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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/034  

Betreff: Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für den im Kreisgebiet liegenden Gebietsteil A des Biosphärenreservats "Niedersächsische Elbtalaue"; Vorstellung des Verordnungsentwurfs
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:10.01.30 - Natur- und LandschaftsschutzAktenzeichen:61.22
Federführend:Fachbereich Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Mentz, Claudia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
28.03.2006 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
25.04.2006 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Verordnung_A_ 22-02-06 PDF-Dokument
Erläuterungen_A_22-02-06 PDF-Dokument

Anlage/n:

Anlage/n:

Anlage A          Verordnungstext Entwurf vom 22.02.2006

Anlage B          Erläuterungstext Entwurf vom 22.02.2006

Anlage C          Tabelle - Naturdenkmale

Anlage D          Fotos - Naturdenkmale

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verordnung_A_ 22-02-06 (80 KB) PDF-Dokument (56 KB)    
Anlage 2 2 Erläuterungen_A_22-02-06 (30 KB) PDF-Dokument (38 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung und den Verordnungsentwurf zur Kenntnis.

Sachlage:

Sachlage:

Nach Abschluss der Verordnungsverfahren im Gebietsteil B des Biosphärenreservats „Nieders. Elbtalaue“ ist eine Verordnung zur Regelung des Gebietsteiles A durch den Landkreis Lüneburg zu erlassen. Erste Gespräche hierzu haben mit Naturschutzverbänden, Nutzern und den örtlich betroffenen Kommunen stattgefunden. Bevor das förmliche Verordnungsverfahren eingeleitet wird, wird der Stand des Verfahrens dem Ausschuss erörtert. Entsprechende Vorlagen (Verordnungsentwurf, Entwurf der Erläuterungen usw.) werden rechtzeitig zur Sitzung nachgereicht.

 

Sachlage: Stand 15.04.2006

In der Anlage wird der Verordnungsentwurf einschließlich des Erläuterungstextes nachgereicht. Da im Rahmen dieser Verordnung ein umfassender Gehölzschutz vorgesehen ist, werden in der Folge diverse Naturdenkmäler entlassen. Diese werden in Anlage C tabellarisch dargestellt.

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