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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/070  

Betreff: Schulversuch der Berufsbildenden Schulen II; Berufseinstiegsklasse (BEK)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Thielert, HartmutAktenzeichen:5511.74.03
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
08.06.2006 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
03.07.2006    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Schulversuch Berufseinstiegsklasse PDF-Dokument

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schulversuch Berufseinstiegsklasse (27 KB) PDF-Dokument (7 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Dem Vorhaben der Georg-Sonnin-Schule, sich am zweijährigen Schulversuch „Berufseinstiegsklasse“ ab dem Schuljahr 2006/2007 zu beteiligen, wird zugestimmt. Das Einvernehmen des Schulträgers ist dem Kultusministerium auf dem Dienstwege zu übermitteln.

Sachlage:

Sachlage:

Das Niedersächsische Kultusministerium beabsichtigt zum Schuljahr 2006/2007 im Rahmen eines Schulversuches einen neuen Bildungsgang mit der Bezeichnung „Berufeinstiegsklasse (BEK)“ einzuführen. Dieser neue Bildungsgang richtet sich an Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss, die weiterhin schulpflichtig sind und sich bisher für ein Berufsgrundbildungsjahr oder eine Berufsfachschule beworben haben. Ziel des Schulversuches ist es Schülerinnen und Schüler eine zusätzliche Qualifikation zur Aufnahme einer Berufsausbildung zu vermitteln. Durch den erfolgreichen Besuch der Berufseinstiegsklasse kann der Hauptschulabschluss erworben werden.

 

Weitere Einzelheiten sind in der vom Kultusministerium herausgegebenen Ausschreibung für eine Teilnahme am Schulversuch vom 29.03.2006 zu entnehmen. Die Berufsbildenden Schulen II (Georg-Sonnin-Schule) haben die Absicht, an diesem Schulversuch teilzunehmen. Nach Aussage der Berufsbildenden Schulen II sind zur Durchführung des Schulversuches keine zusätzlichen räumlichen und sächlichen Ressourcen seitens des Schulträgers erforderlich, da diese Schülerinnen und Schüler sonst in Klassen des Berufsvorbereitungsjahres zu beschulen wären.

 

Da die Bewerbungsfrist für den Schulversuch bereits am 30.04.2006 endet, hat der Landkreis Lüneburg vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien das Einvernehmen gemäß § 22 NSchG erklärt.

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