Vorlage - 2025/088
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Beschlussvorschlag Antragsteller:
Der Kreistag beschließt, in Anlehnung an §6 (Sitzungsverlauf Einwohnerfragestunde) seiner Geschäftsordnung, künftig den Einwohnern immer zusätzlich auch vor Schließung der Sitzung eine weitere Einwohnerfragestunde anzubieten.
Ferner wird der Landkreis künftig an prominenter Stelle auf seiner Homepage explizit für mehr Bürgerbeteiligung durch die Teilnahme an den Einwohnerfragenstunden von Kreistags- und Ausschusssitzungen werben und in einem Presseartikel explizit darauf verweisen.
Sachlage:
Noch immer werden die Einwohnerfragestunden unserer öffentlichen Sitzungen nur sehr selten genutzt und zudem werden die Sitzungen auch nur sehr, sehr selten von den Einwohnern unseres Landkreises besucht.
Die Kommunalbehörde Landkreis Lüneburg, auch die Abgeordneten des Kreistages, erbringen ihre Arbeit bzw. ihre Ehrenamtsarbeit für die Einwohner unseres Landkreises. Wir sind als Dienstleister eines jeden unserer ca. 185.000 Einwohner zu sehen.
Häufig wissen die Einwohner jedoch nicht davon, dass sie mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten haben, als nur alle 5 Jahre die Abgeordneten ihrer Kommunalparlamente neu zu wählen.
Begründung:
Wir sollten daher die Initiative ergreifen und aktiv für die Teilnahme an unseren öffentlichen Sitzungen und insbesondere auch für die Teilnahme an den Einwohnerfragestunden werben.
Da sich sicherlich für den einen oder anderen Teilnehmer erst durch das Zuhören bei den Sitzungen die eine oder andere Frage ergeben wird, sollten wir zudem eine zusätzliche Einwohnerfragestunde vor Schließung der jeweiligen Sitzung einführen.
Das würde die Attraktiv erhöhen, sich solch eine Sitzung vor Ort anzusehen bzw. sich sogar am Ende aktiv durch das Stellen einer Frage einzubringen.
Durch eine erhöhte Einwohnerteilnahme an den Sitzungen würde sich zudem auch im Anschluss an unseren Sitzungen das eine oder andere direkte Gespräch zwischen Einwohnern und Kreistagsabgeordneten oder den häufig in die Ausschüsse eingeladenen Fachleuten ergeben.
Der Kontakt zwischen der Verwaltung und den ehrenamtlich Tätigen auf der einen und den Einwohnern unseres Landkreises auf der anderen Seite würde somit gefördert.
Stellungnahme der Verwaltung vom 20.03.2025:
Die Verwaltung sieht keine Erfordernis für eine entsprechende Anpassung der Geschäftsordnung, da § 62 Abs. 2 NKomVG der Vertretung bereits jetzt die Möglichkeit einräumt zu beschließen, anwesende Sachverständige und anwesende Einwohnerinnen und Einwohner einschließlich der nach § 41 von der Mitwirkung ausgeschlossenen Personen zum Gegenstand der Beratung zu hören.
Ob die in der Sitzung anwesenden Einwohnende oder anwesende Sachverständige gehört werden sollen, entscheidet die Vertretung autonom.
Antrag und Beschluss über eine Anhörung nach § 62 Abs. 2 NKomVG müssen zu einem bestimmten Beratungsgegenstand ergehen. Beide erfolgen notwendig in öffentlicher Sitzung, denn außerhalb der öffentlichen Sitzung stellt sich die in § 62 Abs. 2 NKomVG vorausgesetzte Situation der Anwesenheit von Einwohnenden oder Sachverständigen und mit der Möglichkeit einer spontanen Anhörung nicht.
Die Entscheidung nach Absatz 2 bedarf der einfachen Mehrheit, also der Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen (§ 66 Abs. 1 NKomVG). Der Beschluss nach Absatz 2 wirkt für die fragliche Sitzung.
In der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Mobilität von Landkreis und Hansestadt Lüneburg wurde zuletzt bereits entsprechend verfahren.