Vorlage - 2024/164
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Anlagen: | |||||
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1 | Antrag_Lachgas.pdf (85 KB) | |||
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2 | LK Helmstedt Amtsblatt vom_13_06_2024 (184 KB) | |||
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3 | Vorlage_Lachgas_v072_2024 LK Helmstedt (167 KB) |
Sachlage:
Stellungnahme der Verwaltung vom 14.08.2024:
Der Landkreis Helmstedt hat kürzlich ein Verkaufs- und Weitergabeverbot von Lachgas auf Grundlage des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzt (NPOG) erlassen. Die dazugehörige Vorlage sowie den Auszug aus dem Amtsblatt für den Landkreis Helmstedt wurde dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Beim Landkreis Helmstedt besteht jedoch die Besonderheit, dass diese konkreten Maßnahmen aus gegebenen Anlass ergriffen wurden. In den Kreisen Gifhorn und Helmstedt gab es Vorfälle, bei denen Lachgas verkauft und ggf. konsumiert wurde.
Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach spricht sich aufgrund der genannten Gefahren von konsumierten Lachgas für ein Verkaufsverbot an Minderjährige aus. Mitte Juli 2024 wurde die Aussage getroffen, dass hierzu noch in diesem Jahr ein Bundesgesetz erlassen werden soll.
Eine Abfrage bei den Ordnungsämtern der Kommunen im Landkreis Lüneburg, der Polizeiinspektion Lüneburg, den Rettungsdiensten und den Landkreisschulen hat ergeben, dass derzeit kein Fall von konsumierten Lachgas bekannt ist. Auch Verkaufsorte wie Kioske oder Automaten sind derzeit nicht bekannt.
Der Fachdienst Ordnung empfiehlt daher, derzeit kein Verkaufsverbot von Lachgas gemäß des NPOG zu erlassen. Die Wahrscheinlichkeit auf ein zeitnahes Bundesgesetz zum Verkaufsverbot ist derzeit hoch und eine entsprechende Verbotsgrundlage würde von dort kommen.
Sollten bis dahin jedoch Hinweise von Lachgasverkauf im Landkreis Lüneburg eingehen, so könnte der Landkreis Lüneburg kurzfristig auf Grundlage des NPOG ein entsprechendes Verkaufs- und Weitergabeverbot erlassen. Der Fachdienst Ordnung wäre auf eine kurzfristige Vorlageneinbringung in die politischen Gremien vorbereitet.