Vorlage - 2024/043
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Anlagen: | |||||
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1 | CDU_FDP_Unabh._Antrag Deichsicherheit-unterschrieb1 (201 KB) | |||
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2 | P_2023_06_05_Ergebnissicherung_Deichkonferenz_Endf (142 KB) |
Beschlussvorschlag:
Einrichtung einer „Zukunftswerkstatt Landkreis Lüneburg“ oder „Runder Tisch“, wo im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung auf die aktuellen Herausforderungen und Perspektiven für den dringend erforderlichen Deichbau an der Elbe eingegangen wird. Im Folgenden können die so gewonnenen Erkenntnisse im Ausschuss für Umwelt und Planung und eventuell anderen zu beteiligenden Ausschüssen beraten werden, um weitere Handlungsbedarfe festzulegen.
Sachlage:
Die Elbdeiche im Landkreis Lüneburg benötigen nach der vorliegenden Deichbestandsanalyse des NLWKN vom September 2020 mit Unterbestickhöhen von bis zu 1,50 m einen dringenden und zügigen Ausbau, um die Klimawandelfolgen bestehen zu können. Die Starkregenereignisse zum Jahreswechsel 2023/24, die in ganz Niedersachsen zu einer langgezogenen Hochwassersituation und Überschwemmungen geführt haben, untermauern den Klimawandel.
Nach dem Katastrophenhochwasser im Jahre 2013, mit Rekordwasserständen an der Elbe, ist an den Deichen in den hiesigen Deichverbänden noch an keinem Abschnitt mit den dringend erforderlichen Deichbauarbeiten begonnen worden. Das Projekt, die Deiche an der Elbe zeitgerecht für die Anforderungen des Klimawandels zu ertüchtigen, lahmt und bedarf eines dringenden Weckrufes.
Diese Situation führt zu Unverständnis und bereitet Sorge in der breiten Öffentlichkeit.
Die Frage nach dem: Warum sind wir heute, 10 Jahre nach dem Hochwasserereignis von 2013, im Deichbau so viel langsamer als früher? und die Frage nach den Gründen hierfür, gilt es zu beantworten.
Ein im Landkreis Stade bewährtes und praktiziertes Instrumentarium einer diesbezüglichen Aufklärung wäre z. B. das Ausrichten einer sogenannten „Zukunftswerkstatt Landkreis Lüneburg“ oder eines „Runden Tisches“ wo unter der Federführung des Landkreises auf die aktuellen Herausforderungen und Perspektiven für den dringend erforderlichen Deichbau an der Elbe unter Beteiligung der Akteure, wie dem Land Niedersachsen, dem Landesbetrieb für Wasserwirtschaft – Küsten- und Naturschutz (NLWKN), den Kommunen und den Deichverbänden öffentlich eingegangen wird.
Beispiel: Der Landkreis Stade hat Anfang des Jahres eine diesbezügliche Veranstaltung in seinem Kreishaus durchgeführt (siehe angehängten Link). Eine Veranstaltung in ähnlicher Form halten wir, die Antragsteller, mit Blick auf die laufenden Diskussionen zum Thema „Deichbau“, auch für den Landkreis Lüneburg für sinnvoll.
Ziel einer solchen Veranstaltung soll es sein, dass wir, die Kreistagspolitik, sich mit dem wichtigen Themenbereich „Hochwasserschutz“ gemeinsam mit den vorgenannten Akteuren, befassen, um die Stellschrauben einer Beschleunigung zu bedienen.
Folgende Themenschwerpunkte / Fragen stehen momentan im Mittelpunkt der Diskussionen zum Hochwasserschutz und den Deichbaumaßnahmen und erwarten Antworten.
• Welche Perspektiven zeigt uns das Land auf?
• Welche neuen Informationen kann uns der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hinsichtlich der Zeitpläne und der Genehmigungsverfahren aufzeigen?
• Wie blicken unsere Deichverbände und Kommunen auf die Herausforderungen?
• Wie steht es aktuell um den Auenstrukturplan und dessen Umsetzung
• Wie steht es um die personellen Ressourcen des NLWKN bei der Planung und Realisierung von praxistauglichen Deichbaumaßnahmen?
• Wie ist der Sachstand der länderübergreifenden Zusammenarbeit mit den Landkreisen Mecklenburg-Vorpommern und Ludwigslust-Parchim bei Deichbauplanungen (Entschließungsvertrag vom 22.09.2022 im Rahmen der 143. Plenarsitzung), mit dem Ziel einer effizienten Absenkung des Wasserstandes bei künftigen Hochwasserlagen?
• Die Eingriffsregelung bei Deicherhaltung und Deichbau bzgl. der naturschutzfachlichen Kompensation ist neu zu bewerten und diesen Maßnahmen ggf. einen Sonderstatus einzuräumen, der sie aufgrund der Relevanz des Hochwasserschutzes / Bevölkerungsschutzes von der Kompensationspflicht am „Grünen Deich“ befreit.
• Hochwasserschutz ist von überragendem öffentlichem Interesse und muss in Planungs- und Genehmigungsverfahren gemäß § 4 BNatSchG Priorität vor anderen Zielen haben. Die Verfahren müssen analog zum Vorgehen im Bereich der erneuerbaren Energien entschlackt und beschleunigt werden. Es sollte eine generelle Privilegierung von Küsten- und Hochwasserschutzanlagen festgeschrieben werden, um die Menschen an Küste und Binnenland rechtzeitig schützen zu können. Die Änderung des Nds. Naturschutzgesetzes, welche die Entpflichtung zum Ausgleich von Biotopen auf dem technischen Bauwerk Deich ermöglichte, war ein erster guter Schritt!
• Die Möglichkeiten der Zwischenlagerung von deichfähigen Bodenmaterialien für den Deichbau sollte nach der BImSchV vereinfacht werden.
• Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Vergabeverfahren sowie die Finanzierungsrichtlinien, mit den Vorgaben von „Jährlichkeiten“ bei der Verausgabung von Mitteln müssen entschlackt werden.
Link der Veranstaltung in Stade vom 15. Januar 2024:
https://www.landkreis-stade.de/portal/meldungen/zukunftswerkstatt-zum-thema-kuestenschutz-livestream-hier-ansehen-901007103-20350.html?rubrik=901000006
Stellungnahme der Verwaltung vom 15.03.2024:
Der im Antrag formulierte Ansatz, mit den zuständigen Stellen des Landes und den Akteuren im Hochwasserschutz in den Austausch zu kommen, um eine Beschleunigung des Deichbaus zu erreichen, wird seitens der Verwaltung sehr begrüßt und für dringend erforderlich gehalten.
Die Zukunftswerkstatt in Stade ist ein festes Format des Landkreises, in dem in den letzten Jahren zu wechselnden Themen Experten zu einem vom Landrat moderierten Austausch eingeladen werden. In den letzten Jahren waren z.B. die Themen Wohnen und Bauen, Gesundheitswesen, Ehrenamt, Tourismus und Freizeit und eben im Januar 2024 der Küstenschutz auf der Tagesordnung.
Die in der Zukunftswerkstatt Küstenschutz besprochenen Inhalte entsprechen der Problemlage, die auch an der unteren Mittelelbe in Niedersachsen, d.h. in den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg besteht. Anlässlich eines Öffentlichkeitstermins zum Auenstrukturplan mit dem Umweltminister Herrn Meyer wurde dem Minister insbesondere seitens der Deichverbände Gesprächsbedarf zu verschiedenen den Deichbau betreffenden Themen signalisiert. Aufgrund dessen fand am 24. Mai 2023 die erste Deichkonferenz in der Gemeinde Amt Neuhaus unter Moderation von Landrat Jens Böther statt. Teilnehmer waren das Nds. Umweltministerium mit Minister Meyer, NLWKN, die Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg sowie die Kommunen und Deichverbände. Anschließend gab es eine Pressekonferenz und u.a. auch eine Berichterstattung im NDR-Fernsehen - https://www.ardmediathek.de/video/hallo-niedersachsen/zehn-jahre-nach-hochwasser-deichkonferenz-in-amt-neuhaus/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS9lODQwYzY3YS02YmFlLTRiNWQtYWVhNi03YmYwMzA2OGIzMmQ. Die besprochenen Themen waren zu 100% identisch mit denen der Stader Zukunftswerkstatt. Die Zusammenfassung der Ergebnisse wird im Anhang beigefügt.
Ein Ergebnis der Konferenz war, dieses Format zu verstetigen. So findet im April 2024 die nächste Deichkonferenz im Landkreis Lüchow-Dannenberg statt. Aus Sicht der Verwaltung etabliert sich in der Region mit der Deichkonferenz ein Instrument, mit dem genau das im Antrag formulierte Ziel, Aufgaben und Probleme zu benennen und an die richtigen Stellen zu adressieren, erreicht wird. In einer zusätzlichen Zukunftswerkstatt würden sich die gleichen Akteure mit gleichem Inhalt treffen. Die Verwaltung empfiehlt daher, dass sich der Landkreis gemeinsam mit den Kommunen und Deichverbänden sowie dem Nachbarlandkreis weiter in diesem verstetigten Format austauscht und im Umweltausschuss über Inhalte und Ergebnisse berichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| Ja |
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| Nein |
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| Klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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