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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2025/002  

Betreff: Fahrgastbeirat: Gründung und Satzung
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Harlfinger-Düpow, Mareike
Federführend:Mobilität Bearbeiter/-in: Harlfinger-Düpow, Mareike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
03.04.2025 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität      
Kreisausschuss
05.05.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
08.05.2025 
Sitzung des Kreistages      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Entwurf der Satzung des Fahrgastbeirates  

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf der Satzung des Fahrgastbeirates (357 KB)      

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Satzung des Fahrgastbeirats wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Kreisausschuss des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung am 17.04.2023 die Einrichtung eines Beirats für den ÖPNV im Landkreis Lüneburg (Fahrgastbeirat) beschlossen. Der Fahrgastbeirat soll einen wesentlichen Beitrag zu einer kontinuierlichen Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs leisten und ist beratend tätig. Er ist über wesentliche Änderungen im ÖPNV frühzeitig zu informieren und vertritt die Interessen der Fahrgäste.

 

Der Fahrgastbeirat wird sich sowohl durch Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden und Organisationen, die zum Ziel haben die Mobilität der Menschen zu verbessern, als auch je einem Vertreter / einer Vertreterin je Samt- und Einheitsgemeinde zusammensetzen. Die Mitglieder der Samt- und Einheitsgemeinden sind ehrenamtlich tätig und sollen einen Querschnitt der ÖPNV-Nutzerinnen und nutzer widerspiegeln.

 

Der Fahrgastbeirat befindet sich mit Unterstützung des FD 45 derzeit in Gründung.

 

Entsprechend dieser Satzung ist vorgesehen, dass der Kreistag ein/e Vertreter/in des Fahrgastbeirats als beratendes Mitglied in den Mobilitätsausschuss des Landkreises Lüneburg beruft.

 

Als laufende Kosten des Fahrgastbeirats fallen jährlich ca. 400 Euro an Folgekosten an. Diese setzen sich aus der Erstattung der Fahrtkosten der Mitglieder des Fahrgastbeirats zu den Sitzungen zusammen und sind über den Haushalt des FD 45 gedeckt.

 

Die Verwaltung trägt mündlich vor.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

400 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

X

Sonstiges: über das Budget des FD 45 abgedeckt

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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