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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/059  

Betreff: Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Aufsichtsrats der Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Lüneburg
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:von Wietersheim, Katharina
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: von Wietersheim-Böke, Katharina
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
06.03.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
11.03.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Mobilitätsinfrastruktur und –betriebs GmbH Lüneburg wird angewiesen, einer Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrats in Höhe von 55 € pro Sitzung zuzustimmen.

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

§ 7 Abs. 2 Buchstabe j (Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung) in Verbindung mit § 11 Abs. 9 (Aufsichtsrat; Sitzungsgelder) der im Entwurf vorliegenden Änderungsfassung des Gesellschaftsvertrages der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und betriebs GmbH Landkreis Lüneburg sieht vor, dass die Gesellschafterversammlung für die Mitglieder des Aufsichtsrates ein Sitzungsgeld in angemessener Höhe sowie über Modalitäten möglicher Erstattungen von geltend gemachten Aufwendungen beschließen kann.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.06.2012 einen Grundsatzbeschluss zur Festsetzung der angemessenen Höhe von Aufwandsentschädigungen für Kreistagsmitglieder als Vertreter des Landkreises Lüneburg in Unternehmen und Einrichtungen gefasst,

 

In Kurzfassung:

 

  • chstbetrag von 150 € pro Sitzung; darüber hinaus gehende Beträge sind an den Landkreis abzuhren
  • Empfehlung an Gesellschaften von Hansestadt und Landkreis, die geltend gemachten Aufwendungen für Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger sowie Verdienstausfälle nach Anlage 2 zur Beschlussvorlage (2012/178) zu erstatten

 

Das heißt:

 

  • neben dem Sitzungsgeld Fahrkostenerstattung pauschal = 5 €
  • Verdienstausfall bei unselbständig Tätigen = Nachweis
  • Verdienstausfall bei selbständig Tätigen = glaubhaft machen
  • Pflege von Angehörigen / Kinderbetreuung bis 14 Jahre
  • chstbeträge Pos. 2 bis 4 = 18 €/Stunde und 8 Stunden täglich

 

Der Aufsichtsrat der Mobilitätsinfrastruktur und betriebs GmbH Lüneburg hat der Gesellschafterversammlung empfohlen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von 55 € pro Sitzung erhalten. Der Beschluss soll rückwirkend zum 01.01.2024 gelten.

 

Der Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Mobilitätsinfrastruktur und betriebs GmbH Lüneburg ist mit einem Weisungsbeschluss auszustatten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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