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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/044  

Betreff: Modernisierungskonzept für die kreiseigenen Schulen - Vereinbarung von Bau- und Ausstattungsstandards
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Beyer, DetlefAktenzeichen:35 - 65 10 02
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Beyer, Detlef
Beratungsfolge:
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
22.03.2006 
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen zurückgestellt   
25.04.2006 
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen geändert beschlossen   
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
08.06.2006 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
03.07.2006    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage:

Anlage:

 

Bau- und Ausstattungsstandards – 2. Entwurf

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Bau- und Ausstattungsstandards werden so mitgetragen und sind bei anstehenden Neubauten und Erweiterungen zugrunde zu legen. Für Sanierungen und Modernisierungen im Bestand bilden diese den Orientierungsrahmen, der abhängig von den individuellen örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte auszufüllen ist.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 25.04.2006:

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Bau- und Ausstattungsstandards werden mit nachstehenden Änderungen bzw. Ergänzungen so mitgetragen und sind bei anstehenden Neubauten und Erweiterungen zugrunde zu legen. Für Sanierungen und Modernisierungen im Bestand bilden diese den Orientierungsrahmen, der abhängig von den individuellen örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte auszufüllen ist.

 

Änderungen/Ergänzungen

 

o Bei den Bodenbelägen in Unterrichtsräumen ist von Nadelfilz Abstand zu nehmen. Möglichen Akustikproblemen ist durch Akustikdeckenplatten und/oder anderen geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken.

o In den Sanitärräumen sind die Wandflächen bis Türzargenhöhe zu fliesen oder mit abwischfester Farbe zu streichen.

o Im Bereich der Haustechnik sind kleine Schalt- bzw. Regelkreise zu bilden, damit diese bei Bedarf auch bereichsweise abgeschaltet werden können.

o Die Bau- und Ausstattungsstandards sind bei Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, DIN-Normen usw.) oder sonstiger Erkenntnisfortschritte (z.B. Schadstoffbelastung bestimmter Bauteile) fortzuschreiben und zu aktualisieren.

 

Sachlage:

Sachlage:

 

Vereinbartes Ziel des Produkts 03.12.10 „Bereitstellung von Flächen und Räumen“ ist es, bis zum 30.06.2006 mit dem Bau- und Schulausschuss einheitliche Bau- und Ausstattungsstandards für den Neubau, die Erweiterung und die Sanierung von Schulgebäuden zu erarbeiten. Diese Standards sollen gleichzeitig den Orientierungsrahmen für die in Aufstellung befindlichen Modernisierungskonzepte bilden.

 

Die Verwaltung hat ein eigenes Leitbild der qualitativen bautechnischen und funktionalen Anforderungen an eine „moderne Schule“ entworfen und wird dies in der Sitzung vorstellen. Im Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen sollen die bautechnischen Standards diskutiert werden. Zu den funktionalen Anforderungen und die Ausstattungsstandards werden anschließend noch die Schulen und der Schulausschuss beteiligt.

 

Eine tabellarische Zusammenstellung der zu vereinbarenden Standards wird zur Sitzung nachgereicht.

 

Ergänzende Sachlage vom 19.05.2006:

 

Der Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen hat sich in seinen Sitzungen am 22.03. und 25.04.2006 mit den Bau- und Ausstattungsstandards beschäftigt und die vorstehende Beschlussempfehlung abgegeben.

 

Mit den Schulleitungen aller kreiseigenen Schulen ist der Entwurf einheitlicher Bau- und Ausstattungsstandards anlässlich einer Informationsveranstaltung am 21.04.2006 ausführlich diskutiert worden.

 

Die vorgeschlagenen Baustandards wurden durchweg positiv aufgenommen. Bezüglich der funktionalen Anforderungen und den Ausstattungsstandards wurde die Auffassung vertreten, dass es sich lediglich um eine Momentaufnahme handeln könne, die regelmäßig reflektiert und an Förderkonzepte der Zukunft angepasst werden müsse. Als Beispiel wurde hier die Tendenz zur Individualisierung des Unterrichts genannt, der sich die Schulen zukünftig zu stellen hätten. Die Bildungslandschaft unterläge einem ständigen Wandel, auf den der Landkreis Lüneburg als Schulträger zeitnah und flexibel reagieren müsse. Weiter wurde deutlich, dass die funktionalen Anforderungen und Ausstattungserfordernisse sehr stark schulformbezogen sind. Besonders deutlich wird dies am Beispiel der Förderschulen und Berufsschulen.

 

Diese notwendige Flexibilität und Individualisierung hat die Verwaltung in dem beiliegenden 2. Entwurf einheitlicher Bau- und Ausstattungsstandards als „Präambel“ vorangestellt. Eingearbeitet sind in diesem neuen Entwurf auch bereits die vom Ausschuss für Hochbau- und Energiesparmaßnahmen vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen.

 

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