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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2025/031  

Betreff: Beirat für behinderte Menschen in Stadt und Landkreis Lüneburg; Satzung
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Naß, Matthias
Federführend:Senioren und Behinderte Bearbeiter/-in: Gutmann, Carina
Produkte:16.5. 311-300 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
18.02.2025 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
17.03.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
08.05.2025 
Sitzung des Kreistages      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Behindertenbeirat Vorschlagsberechtigtenliste Anlage zur § 3 Absatz 2 Ziff. 2 der Satzung 18.02.2025  
Beirat für Behinderte Menschen Satzungsentwurf für Sozial A 18.02.2025  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Satzungsentwurf und Vorschlagsberechtigtenliste

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Behindertenbeirat Vorschlagsberechtigtenliste Anlage zur § 3 Absatz 2 Ziff. 2 der Satzung 18.02.2025 (15 KB)      
Anlage 2 2 Beirat für Behinderte Menschen Satzungsentwurf für Sozial A 18.02.2025 (151 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Satzung des Beirates für behinderte Menschen in Stadt und Landkreis Lüneburg wird beschlossen..

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Bereits seit 1994 besteht im Landkreis Lüneburg ein von den Behindertenverbänden selbst angeregter und selbst gegründeter Behindertenbeirat. Am 01.01.2008 ist das Niedersächsische Behinderten Gleich-stellungsgesetz (NBGG) in Kraft getreten. Seinerzeit hat man darauf verzichtet, eine Satzung ins Leben zu rufen. Seit 2008 bestand eine Verwaltungsrichtlinie, die Grundlage der Geschäfte des Behindertenbeirates waren. In der letzten Wahlperiode des Behindertenbeirates erhoben sich Stimmen, dass nunmehr auch eine Satzung Grundlage für die Arbeit des Behindertenbeirates sein soll. Dies hat die Verwaltung zum Anlass genommen, einen Satzungsentwurf für den Beirat für behinderte Menschen zu entwickeln. Diese Satzung soll sowohl in den Gremien der Hansestadt Lüneburg als auch des Landkreis Lüneburg behandelt und beschlossen werden, damit sie von einer breiten Mehrheit getragen wird.

 

Inhaltlich entspricht der Satzungsentwurf im Wesentlichen der bisherigen Richtlinie. Wesentliche Neuerung sind die Regelungen zu Aufwandsentschädigungen und Teilnahme an Gremien vom Rat der Stadt bzw. dem Kreistag.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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