Vorlage - 2025/035
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Als Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sind die naturschutzfachlich besonders wertvollen Bereiche im Landkreis geschützt. Ihrem Schutz und ihrer Entwicklung kommt daher eine sehr große Bedeutung vor. Dies gilt in besonderem Maße für die Naturschutzgebiete, die Kernzonen den Schutz geschützter Arten und für den Biotopverbund sind. Gleichzeitig haben die Schutzgebiete einen hohen Wert für die Naherholung und den Tourismus und werden zum Teil intensiv genutzt. Dieser Nutzungsdruck hat sich in den letzten Jahren noch einmal erheblich verstärkt. Neben den schon immer üblichen Nutzungen wie Spaziergänge, Radfahren, Baden und Kanufahren sind weitere Freizeitformen, z.B. Mountainbiking, Geocaching wie SUP-Board-Fahren hinzugekommen oder die freie Landschaft wird für Partys oder Camping genutzt. In den stadtnahen Gebieten und an der Elbe ist der Nutzungskonflikt noch einmal besonders ausgeprägt. Allen Nutzungsinteressen und dem Naturschutz gleichermaßen gerecht zu werden, stellt eine Herausforderung dar und erfordert eine Vielzahl von Maßnahmen, die im Folgenden dargestellt werden.
- Beschilderung der Schutzgebiete als Grundvoraussetzung für die Besucherlenkung,
- Präsenz von drei Landschaftswarten auf 520-€-Basis von März bis Oktober,
- Bestellung von 9 ehrenamtlichen Naturschutzwarten,
- Kooperation mit Hansestadt und BUND am NSG Kalkberg,
- Prüfung eines Projektes zur qualitativen Verbesserung der Aktivitäten im Bereich der Ilmenau (vor allem Kanufahren und Baden) im Rahmen der Zukunftsregion.
Insgesamt zeigt sich, dass auch bei Aufklärung über die verschiedenen Medien und einem guten Lenkungskonzept eine Präsenz vor Ort die wesentliche Voraussetzung dafür ist, die verschiedenen Ansprüche an die Nutzung der Natur miteinander vereinbaren zu können. Dies zeigt sich u.a. auch bei der Präsenz der Polizeireiter im C-Gebiet des Biosphärenreservats, bei den eigenen Landschaftswarten oder im Landkreis Harburg, der mehrere Vollzeitstellen eingerichtet hat für diesen Zweck. Daneben muss die Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsämtern ausgeweitet werden. Bei den allermeisten Erholungssuchenden wird die Präsenz vor Ort nicht als Gängelung verstanden, sondern ausdrücklich begrüßt.
Details werden in der Sitzung vorgetragen.