Vorlage - 2023/340
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Anlagen: | |||||
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1 | Zweckvereinbarung_LG ab 2024 (89 KB) | ![]() |
Beschlussvorschlag:
Der angepassten Zweckvereinbarung zur Nutzung der Zentralen Vergabestelle zwischen dem Landkreis Harburg und dem Landkreis Lüneburg mit Wirkung vom 01.01.2024 wird zugestimmt.
Sachlage:
Mit Vorlage 2022/116 vom 29.03.2022 wurde dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Harburg und dem Landkreis Lüneburg zur Nutzung der Zentralen Vergabestelle des Landkreises Harburg durch den Landkreis Lüneburg zugestimmt. Gemäß Zweckvereinbarung betraut der Landkreis Lüneburg demnach die Zentrale Vergabestelle Harburg zunächst in Einzelfällen mit Vergabeverfahren der Kreisverwaltung. Geregelt wurde eine Testphase, in der erprobt werden soll, ob sich die Zusammenarbeit mit der Zentralen Vergabestelle bewährt. Die Zentrale Vergabestelle sollte durch die zunächst nur vereinzelte Abwicklung von Vergabeverfahren für den Landkreis Lüneburg weitere Erfahrungen sammeln und prüfen, in welchem Umfang sie zukünftig für den Landkreis Lüneburg Vergaben durchführen kann, wie viel Personal hierzu benötigt wird und ob zusätzlich erforderliches Personal zur Aufgabenerledigung durch den Landkreis Harburg akquiriert werden kann.
In der Testphase hat die Zentrale Vergabestelle18 Vergabeverfahren für den Landkreis Lüneburg übernommen und eine Beratung, ohne dass bislang eine Ausschreibung erfolgt ist.
Die Testphase soll zum 01.01.2024 in eine vollständige Kooperation überführt werden. Die Zusammenarbeit hat sich bewährt, das für die Aufgabenerledigung erforderliche Personal steht dem Landkreis Harburg zur Verfügung. Die geschlossene Zweckvereinbarung ist nunmehr entsprechend anzupassen. Geplant ist, dass ab dem 01.01.2024 alle Vergabeverfahren ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000,00 € netto von der Zentralen Vergabestelle Harburg für den Landkreis Lüneburg durchgeführt werden.
In Einzelfällen können ggf. auch Verfahren unter einem geschätzten Auftragswert von 25.000,00 € netto nach Vereinbarung abgegeben werden.
Nach einer internen Abfrage ist von etwa 80 Vergabeverfahren auszugehen, die im Jahr 2024 an die Zentrale Vergabestelle abgegeben werden. Entsprechende Aufwände sind zentral im Budget des Fachdienstes Interne Dienste und Digitalisierung eingeplant. Die Kostenerstattung ist in § 6 i. V. m. Anlage 1 der Zweckvereinbarung geregelt.
Den kreisangehörigen Kommunen ist das Angebot sich der Zweckvereinbarung anzuschließen unterbreitet worden. Die Mitarbeitenden der Zentralen Vergabestelle stehen für eine Informationsveranstaltung zur Verfügung, die über die Kreisverwaltung koordiniert werden würde.
Die neu gefasste Zweckvereinbarung liegt dem Nieders. Ministerium für Inneres und Sport seit dem 14.09.2023 zur Zustimmung vor. Von einer zeitnahen Zustimmung ist auszugehen.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | 75.000 € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| X | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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