt wurden, nach dem „Windhundprinzip“ zu vergeben.
In 1.1 ist noch erwähnt, dass die Verwaltung über Ausnahmeanträge entscheidet. Im weiteren Verlauf dieser Richtlinie wurde in der letzten Sitzung die Entscheidung auf den Ausschuss übertragen. Dies wäre redaktionell noch anzupassen.
Folgenden Satz empfiehlt die Verwaltung noch abzuwandeln ( 2.1):
"Die Förderung kann von kulturellen Einrichtungen beantragt werden, die Besuchern oder Mitgliedern kulturelle Erlebnisse, Erfahrungen und kulturelle Bildung anbieten und nachweisbar erfolgreich künstlerische und kulturelle Angebote entwickeln und umsetzen."
in
„Die Förderung kann von kulturellen Einrichtungen beantragt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- die Einrichtung besteht mind. 3 Jahre
- die Einrichtung kann für diese Zeit "exponierte Projekte" oder ein "kontinuierliches Angebot" vorweisen
- die Einrichtung plant über den Förderzeitraum hinaus weitere Projekte und Angebote.
In begründeten Ausnahmefällen kann von den vormals zitierten Zuwendungsvoraussetzungen abgewichen werden."
Zudem müsste hier, wie bei der Projektförderung der Passus „Förderfähig sind natürliche und juristische Personen.“ gestrichen werden, da dies bereits in § 1 geregelt ist.
Ein zusätzlicher Punkt sowie Anlagen werden vorgeschlagen:
4 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt zum xx.xx.202x in Kraft.
Anlagen:
- Formblatt Förderantrag, ggf. a) Projektförderung, b) institutionelle Förderung
- Formblatt Mittelabruf
- Formblatt Verwendungsnachweis
Die Kulturförderrichtlinie soll erneut beraten werden.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| x | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| x | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| x | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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