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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2025/082  

Betreff: Änderung der Richtlinie über die kulturelle Bildungsförderung in Schulen und Kindertagesstättten
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Srugis, Freia
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:19.37. 281-000 Heimat- und sonstige Kulturpflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur
02.04.2025 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Partnerschaft und Kultur ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
05.05.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
08.05.2025 
Sitzung des Kreistages      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Synapse Kulturelle Bildungsförderung  

 

 

 

Anlage/n:

Richtlinie über die kulturelle Bildungsförderung in Schulen und Kindertagesstätten

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synapse Kulturelle Bildungsförderung (113 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Änderung der Richtlinie über die kulturelle Bildungsförderung in Schulen und Kindertagesstätten gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.

 

 

 

 

Sachlage:

Die Richtlinie über die kulturelle Bildungsförderung in Schulen und Kindertagesstätten des Landkreises Lüneburg verfolgt das Ziel, jungen Menschen kulturelle Vielfalt näher zu bringen und die Einrichtungen im Landkreis zu stärken. Seit der Einführung des Förderfonds in Höhe von 50.000 € hat sich gezeigt, dass die Fahrtkosten für den Besuch der Einrichtungen einen erheblichen Anteil der bewilligten Mittel ausmachen.

In den letzten drei Jahren wurden für Fahrtkosten folgende Beträge aufgewendet:

  • 2022: ca. 25.000 €
  • 2023: ca. 22.500 €
  • 2024: ca. 19.000 €

Dies entspricht in bis zu 50 % des gesamten Förderbudgets, sodass für inhaltliche Maßnahmen ebenfalls nur rund die Hälfte der Mittel zur Verfügung standen. Gleichzeitig erreichen die Verwaltung vermehrt Anträge von Schulen, die kulturelle Bildungsangebote in der Schule durchführen lassen möchten, um Fahrtkosten zu vermeiden. Diese Anträge mussten bisher aufgrund der geltenden Richtlinie abgelehnt werden, obwohl sie dem Ziel der kulturellen Bildung ebenfalls dienen.

Die in der Richtlinie skizzierte Zielsetzung, die kulturelle Vielfalt von kulturellen Einrichtungen und die Breite des Kulturangebots in der Wahrnehmung von Kindern und Jugendlichen zu verankern, wird nur partiell erreicht.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Richtlinie dahingehend zu ändern, dass auch Maßnahmen, die durch Akteure in den Schulen und Kindertagesstätten stattfinden, förderfähig sind. Gleichzeitig sollen präventive Theaterstücke und Projekte, die beispielsweise vorrangig der sozialen oder gesundheitlichen Prävention dienen, explizit von der Förderung ausgeschlossen werden, da diese Angebote bereits über andere Programme unterstützt werden können bzw. zur Kernaufgabe der Schulen gehören. Das kulturelle Erleben soll über diese Richtlinie gefördert werden und im Mittelpunkt stehen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

Keine zusätzlichen Mittel       

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

X

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: weniger CO²-Ausstoß, da nicht mehr ganze Klassen zwingend per Bus zum Lernort fahren müssen.

 

 

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