Vorlage - 2025/122
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Sachlage:
Der Jahresabschluss 2024 des Landkreises Lüneburg wird derzeit erstellt.
Mit Schreiben vom 26.03.2025 hat die Hansestadt Lüneburg die Abrechnung des Finanzvertrages für das Jahr 2024 vorgelegt. Danach ergibt sich eine Schlussforderung der Hansestadt Lüneburg in Höhe von 11.566.571,52 Euro, die sich auf alle Bereiche des Finanzvertrages (Jugendhilfe, Sozialhilfe, Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Schulen und Musikschule) bezieht. Die Forderung ist dem Haushaltsjahr 2024 zuzuordnen. Von der Schlussforderung betreffen 10.873.288,23 Euro den Ergebnishaushalt, 693.283,29 Euro beziehen sich auf Investitionsförderungsmaßnahmen. Da im Budget 2024 für Leistungen des Finanzvertrages nur noch Restmittel von 40.891,44 Euro verfügbar sind, ergibt sich im Ergebnishaushalt ein überplanmäßiger Bedarf in Höhe von 10.832.396,79 Euro.
Ein Großteil der Forderungen der Hansestadt Lüneburg wird vorbehaltlich der üblichen Überprüfung zeitnah beglichen werden müssen. Für einen kleineren Teil wird im Zuge der Jahresabschlussarbeiten 2024 zunächst eine Rückstellung gemäß § 45 der Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (KomHKVO) gebildet werden. Die konkreten Beträge sind noch zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg abzustimmen.
Die überplanmäßige Aufwendung ist sowohl sachlich als auch zeitlich unabweisbar. Auch, wenn die abschließende Prüfung der Forderungshöhe noch aussteht, besteht ein grundsätzlicher Rechtsanspruch der Hansestadt Lüneburg auf die Leistungen. Die Deckung ist durch Haushaltsverbesserungen im Gesamtergebnishaushalt 2024, die sich auf verschiedene Produkte beziehen, gewährleistet.
Die überplanmäßige Aufwendung belastet das Jahresergebnis 2024 erheblich. Nach derzeitigem Stand ist unter Berücksichtigung der Belastungen aus dem Finanzvertrag mit einem Jahresfehlbetrag von mehr als 20 Mio. Euro zu rechnen. Der im Ergebnishaushalt 2024 veranschlagte Jahresfehlbetrag von rd. 25,0 Mio. Euro wird voraussichtlich nicht überschritten werden.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 10.832.396,79 € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| X | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| X | durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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