Vorlage - 2024/055
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 - derzeit gültiger Gesellschaftsvertrag MOIN GmbH (2537 KB) | ||||
2 | Anlage 2 - Änderungsentwurf Gesellschaftsvertrag MOIN GmbH (652 KB) |
Sachlage:
Im Wege der Neugründung der Gesellschaft wurde der Gesellschaftsvertrag der Mobilitätsinfrastruktur und –betriebs GmbH Lüneburg (MOIN GmbH) am 28.07.2022 vom Notar Sebastian Becker beurkundet, dieser ist als Anlage 1 beigefügt.
Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 22.12.2022 über folgende Änderungen im Gesellschaftsvertrag entschieden:
- In § 7 Abs. 1 Satz 1 werden statt vier Mitglieder nunmehr sechs Mitglieder des Kreistages als Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen, gemäß den Regelungen des NKomVG.
- Der Name der GmbH wird angepasst in „MOIN Mobilitätsinfrastruktur und –betriebs GmbH Landkreis Lüneburg.
- § 2 Abs. 2 wird wie folgt angepasst: „Gegenstand des Unternehmens kann auch die Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr, im Gelegenheitsverkehr und im freigestellten Schülerverkehr außerhalb der im Gelegenheitsverkehr und im freigestellten Schülerverkehr außerhalb der Schifffahrt im Landkreis Lüneburg sowie der Umgebung, der Betrieb von dazu gehöriger Infrastruktur wie Betriebshöfe, Werkstätten, Ladeinfrastruktur oder Tankstellen sowie die Erbringung von damit jeweils in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Hilfs- und Nebengeschäften sein, die der Förderung des Hauptgeschäftes dienen. Die Gesellschaft kann Fahrzeuge und Grundstücke und die dazu gehörende Infrastruktur an Dritte verpachten oder sonst zur Nutzung überlassen.“
Diese Änderungen im Gesellschaftsvertrag wurden dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport am 28.01.2023 durch den damaligen Geschäftsführer Herrn Krumböhmer angezeigt. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport war mit dem Gesellschaftszweck in der vom Kreistag beschlossenen Form nicht einverstanden und gab gegenüber dem Geschäftsführer einen Formulierungsvorschlag zur Änderung des § 2 Abs. 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages ab.
Die Formulierungen des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport sahen wie folgt aus:
§ 2 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag „Gegenstand des Unternehmens kann auch die Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr, im Gelegenheitsverkehr, der Linienverkehr ersetzen, ergänzen oder verdichten soll, und im freigestellten Schülerverkehr außerhalb der Schifffahrt im Landkreis Lüneburg sein. Diese Tätigkeiten können auch in der Umgebung des Landkreises Lüneburg ausgeübt werden, wenn das dem öffentlichen Zweck des Unternehmens dient und die berechtigten Interessen der Betroffenen gewahrt sind. Weiter kann Gegenstand des Unternehmens der Betrieb von dazu gehöriger Infrastruktur wie Betriebshöfe, Werkstätten, Ladeinfrastruktur oder Tankstellen sowie die Erbringung von damit jeweils in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Hilfs- und Nebengeschäften sein, die der Förderung des Hauptgeschäftes dienen.“
Das Anzeigeverfahren nach § 152 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG zur Erweiterung des Gesellschaftszwecks der MOIN GmbH wurde in Abstimmung mit der Verwaltung zunächst ruhend gestellt. Im November 2023 wurden die Gespräche mit dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport wiederaufgenommen und eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages wurde abgestimmt.
Im Zuge dieser Anpassung erfolgte die Ergänzung der Änderungen des Kreistagsbeschlusses vom 22.12.2022 einschließlich der Änderungsvorschläge des Nds. Ministerium für Inneres und Sport sowie weitere redaktionelle Anpassungen um eine Einheitlichkeit der Gesellschaftsverträge der kommunalen Beteiligungen des Landkreis Lüneburg zu schaffen. Sämtliche vorgenommenen Änderungen im Entwurf des Gesellschaftsvertrages – beigefügt als Anlage 2 – wurden farblich rot markiert.
Der Aufsichtsrat der MOIN GmbH Lüneburg hat dem Änderungsentwurf des Gesellschaftsvertrages im Januar 2024 zugestimmt.
Um das ruhende Anzeigeverfahren jetzt zeitnah abschließen zu können, ist eine Beschlussfassung des Kreistages über den geänderten Gesellschaftsvertrag notwendig.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| x | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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