Vorlage - 2023/288
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Sachlage:
Die Amtszeit der im Jahre 2017 gewählten Mitgliedern der 3. Kurie der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg wird Ende dieses Jahres auslaufen. Eine Neuwahl ist erforderlich. Dabei geht es um die Wahl der Vertreter des nicht zur Ritterschaft gehörenden Grundbesitzes (Land besitzende Eigentümer), die von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vorgeschlagen sind.
Die Landwirtschaftskammer teilt hierzu mit Schreiben vom 11.08.2023 Folgendes mit:
Das Landschaftliche Kollegium des Fürstentums Lüneburg in Celle hat darum gebeten, nach den Statuten eine entsprechende Zahl von Kandidat*innen des ländlichen Grundbesitzes den betroffenen Landkreisen gegenüber namhaft zu machen, die für eine Wahl als Mitglieder bzw. Ersatzpersonen der 3. Kurie in Betracht kommen könnten.
Die Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg in Celle, die auch als „historische Landschaft“ bezeichnet wird, ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die unter der Aufsicht des Nieders. Ministers des Innern steht.
Nach ihren Statuten setzt sich die Landschaft aus drei Kurien zusammen. Die 1. Kurie besteht aus der Ritterschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg. Zur 2. Kurie gehören die in den Statuten der Landschaft aufgezählten Städte Lüneburg, Uelzen, Celle, Dannenberg, Lüchow, Gifhorn, Winsen(Luhe), Burgdorf, Soltau, Walsrode und Hitzacker. Die 3. Kurie, deren Mitglieder die Landwirtschaftskammer in Vorschlag zu bringen hat, besteht aus Vertreter*innen des ländlichen Grundbesitzes, soweit sie nicht bereits in der 1. Kurie vertreten sind.
Die Landschaft hat folgende Aufgaben.
Kultur- und Heimatpflege
(vor allem Zuschüsse für Archive und Museen),
Wissenschaftsförderung,
Gewährung von Universitätsstipendien für Landeskinder,
Wahl der Vertretungskörperschaften für die Landschaftliche Brandkasse Hannover und die Provinzial-Lebensversicherung Hannover.
Die Landschaft nimmt ihre Aufgaben durch die beiden Organe Landtag und Landschaftliches Kollegium wahr.
Zum Landtag gehören je 14 Abgeordnete der Ritterschaft, der Städte und des nicht zur Ritterschaft gehörenden ländlichen Grundbesitzes. Der Landtag, der alle zwei Jahre stattfindet, befindet über alle Angelegenheiten der Landschaft.
In das Landschaftliche Kollegium, den Vorstand der Landschaft, werden neben Vertretern der Ritterschaft je 4 Vertreter*innen der Städte und des nicht zur Ritterschaft gehörenden ländlichen Grundbesitzes entsandt.
Das Landschaftliche Kollegium hat nach den Statuten die Aufgabe, Beschlüsse der Landtage vorzubereiten, auszuführen und zwischen den Landtagen die Landschaft zu vertreten.
Für die in Rede stehenden Wahlen, die für einen Zeitraum von 6 Jahren vorgenommen werden, sind Vertreter*innen des nicht zur Ritterschaft gehörenden ländlichen Grundbesitzes aus den nachfolgenden Landkreises bzw. der Region Hannover zu entsenden:
Celle 2 Mitglieder
Gifhorn 2 Mitglieder
Harburg 2 Mitglieder
Lüchow- 1 Mitglied
Lüneburg 1 Mitglied
Uelzen 2 Mitglieder
Heidekreis 2 Mitglieder
(aus dem Bereich der ehemaligen
Landkreise Soltau und Fallingbostel
je 1 Mitglied)
Hannover 2 Mitglieder
(aus dem Bereich des ehemaligen
Landkreises Burgdorf).
Die Mitglieder und ihre Ersatzpersonen werden von der Landwirtschaftskammer vorgeschlagen. Es sind jeweils doppelt so viele Bewerber*innen vorzuschlagen als zu entsenden sind. Die Landkreise bzw. die Region Hannover bestimmen die Mitglieder und die Ersatzpersonenaus der Zahl der Vorgeschlagenen nach ihrem Verfassungsrecht.
Die Vorzuschlagenden dürfen – wie die anderen Mitglieder des Landtages – nach den Statuten der Landschaft nicht „unter persönlicher Curatel stehen oder in einem unter ihrer Verwaltung ausgebrochenen Concurse befangen sein, auch nicht wegen eines entehrenden Verbrechts bestraft oder in Untersuchung befangen sein“.
Sonstige Voraussetzungen nennen die Statuten nicht; insbesondere ist die Mitgliedschaft in de 3. Kurie der Landschaft nicht mehr von einer bestimmten Größe oder Nutzungsart des Grundbesitzes abhängig.
Von der theoretischen Befugnis, Beiträge und Leistungen vom Landschaftsbezirk zu erheben, mach die Landschaft seit langem keinen Gebrauch mehr. Abschließend wird bemerkt, dass die Vertreter*innen der 3. Kurie auch persönlich keinerlei finanzielle Verpflichtungen oder Haftung für die Landschaft eingehen, dass die Tätigkeit in Landtag und Landschaftlichem Kollegium ehrenamtlich ist und nur eine Erstattung des Aufwandes in Form von Sitzungsgeld und Abgeltung der Reisekosten stattfindet.
Aus dem Landkreis Lüneburg gehörten bisher
Herr Hans-Christoph Cohrs, Hohenesch, 21386 Betzendorf – als Mitglied –
sowie
Herr Hubertus Meyer, Alt Garger Straße 1, 21354 Bleckede-Barskamp – als Ersatzmitglied –
Der 3. Kurier der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg an.
Für die Neuwahl zur 3. Kurie der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg schlage ich nunmehr namens der Landwirtschaftskammer Niedersachsen aus ihrem Landkreis die nachfolgenden Mitglieder vor, wobei ich gleichzeitig die Bitte ausspreche, den an erster Stelle Genannten als Mitglied zu wählen, während die an zweiter Stelle Genannte als Ersatzmitglied in Frage kommen sollte:
- Herr Jens Wischmann, Zum Meersahl 2, 21385 Amelinghausen
- Frau Sophie Wischmann, Zur Grund 2, 21385 Amelinghausen
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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