Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/309  

Betreff: Benennung der Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Lüneburg in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von Unternehmen und Einrichtungen
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:von Wietersheim, Katharina
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: von Wietersheim-Böke, Katharina
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge:
Kreistag
28.09.2023 
Sitzung des Kreistages/ Kulturforum Gut Wienebüttel ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Siehe Sitzungsvorlage.

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Gemäß § 138 Abs. 1 S. 1 NKomVG werden die Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises in Gesellschafterversammlungen oder entsprechenden Organen von Eigengesellschaften oder von Unternehmen oder Einrichtungen, an denen der Landkreis beteiligt ist, vom Kreistag gewählt.

 

Über die Entsendung von Mitgliedern in Aufsichtsräten und Beiräten entscheidet der Kreistag gemäß § 138 Abs. 3 NKomVG per Beschluss.

 

Sind mehrere Vertreterinnen und Vertreter zu benennen, so ist der Landrat zu berücksichtigen, sofern er nicht darauf verzichtet.

 

Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 18.11.2021 Herrn EKR Jürgen Krumböhmer in nachfolgend genannte Gremien berufen. Herr Krumböhmer ist zum 30.06.2023 aus dem Amt des Ersten Kreisrates getreten, die Nachfolge hat Frau EKR Yvonne Hobro zum 01.07.2023 übernommen.

 

Vor dem Hintergrund des Ausscheidens von Herrn Krumböhmer aus dem Amt als Erster Kreisrat hat der Kreistag über die Besetzung der folgenden Organe zu entscheiden:

 

  1. Gesellschafterversammlung der Ausbildungszentrum Luhmühlen neburger Heide GmbH, Salzhausen

(gebildet gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages)

 

Anzahl der Mitglieder: 3 Mitglieder, davon ein/e Vertreter/in des Landkreises Lüneburg

 

Die Verwaltung schlägt vor, Frau Erste Kreisrätin Yvonne Hobro in die Gesellschafterversammlung zu berufen.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterin / folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Ausbildungszentrum Luhmühlen neburger Heide GmbH:

 

Ordentliches Mitglied:

Frau Erste Kreisrätin Yvonne Hobro

 

 

  1. Aufsichtsrat der Lüneburger Heide GmbH, Lüneburg

(gebildet gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages)

 

Anzahl der Mitglieder: 10 Mitglieder, davon 1 Mitglied des Landkreises Lüneburg:

a)      Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit oder eine/n von ihm zu bestimmende/n Mitarbeiter/in der eigenen Gebietskörperschaft

 

Herr Landrat Jens Böther benennt Frau Janna Sophie Hoveida als Vertreterin gemäß § 138 Abs. 2 S. 2 NKomVG.

 

 

  1. Gesellschafterversammlung der Lüneburger Heide GmbH, Lüneburg

(gebildet gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages)

 

Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Frau Janna Sophie Hoveida in die Gesellschafterversammlung zu berufen.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterin / folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Lüneburger Heide GmbH:

 

Ordentliches Mitglied:

Frau Janna Sophie Hoveida

 

 

 

In der Sitzung vom 21.11.2016 hatte der Kreistag Herrn EKR Jürgen Krumböhmer als Mitglied in den Aufsichtsrat der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gGmbH berufen. Die Verwaltung schlägt vor, dass künftig Frau EKR Yvonne Hobro den Sitz von Herrn Krumböhmer übernimmt.

 

  1. Aufsichtsrat der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gGmbH, Lüneburg

(gebildet gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages)

 

Anzahl der Mitglieder: 14 Mitglieder, davon ein/e Vertreter/in des Landkreises Lüneburg

 

Die Verwaltung schlägt vor Frau Erste Kreisrätin Yvonne Hobro in den Aufsichtsrat der Psychatrischen Klinik Lüneburg gGmbH zu berufen.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterin / folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Lüneburger Heide GmbH:

 

Ordentliches Mitglied:

Frau Erste Kreisrätin Yvonne Hobro

 

Der Landkreis Lüneburg hat mit Änderung des Gesellschaftsvertrages der Städtischen Klinikum Lüneburg gGmbH im Jahr 2023 erstmals einen Sitz im Aufsichtsrat erhalten. Folglich hat der Kreistag neben der Nachfolgeregelung von Herrn Krumböhmer auch über die Besetzung des Aufsichtsrates der Städtischen Klinikum Lüneburg gGmbH zu entscheiden.

 

  1. Aufsichtsrat Städtischen Klinikum Lüneburg gGmbH, Lüneburg

(gebildet gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages)

 

Anzahl der Mitglieder: 10 Mitglieder, davon 1 Mitglied des Landkreises Lüneburg:

a)      Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit oder eine/n von ihm/ihr benannte/n Vertreter/in

 

Herr Landrat Jens Böther benennt Herrn Kreisrat Rainer Müller als Vertreter gemäß § 138 Abs. 2 S. 2 NKomVG.

 

 

  1. Heimvolkshochschule Barendorf e.V.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Frau Erste Kreisrätin Yvonne Hobro in den Vorstand der Heimvolkshochschule Barendorf e.V. zu berufen.

 

 

  1. Literaturbüro Lüneburg e.V.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Frau Erste Kreisrätin Yvonne Hobro in den Vorstand des Literaturbüros Lüneburg e.V. zu berufen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung