Vorlage - 2023/289
|
|
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Fähre Tanja Antrag Baggerarbeiten 2023 (389 KB) |
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Lüneburg bezuschusst bis zu maximal 50 % der Gesamtkosten, welche für die Baggerarbeiten am Fähranleger in Darchau nötig sind, um den Fährverkehr wiederaufzunehmen. Der Zuschuss ist auf höchstens 25.000 € beschränkt und wird unter dem Vorbehalt gewährt, dass sich auch der Landkreis Lüchow-Dannenberg in angemessener Weise an den Gesamtkosten beteiligt. Der Anteil des Landkreises Lüneburg verringert sich entsprechend anteilig. Die genaue Höhe des Zuschusses wird erst mit der Einreichung der Abschlussrechnung endgültig bestimmt
Sachlage:
Der Fährbetrieb Tanja hat vorsorglich einen Antrag auf Zuschuss für mögliche Baggerarbeiten gestellt. Wie im letzten Jahr ist auch ab Spätsommer mit anhaltenden Niedrigwasser zu rechnen und damit verbundenen Fährausfällen zu rechnen. Um den Betrieb schnell wieder aufnehmen zu können, kann die Gemeinde Neu Darchau die Firma Elbe-Kies-Förderung beauftragen, auf einer Fläche von ca. 15 x 100 m eine Fahrrinne durch die Sandbank am Fähranleger Darchau zu graben. Die Kosten werden hierfür auf ca. 30.000 bis 50.000 € geschätzt. Der Umfang der Baggerarbeiten richtet sich nach den Bodenbeschaffenheiten und dem Pegelstand der Elbe, weshalb eine genaue Kalkulation nicht möglich ist.
Durch einen möglichen Fährausfall sind rund 90 Schülerinnen und Schüler und weitere 1.500 Pendlerinnen und Pendler sowie Gewerbetreibende aus und nach Amt Neuhaus betroffen, welche ohne den Fährbetrieb große Umwege in Kauf nehmen müssen. Für den Schulbusnotverkehr fallen pro Schultag ca. 650,00 € an. Nach zwei Monaten (38 Schultagen), wäre der Schulbusnotverkehr teurer als die Beteiligung an den Baggerarbeiten, sofern man vom teuersten Szenario ausgeht. Tendenziell würde sich die Beteiligung schon früher akklimatisieren. Außerdem würde ein weiterer langer Fährausfall zur Verschiebung der Pendlerströme nach Bleckede bewirken, weshalb es dort zu übermäßigen Wartezeiten käme.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 25.000 € |
|
|
| |||
|
|
|
|
|
| |||
b) | an Folgekosten: | € |
|
|
| |||
|
|
|
|
|
| |||
c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
|
|
|
| |||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| im Haushaltsplan veranschlagt |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
| x | durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| durch Mittelverschiebung im Budget |
| ||||
|
|
| Begründung: |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| Sonstiges: |
| ||||
|
|
| ||||||
d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
| ||||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| ja |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
| x | nein |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| klärungsbedürftig |
| ||||
Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
|
|
|
|
|
|
| x | keine wesentlichen Auswirkungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
| positive Auswirkungen (Begründung) |
|
|
|
|
|
|
|
|
| negative Auswirkungen (Begründung) |
|
|
|
|
|
|
|
| Begründung: |
|