Vorlage - 2024/046
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Sachlage:
Die Verwaltung berichtet über die Fortschritte bei der Erstellung des Wärme-, Solar- und Gründachkatasters sowie über die darüber hinausgehende Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung im Landkreis.
Das Kataster verfolgt zweierlei Ziele:
- Es dient als Informationsportal für Bürgerinnen und Bürger zur kartenbasierten Eignungsanzeige von Dächern und Grundstücken für Erneuerbare-Energien-Anlagen und Dachbegrünung;
- Es dient der Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung (KWP) im Landkreis Lüneburg („KWP-Planungstool“).
Die Verwaltung hat seit dem letzten Ausschuss begleitend zur Katastererstellung folgende Veranstaltungen durchgeführt:
- zu 1: Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit einem ersten Ausblick auf das Kataster sowie zu der Verknüpfung des GEGs mit dem Wärmeplanungsgesetz (am 22.02.24 gemeinsam mit der Hansestadt Lüneburg).
- zu 2: Zwei Informationsveranstaltungen zur KWP und der Zusammenarbeit bei der Erstellung des KWP-Planungstools mit den Kommunen (mit Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten und den jeweils Zuständigen für die KWP). Diese fanden am 27.11.2023 (mit Vertretern der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen) und am 11.01.2024 (mit dem durchführenden Unternehmen) statt.
Rechtlicher Hintergrund:
- Bund und Land: Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) verpflichtet alle Kommunen in Deutschland zur kommunalen Wärmeplanung (Inkrafttreten 01.01.2024). Das WPG wird aktuell in das Niedersächsische Klimaschutzgesetz (NKlimaG, Novelle vom 12.12.23) integriert. Unsicher ist z.B. noch die Ausgestaltung einer möglichen „verkürzten Planung“ für kleinere Kommunen. Im aktuell geltenden NKlimaG besteht die Pflicht für die Hansestadt Lüneburg.
- Kreis: VO 2020/498 (Solarkataster); VO 2022/230 (Wärmekataster); VO 2022/057-1 (Gründachkataster); VO 2023/211 (Geothermiekataster); VO 2022/281 (EPAP) und VO 2019/366 (Klimaneutralität 2030).