Vorlage - 2025/077
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1 | Antrag_CDU, BÜNDNIS 90Die Grünen und der Gruppe FDPDie Unabhängigen_25.02.2025 (88 KB) |
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche derzeit von Landkreis Lüneburg und Hansestadt Lüneburg jeweils selbst wahrgenommenen Aufgabenbereiche durch eine Aufgabenerledigung an einer Stelle sachlich geboten ist und zudem finanzielles Einsparpotential bietet sowie welche Schritte zu gehen sind, um dieses zu erschließen.
Die Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Hansestadt Lüneburg und des Landkreises Lüneburg haben sich verständigt, den nachfolgenden Antrag jeweils in Stadtrat und Kreistag einzubringen.
Begründung: Die Haushalte sowohl des Landkreises Lüneburg als auch der Hansestadt Lüneburg für die laufenden Jahre und auch die Mittelfristplanung weisen hohe zweistellige Defizite aus. Die ganz wesentliche Ursache dafür liegt in der deutlich zu geringen Finanzausstattung, die im krassen Missverhältnis zu den von Bund und Land übertragenen Aufgaben steht.
Dem Landkreis und der Hansestadt obliegt es aber durchaus, wie sie die Aufgaben ausführen. Hier setzt dieser Antrag an. Es gibt schon heute viele Kooperationsbereiche in denen eine der beiden Gebietskörperschaften die Aufgabe für den jeweils anderen mit erledigt. Das ist zu begrüßen und wird ausdrücklich für zukunftsweisend gehalten. Es gibt aber auch noch Bereiche, in denen Doppelstrukturen vorgehalten werden und eine Aufgabenwahrnehmung an einer Stelle noch das Heben von Potentialen ermöglicht. Synergieeffekte werden insbesondere bei der einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben der Sozial- und Eingliederungshilfe, der Jugendhilfe (ohne Kitas) sowie der Aufgabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gesehen. Auch in Bereichen der Schulträgerschaft für die Schulen der Sekundarstufen I und II einschließlich der Förderschulen sowie im Bereich Klima und Umwelt könnten Einsparmöglichkeiten gegeben sein.
Auch der bevorstehende und absehbare Mangel an potentiellen Fachkräften gebietet es, die derzeitige Aufgabenwahrnehmung in diesen Bereichen einer Prüfung zu unterziehen.
Grundsätzlich wäre auch ein Abbau überflüssiger Bürokratie sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Den Antragsstellern ist dabei bewusst, dass für eine mögliche Umsetzung der Ergebnisse der Finanzvertrag angepasst werden müsste.
Die Verwaltungen werden gebeten, die möglichen Optimierungspotentiale und die für das Erreichen der Ziele erforderlichen Schritte den jeweiligen Gremien als Beratungsgrundlage vorzulegen.