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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/097  

Betreff: Entwicklung Austattung der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Westermann, Sascha
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Ordnung
Bearbeiter/-in: Harneit, Annette   
Produkte:10. 41 Ordnung und KFZ-Zulassung
 12.1.4. 128-000 Katastrophenschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
23.04.2024 
Sitzung des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

Anlage/n:

keine

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

Sachlage:

Die Aufgabe des Katastrophenschutzes liegt nach § 2 Nds. KatSG bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese bedienen sich dabei der Hilfsorganisationen, die hierfür Fahrzeuge und Material vorhalten.

 

Die Aufwendungen der Hilfsorganisationen werden nur zum Teil durch Zahlungen des Landkreises gedeckt, der hierfür pauschalisierte Mittel vom Land Niedersachsen erhält. Pro Einwohner und Jahr hat das Land in den vergangenen Jahren Zahlungen von rund 60 Cent aus dem Finanzausgleich geleistet. Dies ist nicht auskömmlich.

 

Die Kostenentwicklungen der vergangenen Jahre für Unterhaltung und Wartung haben bei den Hilfsorganisationen zu immer höheren Aufwendungen geführt, die sie vor große Herausforderungen stellen.

 

Der Landkreis sieht hier Handlungsbedarf, zumal das DRK auch schon mit einem entsprechenden Anliegen auf den Landkreis neburg zugekommen ist. Es wird angestrebt, mit allen Hilfsorganisationen hierzu Gespräche zu führen. Ziel ist es, bis zum Herbst 2024 einen Vorschlag zu erarbeiten, welcher in die Haushaltsberatungen 2025 einfließt.

 

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