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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/069  

Betreff: Sicherstellung des Außensportbedarfs für die HRS Adendorf;
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für die Erweiterung der Außensportanlage des TSV Adendorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Thielert, HartmutAktenzeichen:5520.15.01
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
08.06.2006 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
03.07.2006    Kreisausschuss      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Zur Sicherstellung des Außensportbedarfs für die HRS Adendorf erhält der TSV Adendorf aus der Kreisschulbaukasse eine Zuwendung in Höhe von 40.000 €. Im Gegenzug stellt der Verein die Sportaußenanlage der HRS Adendorf für den Schulsportunterricht unentgeltlich zur Verfügung. Hierüber wird der Landkreis Lüneburg als zuständiger Schulträger mit dem TSV Adendorf einen entsprechenden Nutzungsvertrag abschließen.

Sachlage:

Sachlage:

Der Sportunterricht für die HRS Adendorf erfolgt zurzeit in der gemeindeeigenen Sporthalle der Gemeinde Adendorf und der Außensport wird auf der Außensportanlage des TSV Adendorf durchgeführt. Die Außensportanlage des TSV Adendorf befindet sich in einem sehr schlechten Zustand, so dass z. B. ein Sprinttraining nicht mehr möglich ist. Um einen bedarfsgerechten Sportunterricht, der den Anforderungen des Schulsports Genüge tut, sicherstellen zu können, ist beabsichtigt, sich an den Finanzierungskosten für eine neue Außensportanlage des TSV Adendorf zu beteiligen.

 

Die HRS Adendorf hat aufgrund der Gesamtklassenzahl von zurzeit 23 Klassen einen Bedarf für eine Sportfreianlage mit zwei Übungseinheiten. Eine eigene Außensportanlage ist auf dem Schulgrundstück nicht vorhanden und kann aufgrund der vorhandenen Freifläche hier auch nicht realisiert werden. Da die HRS Adendorf seit dem Schuljahr 2005/2006 offene Ganztagsschule ist, kommt dem in Kooperation mit dem TSV Adendorf vereinbarten Leichtathletik-Nachmittagsangebot ein großer Stellenwert zu. Unter Bezugnahme auf das vom Kultusministerium und dem Landessportbund vereinbarten Aktionsprogramm Schule und Verein hat die HRS Adendorf mit dem TSV Adendorf eine Kooperation vereinbart. Zur Sicherstellung eines lehrplangemäßen Sportunterrichts ist es erforderlich, der HRS Adendorf eine bedarfsgerechte Außensportanlage zur Verfügung zu stellen.

 

Der TSV Adendorf hat einen Finanzierungsplan zur Erweiterung der Außensportanlage mit Schreiben vom 01.11.2005 vorgelegt. Hiernach belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahmen auf rd. 340.000 €. Für die Mitnutzung der Außensportanlage durch die HRS Adendorf beantragt der TSV Adendorf eine Zuwendung in Höhe von 40.000 €. Im Gegenzug stellt der Verein die Sportaußenanlage der HRS Adendorf für den Sportunterricht unentgeltlich zur Verfügung. Hierüber wird der Landkreis Lüneburg als zuständiger Schulträger mit dem TSV Adendorf einen entsprechenden Nutzungsvertrag abschließen. Zur Kostenhöhe einer möglichen Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse ist als Beispiel die Mitfinanzierung der geplanten Außensportanlage der Gemeinde Amt Neuhaus für die GS Neuhaus und die HRS Neuhaus heranzuziehen. Die Gemeinde Amt Neuhaus plant eine Kleinsportanlage „Kampfplatztyp D“ mit viermal 100-m-Laufbahn, Doppelweitsprung und Volleyballfeld. Hierfür sind Gesamtkosten von rd. 150.000 € geschätzt worden. Der mögliche Anteil für die HRS Neuhaus würde sich hiernach auf rd. 75.000 € belaufen. Aufgrund dieser Sachlage ist eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 40.000 € für die Sicherstellung des Außensportunterrichts an der HRS Adendorf zu rechtfertigen, da eine Erstellung der Außensportanlage durch den Landkreis Lüneburg Gesamtkosten von rd. 80.000 € erfordern würde.

 

Die Landesschulbehörde hat mit Verfügung vom 31.03.2006 mitgeteilt, dass die HRS Adendorf aufgrund ihrer derzeitigen sowie auch der mittel- und langfristig zu erwartenden Schülerzahlen einen Bedarf für eine Sportfreianlage mit zwei Übungseinheiten hat. Gegen die Sicherstellung dieses Bedarfs durch die Nutzung der Außensportanlage des TSV Adendorf, die dafür entsprechend zu erweitern ist, bestehen seitens der Landesschulbehörde keine Bedenken.

 

Eine förmliche Benehmensherstellung zum Raumprogramm durch die Schulbehörde ist nicht erforderlich, da es sich um keine reine Schulbaumaßnahme im Sinne des § 108 Abs. 2 Niedersächsisches Schulgesetz handelt.

 

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