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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2025/122  

Betreff: Jahresabschlussarbeiten 2024; überplanmäßige Aufwendung für Leistungen nach dem Finanzvertrag mit der Hansestadt Lüneburg
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mennrich, Björn
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Mennrich, Björn
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
30.04.2025 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung      
Kreisausschuss
05.05.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
08.05.2025    Sitzung des Kreistages      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßigen Aufwendung r Leistungen nach dem Finanzvertrag mit der Hansestadt Lüneburg inhe von 10.832.396,79 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2024 wird gemäß § 117 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zugestimmt.

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Jahresabschluss 2024 des Landkreises Lüneburg wird derzeit erstellt.

 

Mit Schreiben vom 26.03.2025 hat die Hansestadt Lüneburg die Abrechnung des Finanzvertrages für das Jahr 2024 vorgelegt. Danach ergibt sich eine Schlussforderung der Hansestadt Lüneburg in Höhe von 11.566.571,52 Euro, die sich auf alle Bereiche des Finanzvertrages (Jugendhilfe, Sozialhilfe, Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Schulen und Musikschule) bezieht. Die Forderung ist dem Haushaltsjahr 2024 zuzuordnen. Von der Schlussforderung betreffen 10.873.288,23 Euro den Ergebnishaushalt, 693.283,29 Euro beziehen sich auf Investitionsförderungsmaßnahmen. Da im Budget 2024 für Leistungen des Finanzvertrages nur noch Restmittel von 40.891,44 Euro verfügbar sind, ergibt sich im Ergebnishaushalt ein überplanmäßiger Bedarf in Höhe von 10.832.396,79 Euro.

 

Ein Großteil der Forderungen der Hansestadt Lüneburg wird vorbehaltlich der üblichen Überprüfung zeitnah beglichen werden müssen. Für einen kleineren Teil wird im Zuge der Jahresabschlussarbeiten 2024 zunächst eine Rückstellung gemäß § 45 der Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) gebildet werden. Die konkreten Beträge sind noch zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg abzustimmen.

 

Die überplanmäßige Aufwendung ist sowohl sachlich als auch zeitlich unabweisbar. Auch, wenn die abschließende Prüfung der Forderungshöhe noch aussteht, besteht ein grundsätzlicher Rechtsanspruch der Hansestadt Lüneburg auf die Leistungen. Die Deckung ist durch Haushaltsverbesserungen im Gesamtergebnishaushalt 2024, die sich auf verschiedene Produkte beziehen, gewährleistet.

 

Die überplanmäßige Aufwendung belastet das Jahresergebnis 2024 erheblich. Nach derzeitigem Stand ist unter Berücksichtigung der Belastungen aus dem Finanzvertrag mit einem Jahresfehlbetrag von mehr als 20 Mio. Euro zu rechnen. Der im Ergebnishaushalt 2024 veranschlagte Jahresfehlbetrag von rd. 25,0 Mio. Euro wird voraussichtlich nicht überschritten werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

10.832.396,79 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

X

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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