Vorlage - 2023/291
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1 | Finanzdaten Landkreis und kreisangehörige Gemeinden Stand: 30.08.2023 (139 KB) |
Sachlage:
Die Landkreise sind bei Festlegung des Kreisumlagesatzes verpflichtet, sowohl den eigenen Finanzbedarf als auch den der umlagepflichtigen Gemeinden zu berücksichtigen. Als Grundlage für den im Zusammenhang mit der Festsetzung des Kreisumlagesatzes für das Haushaltsjahr 2024 erforderlichen Abwägungsvorgang zwischen Kreis- und Gemeindeinteressen hat der Landkreis Lüneburg von allen kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden umfassende Finanzdaten abgefordert. Die Ergebnisse der Abfrage sind, zusammen mit den jeweiligen Vergleichszahlen des Landkreises, aus der anliegenden Aufstellung ersichtlich.
Ergebnishaushalte und –rechnungen 2021 bis 2023
Die zum Teil noch vorläufigen Rechnungsergebnisse 2021 und 2022 der insgesamt 50 kreisangehörigen Kommunen weisen in Summe strukturelle Überschüsse von rund 24,5 Mio. Euro (2021) bzw. rund 14,0 Mio. (2022) Euro aus. Die vorläufigen Jahresrechnungen des Landkreises ergeben Jahresfehlbeträge in Höhe von rd. 5,4 Mio. Euro (2021) bzw. 2,2 Mio. Euro (2022). 41 (2021) bzw. 38 (2022) Kommunen konnten mit einem positiven Jahresergebnis abschließen. Neun (2021) bzw. zwölf kreisangehörige Kommunen (2022) sowie der Landkreis selbst schlossen ihre Ergebnisrechnungen mit einem Fehlbetrag ab.
Bei den Planzahlen für das Haushaltsjahr 2023 wendet sich das Blatt: Nur noch acht von 50 Haushaltsplänen der kreisangehörigen Kommunen sehen einen Jahresüberschuss bzw. eine „schwarze null“ vor. 42 Kommunen haben hingegen, ebenso wie der Landkreis Lüneburg, einen Jahresfehlbetrag veranschlagt.
In Summe weisen die Ergebnishaushalte 2023 der kreisangehörigen Kommunen ein Defizit von rd. 58,2 Mio. Euro aus. Das Defizit im Haushaltsplan 2023 des Landkreises beträgt rd. 18,1 Mio. Euro.
Finanzhaushalte und –rechnungen 2021 bis 2023
Im Finanzhaushalt werden Zufluss und Abfluss von Bar- und Buchgeld dargestellt, also alle zahlungswirksamen Finanzvorfälle des jeweiligen Haushaltsjahres.
Die vorläufigen Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit betrugen bei den kreisangehörigen Kommunen insgesamt rd. 47,3 Mio. Euro (2021) bzw. 36,2 Mio. Euro (2022). Der Landkreis erzielte 2021 einen negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von rd. 2,1 Mio. Euro und 2022 einen positiven Saldo von rd. 8,5 Mio. Euro. Die Planzahlen für 2023 sehen negative Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit sowohl bei den Gemeinden (in Summe -41,3 Mio. Euro) als auch beim Landkreis (-9,9 Mio. Euro) vor. Negative Salden sind ein Indikator dafür, dass die betroffenen Kommunen nicht in der Lage sind, die ordentliche Tilgung von Krediten aus Zahlungsmittelüberschüssen zu finanzieren.
Verschuldung
Die investive Verschuldung der kreisangehörigen Kommunen betrug zum 31.12.2022 in Summe rund 291,5 Mio. Euro, davon entfielen allein rd. 177,1 Mio. Euro auf die Hansestadt Lüneburg. Die Pro-Kopf-Verschuldung aller kreisangehörigen Kommunen lag damit bei ca. 1.563 Euro. Demgegenüber betrug die investive Verschuldung des Landkreises rund 131,8 Mio. Euro (Pro-Kopf-Verschuldung: ca. 707 Euro).
Zum 31.12.2022 hatten insgesamt 13 Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Liquiditätskredite aufgenommen. Diese betrugen in Summe ca. 74,6 Mio. Euro (Pro-Kopf-Verschuldung: ca. 400 Euro). Von den Liquiditätskrediten entfielen 58,7 Mio. Euro auf die Hansestadt Lüneburg. Der Landkreis hatte zum Stichtag 31.12.2022 keine Liquiditätskredite aufgenommen.
Überschussrücklagen und nicht abgedeckte Fehlbeträge
Überschussrücklagen sind Teil der Nettoposition, also des Eigenkapitals einer Kommune. Ihnen werden die erwirtschafteten Jahresüberschüsse zugeführt, sofern diese nicht vorrangig zur Verrechnung mit kameralen Sollfehlbeträgen bzw. Fehlbeträgen aus Vorjahren verwendet werden müssen. Das Vorhandensein einer solchen Rücklage weist also darauf hin, dass eine Kommune in der Vergangenheit Jahresüberschüsse erzielen konnte. Überschussrücklagen sind nicht mit liquiden Mitteln gleichzusetzen.
Insgesamt gaben 43 kreisangehörige Gemeinden an, in ihren (vorläufigen) Jahresabschlüssen 2022 Überschussrücklagen mit einem Gesamtvolumen von rund 106,3 Mio. Euro ausweisen. Eine Gemeinde, nämlich die Gemeinde Amt Neuhaus, hat keine Überschussrücklage, sondern weist in ihrer vorläufigen Bilanz 2022 nicht abgedeckte Fehlbeträge in Höhe von rd. 5,3 Mio. Euro aus. Zahlen der Samtgemeinde Dahlenburg und ihrer Mitgliedsgemeinden liegen noch nicht vor.
Unter Berücksichtigung der vorläufigen Jahresabschlussergebnisse errechnet sich beim Landkreis zum Jahresende 2022 eine Überschussrücklage in Höhe von ca. 23,5 Mio. Euro. Diese wird aufgrund der weiterhin zu erwartenden Jahresfehlbeträge in den nächsten Jahren voraussichtlich vollständig abschmelzen.
Haushaltssicherungskonzept
Ein Indikator für die Haushaltssituation einer Kommune ist auch die Existenz eines Haushaltssicherungskonzeptes, das gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG immer dann aufzustellen ist, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann oder eine (drohende) Überschuldung abgebaut bzw. abgewendet werden muss. Von den kreisangehörigen Kommunen haben 2023 vier Kommunen, nämlich die Hansestadt Lüneburg, die Gemeinde Amt Neuhaus, der Flecken Dahlenburg und die Gemeinde Tosterglope ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt. Auch der Landkreis war verpflichtet, für das Haushaltsjahr 2023 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
Steuerkraft und Kreisumlage
Die Steuerkraft der kreisangehörigen Gemeinden ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Von 2021 bis 2023 hat sie sich deutlich von rund 174,8 Mio. Euro auf rund 207,2 Mio. Euro erhöht.
Da sich die Steuerkraft der Gemeinden neben den gemeindlichen Schlüsselzuweisungen Grundlage für die Höhe der Kreisumlage ist, hat sich das Kreisumlageaufkommen von 2021 bis 2023 ebenfalls deutlich erhöht – und zwar von 108,8 Mio. Euro (2021) über 118,5 Mio. Euro (2022) auf 142,3 Mio. Euro (2023). Zu dem Anstieg von 2022 nach 2023 hat neben Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen auch der Kreisumlagesatz beigetragen, der von 50,0 % auf 53,0 % angehoben wurde.
Finanzielle Mindestausstattung
Die verschiedenen Instrumente zur Gestaltung der Finanzausstattung der Gemeinden, zu denen auch die Kreisumlage zählt, dürfen weder allein noch in ihrem Zusammenwirken dazu führen, dass die verfassungsgebotene finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden unterschritten wird. Der Kernbereich dieser Garantie ist dann verletzt, wenn eine Gemeinde strukturell und auf Dauer außerstande ist, freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen. Eine Unterschreitung der verfassungsgebotenen finanziellen Mindestausstattung ist bei den kreisangehörigen Kommunen nicht erkennbar. Außer bei den Gemeinden Boitze und Dahlem sehen alle gemeindlichen Haushaltspläne Ansätze für freiwillige Leistungen vor.
In Bezug auf die Gemeinde Amt Neuhaus hatte das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport MI bereits 2018 erklärt, dass nach dortiger Auffassung die finanzielle Mindestausstattung dieser Gemeinde nicht beeinträchtigt sei, auch wenn die finanzielle Situation sicherlich als angespannt bezeichnet werden könne.
Ergebnis
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Finanzsituation der kreisangehörigen Kommunen, wie schon in den Vorjahren, sehr heterogen ist. Zum 31.12.2022 verfügte die Mehrzahl der Kommunen über liquide Mittel und über bilanzielle Überschussrücklagen, 13 Gemeinden waren allerdings auf zum Teil langfristige Liquiditätskredite angewiesen. Für 2023 gehen die meisten Gemeinden, ebenso wie der Landkreis, von zum Teil deutlichen Jahresfehlbeträgen aus.
Eine Unterschreitung der verfassungsgebotenen finanziellen Mindestausstattung ist bei keiner Gemeinde erkennbar.
Einen Vorschlag zur Höhe des Kreisumlagesatzes 2024 wird die Verwaltung mit Vorlage des Haushaltsentwurfs unterbreiten. Im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2024 obliegt es dann dem Kreistag, den Kreisumlagesatz 2024 im Rahmen seines Abwägungsprozesses festzulegen.