Vorlage - 2025/068
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Anlage/n:
Anlage 1: integriertes Klimaschutzkonzept (Entwurf, Stand 28.02.2025)
Anlage 2: EPAP 2025 (Entwurf, Stand 03.03.2025)
Anlage 3: Erfolgsliste 2025 (Stand 28.02.2025)
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Entwurf_Integriertes Klimaschutzkonzept_LKLG_Stand_28.02.2025 (2457 KB) | |||
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2 | Entwurf_EPAP_2025_ Stand 03.03.2025 (6209 KB) | |||
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3 | Erfolgsliste_2025_LKLG_Stand_28.02.2025 (1843 KB) |
Beschlussvorschlag:
- Das integrierte Klimaschutzkonzept (THG-Bilanz, Potentialanalyse und Szenarienentwicklung) wird beschlossen (Anlage 1).
- Dem im Rahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes und des European Energy Award erstellten Energiepolitischen Arbeitsprogramms (EPAP 2025) des Landkreises Lüneburg (Anlage 2) wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, soweit erforderlich, für die Umsetzung einzelner Maßnahmen zum gegebenen Zeitpunkt die notwendigen Beschlüsse vorzubereiten.
- Die Umsetzung einzelner Maßnahmen, soweit sie mit Ausgaben verbunden sind, stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der dafür erforderlichen Haushaltsmittel (Finanzierungsvorbehalt).
Es wird empfohlen, diese Vorlage zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Klimaneutralität 2030 am 16.06.2025 zu vertagen.
Sachlage:
Auf die Vorlage 2023/350 wird verwiesen.
Der Landkreis Lüneburg hat mit dem externen Dienstleister energielenker projects GmbH die Bestandteile THG-Bilanz, Potentialanalyse und Szenarienentwicklung für ein integriertes Klimaschutzkonzept erarbeitet (Vorstellung im Ausschuss für Klimaneutralität 2030: VO 2023/350). Der letzte Bestandteil des integrierten Klimaschutzkonzeptes ist die Beschreibung von Maßnahmen, die zur Erreichung des Klimaschutzszenarios beitragen. Die Maßnahmen wurden mit dem Energieteam des Landkreises im Rahmen eines Workshops am 11.02.2025 entwickelt. Die Maßnahmen für das Klimaschutzkonzept entsprechen dem neuen Energiepolitischen Arbeitsprogramm (EPAP) mit Stand 27.02.2025. So wird die Arbeit am eea mit der Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes in Einklang gebracht. Das integrierte Klimaschutzkonzept ist im Entwurf der Vorlage angehängt (Anlage 1).
Das EPAP 2025 (einschließlich offener Maßnahmen des EPAPs 2022 (siehe VO 2024/135) ist der Vorlage ebenfalls als Anlage (Anlage 2) beigefügt. Bereits umgesetzte und abgeschlossene Maßnahmen sind in der Erfolgsliste dargestellt (Anlage 3).
Soweit erforderlich werden für einzelne Maßnahmen zum gegebenen Zeitpunkt die notwendigen Beschlüsse in den jeweilig zuständigen Fachdiensten vorbereitet und in den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht. Für die Maßnahmen sind teilweise zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich. Soweit einzelne Maßnahmen mit Ausgaben verbunden sind, stehen diese daher unter Finanzierungsvorbehalt. Die Maßnahmen sollen in den nächsten Jahren gemäß der Priorisierung* umgesetzt werden.
Es wurden 100.000€ für eine zeitnahe Umsetzung kommender EPAP/Klimaschutzkonzept-Maßnahmen eingestellt (siehe VO 2024/321). Es wird vorgeschlagen die Mittel u.a. in die Weiterbildung einer Energieeffizienzexpertin für die kreiseigenen Liegenschaften (EPAP Handlungsfeld 2 #NEU), in die Umgestaltung des historischen Innenhofs (EPAP Handlungsfeld 2 #NEU) sowie in einen Mobilitätstag für die LK Mitarbeitenden (EPAP Handlungsfeld 4 #NEU) zu investieren.
Im Rahmen des European Energy Awards ist es vorgesehen am 07.Oktober 2025 ein internes (Re-) Audit, sowie im Juni 2026 ein externes Audit durchzuführen mit dem Ziel den eea GOLD-Status zu erreichen. Hierbei findet eine Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen statt.
*Priorisierung :
Bei der Priorisierung von Ideen für EPAP-Maßnahmen werden diese auf Grundlage der Kriterien: Wirksamkeit (THG-Einflusspotential), Kosten, Umsetzbarkeit (Umsetzungsdauer) und positive Nebeneffekte (Bisher erreichte Punktzahl im eea sowie Öffentlichkeitswirksamkeit) mit einer Priorität zw. 1 (hoch) und 4 (niedrig) bewertet
Für die Kriterien Auswahl und die Bewertung der Wirksamkeit wird sich an der UBA-Studie (2022a) „Klimalotse 3.0 – Offlineversion, Kapitel 3.5 Wie können Sie Maßnahmen analysieren und priorisieren?“ sowie UBA - (2022b) "Klimaschutzmanagement und Treibhausgasneutralität in Kommunen" orientiert.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | Gemäß Anlage 2 € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: vorbehaltlich der jährlichen Etat- und Konsolidierungsbeschlüsse des Kreistages (Finanzierungsvorbehalt) |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| x | positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: Durch den Beschluss des EPAPs werden Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität geplant und umgesetzt. Die einzelnen Umsetzungen werden anhand von Audits regelmäßig bewertet. |
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