Vorlage - 2023/329
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Sachlage:
Durch aktuelle rechtliche und politische Entwicklungen ergeben sich immer wieder Verschiebungen bei Schwerpunkten, auf die innerhalb der Organisation des Fachdienstes Umwelt reagiert werden muss. Einige besonders bedeutsame Themen werden in der Folge dargestellt:
Übergeordnet:
Alle Prozesse des Fachdienstes werden zurzeit digitalisiert. Im Immissionsschutz konnte beispielhaft schon fast zu 100% auf ein digitales Verfahren umgestellt werden. Alle Verfahren sollen weitgehend papierlos werden. Es ist davon auszugehen, dass die Umstellung noch ca. 2-3 Jahre dauert. Die Pflege und Weiterentwicklung der Prozesse wird eine Daueraufgabe bleiben.
Immissionsschutz:
Die Vorschriften zur Planung von Windkraftvorrangflächen, zum Genehmigungsverfahren und zum Repowering wurden erheblich angepasst. Dies führt zu einer großen Zahl von Verfahren bereits jetzt und in den nächsten Jahren. Immissionsschutzrechtliche Anlagen unterliegen einer wiederkehrenden Überprüfung. Diese wird bereits jetzt als Daueraufgabe durchgeführt und muss beibehalten werden.
Hochwasserschutz:
Der Auenstrukturplan für den Bereich der Elbe ist in Kraft getreten und muss umgesetzt werden. Dadurch sollen abflussrelevante Flächen an der Elbe von Gehölzen befreit werden und an anderer nicht abflussrelevanter Stelle als Ausgleich (Kohärenz) Auwald entwickelt werden. Die formelle Verantwortung hierfür liegt beim Landkreis. Es sind entsprechende Verfügungen zu erlassen. Für die praktische Umsetzung soll Amtshilfe durch den NLWKN zur Verfügung gestellt werden. Die Nachsorge – Auenmanagement – soll die Biosphärenreservatsverwaltung übernehmen. Insgesamt wird es hier einen vermehrten Abstimmungs- und Koordinierungsaufwand geben.
Für das Gebiet der Gemeinde Amt Neuhaus wird in den nächsten Jahren erstmals ein Überschwemmungsgebiet auszuweisen sein. Das orientiert sich am Fortschritt des Deichbaus.
Wasser:
Ende 2023 wird das Wassermanagementkonzept vorliegen. Eine breite Information über die Inhalte soll u.a. über das Wasserforum für Stadt und Landkreis Lüneburg stattfinden. Maßnahmen daraus müssen in den kommenden Jahren umgesetzt werden, dafür müssen Akteure, Fördermittel und geeignete Standorte für Projekte gefunden werden. Neben anderen Maßnahmen zur Wasseranreicherung im Grundwasser werden auch weiterhin Fließgewässerrenaturierungen initiiert.
Der Wasserrechtsantrag für die gesamte Feldberegnung im Landkreis und in der Stadt Lüneburg ist in Vorbereitung. Das Verfahren wird in absehbarer Zeit mit Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet werden und über mehrere Monate einen sehr großen Aufwand bedeuten.
Die Kontrollen von Wasserentnahmen haben in letzter Zeit an Bedeutung gewonnen und müssen dauerhaft beibehalten werden. Gleiches gilt für die Überwachung landwirtschaftlicher Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Die Kapazitäten müssen zwischen diesen beiden Kontrollaufgaben ausgewogen aufgeteilt werden.
Naturschutz:
Die Umsetzung der FFH-Managementpläne stellt in den nächsten Jahren einen Schwerpunkt dar. Wichtig hierfür ist u.a. die Kooperation mit der ökologischen Station. Nachdem der EUGH in einem Urteil bestätigt hat, dass Deutschland bei der mangelnden Umsetzung gegen EU-Recht verstößt, wird sich wahrscheinlich die Notwendigkeit ergeben, in Kürze zusammen mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Biosphärenreservatsverwaltung einen Managementplan für das FFH-Gebiet 74 (Elbeniederung) aufzustellen.
Im Rahmen der Genehmigungen der Windkraftanlagen wird in den nächsten Jahren ein erhöhter Aufwand aufgrund der Prüfung der Anträge entstehen. Es ist damit zu rechnen, dass in den Verfahren in größerem Umfang Ersatzgelder festzusetzen sind. Mit diesen gilt es – zusammen mit der Stiftung – geeignete Maßnahmen umzusetzen, die die naturschutzfachlichen Ziele (z.B. Landschaftsrahmenplan, Biotopverbund, Artenschutz) befördern. Auch die Vielzahl an Freiflächen-PV-Anlagen stellen eine Herausforderung dar.
Zur Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen muss die Kooperation mit Dritten intensiviert werden – z.B. mit der Landwirtschaft bei der Grünlandbewirtschaftung, bei der Fließgewässerentwicklung mit den Unterhaltungsverbänden.
Abfall:
Im Rahmen der Abfallerzeugerüberwachung werden derzeit nur anlassbezogene Kontrollen durchgeführt. Es müssen Möglichkeiten gefunden werden, bestimmte Kontrollen auch anlassfrei durchzuführen (Betriebe mit gefährlichen Abfällen, Verpackungsgesetz zur Verringerung von Einwegverpackungen).