Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2025/126  

Betreff: Anfrage des KTA Gründel vom 10.04.2025 zum Thema "Brandschutzkonzept/ Brandsicherheit, Mängel LKH Arena Lüneburg" (Im Stand der 1. Aktualisierung vom 29.04.2025)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Gründel, Achim
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Bolz, Judith
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreistag
08.05.2025 
Sitzung des Kreistages zur Kenntnis genommen     

Anlage/n
Sachverhalt
Anlagen:
SPD_Anfrage_iS_Arena_04042025_fin.pdf  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n: Originalanfrage

Stellungnahme/Antworten der Verwaltung vom 29.04.2025

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SPD_Anfrage_iS_Arena_04042025_fin.pdf (146 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:
Seit einiger Zeit werden etwaige Mängel am Brandschutzkonzept / Brandschutz der LKH Arena Lüneburg diskutiert. Dabei bleibt für mich, etliche andere KtA und der Öffentlichkeit vieles unklar bzw. ungenau. Dieser Zustand kann ohne Zweifel dem Renommee der Veranstaltungshalle abträglich sein. Im Interesse des Landkreises liegt daher m.E. eine transparente und zügige Abarbeitung etwaiger Probleme hinsichtlich von Sicherheit und von Genehmigungen.

Verzagtes und intransparentes Handeln fördert das Arena-Projekt sicher nicht. Vielmehr arbeiten wir im Sinne eines Erfolges für die Arena, wenn die erforderlichen Genehmigungen und Schutzkonzepte ordnungsgemäß vorliegen. Aus diesem Grunde bitte ich um freundliche und zügige Beantwortung der vorliegenden Anfrage. Für die Aufwendungen bitte ich um Verständnis, aber zur ordnungsgemäßen Ausübung meines Mandates halte ich diese Erkenntnisse für erforderlich.

Um für die Mandatsträger Klarheit zu schaffen, stelle ich gem. § 56 NkomVG auch für die SPD-Fraktion die nachfolgende Anfrage. Der Einfachheit und Klarheit halber bitte ich um schriftliche Beantwortung. Die Beantwortung kann gerne in mehreren Teilen erfolgen, so einzelne Antworten unerwartet einer längeren Recherche bedürfen. Zur besseren Übersicht bitte ich um Bezugnahme zu jedem Punkt. Zudem bitte ich um Beratung des (zuvor schriftlich vorgelegten) Ergebnisses auf der nächsten Kreistagssitzung im Rahmen eines Tagesordnungspunktes.

Dies vorangestellt möchte ich von der Verwaltung des Landkreises Lüneburg folgendes wissen:

 

1. Ist das Brandschutzkonzept Bestandteil der Baugenehmigungsplanung der LKH-Arena?

1.1. Wenn ja: Ist es nicht mithin Bestandteil des Generalplanung durch das Planungsbüro?

1.2. Wenn nein: Wurde es gesondert ausgeschrieben, ggf. mit welchem Ergebnis?

2. Wie viele Entwürfe i.S. Brandschutz wurden inzwischen tatsächlich erstellt?

2.1. Wie viele davon wurden bei der Genehmigungsbehörde eingereicht?

2.2. Wurden alle erforderlichen Unterlagen jeweils eingereicht?

2.3. Mussten Unterlagen nachgeliefert werden?

2.4. Wurden Unterlagen / Mängellisten der Genehmigungsbehörde vorenthalten?

2.5. Wenn 2.4. ja: Warum?

3. Wurden bei den eingereichten Brandschutzkonzepten Mängel festgestellt?

3.1. Wenn ja, welche? Von welcher Einrichtung wurden etwaige Mängel festgestellt?

3.2. Wurden sie behoben?

3.3. Wenn nein, warum nicht?

4. Wurden die bei der Genehmigungsbehörde eingereichten Brandschutzkonzepte hausintern (Brandschutzprüfer) geprüft?

4.1. Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?

4.2. So Mängel / Unzulänglichkeiten an den eingereichten Konzepten festgestellt wurden: Wären diese mit der erforderlichen Fachkompetenz erkennbar gewesen?

5. Welche Kosten für Fachbüros sind durch die Entwürfe bisher entstanden?

5.1. Ist mit einem adäquaten Aufwand ermittelbar, wieviel Arbeitszeit der Landkreismitarbeiter für die bisherige Behandlung des Themas erforderlich wurde?

5.2. Wenn ja: Wie viele Stunden sind entstanden?

6. Wie viele Fachbüros wurden beauftragt?

6.1. Wenn mehr als 1: Warum erfolgte ein Wechsel?

6.2. Wenn Wechsel der Büros erfolgten: Mit welcher Fachkompetenz wurden diese ausgewählt /ausgeschrieben?

7. Ist aktuell ein finaler genehmigungsfähiger Entwurf eingereicht?

7.1. Wenn ja: Wann erfolgte die Einreichung?

7.2. Wurden von der Genehmigungsbehörde gesetzte Fristen zur Einreichung und ggf. Nachlieferung von Unterlagen in allen Fällen eingehalten?

7.3. Wenn nein: Warum nicht?

7.4. Welche Kosten sind dafür entstanden?

7.5. Gibt es erste Rückmeldungen / Nachforderungen der Genehmigungsbehörde zum aktuellen Antrag?

7.6. Wenn ja: Welcher Art sind diese und wären sie bei gehöriger Vorprüfung (Nutzung hausinterne Fachkunde) vermeidbar?

8. Wurden von der Genehmigungsbehörde Hinweise / Auflagen gegeben, um Mängel an der Durchführung / Umsetzung des Konzeptes und / oder von Brandschutzeinrichtungen in der LKH-Arena zu beheben?

8.1. Wenn ja: Welche?

8.2. Wurden sie ggf. behoben?

8.3. Wenn 8.2. nein: Warum nicht?

9. Pft die Landkreisverwaltung im Zuge von anderen Genehmigungsplanungen eingereichte Brandschutzkonzepte (z.B. bei Bauprojekten wie Kindertagestätten etc.) mit eigener Fachkompetenz?

9.1. Wenn ja: Kann man somit davon ausgehen, dass die Verwaltung qualifiziert ist, um auch für die LKH-Arena erstellte Brandschutzkonzepte nach den eigenen Kriterien und den Vorschriften entsprechend zu bewerten?

9.2. Ist eine solche Bewertung im Falle der LKH-Arena erfolgt?

9.3. Zu welchem Ergebnis kam dies Bewertung?

9.4. Wurde Ergebnisse hausinterner Bewertungen / Prüfungen der Genehmigungsbehörde mitgeteilt?

9.5. Wenn 9.4. nein: Warum nicht?

10. Welche Einschränkungen / Zusatzaufwendungen im Betrieb der Arena ergeben sich bisher und künftig aus dem fehlenden / mangelhaften Brandschutzkonzept?

10.1. Wenn ja: Welche Kosten werden dadurch verursacht?

10.2. Wenn ja: Welche Auswirkungen hat dies auf den Betreibervertrag?

11. Hat sich die Bewertung verwendeter Baumaterialen hinsichtlich deren Brandsicherheit nach Errichtung der LKH-Arena geändert?

11.1. Wenn ja: Welche Materialien sind es? Wo wurden diese verbaut und welche Konsequenzen hat diese Erkenntnis?

11.2. Wenn nein: Ist sichergestellt, dass hinsichtlich des Brandschutzes ausschließlich geeignete Materialien verwendet wurden?

11.3. Liegen der Kreisverwaltung Hinweise vor, wonach das Material der Außenhülle von der Stufe „nicht entflammbar“ auf „schwer entflammbar“ geändert wurde?

11.4. Wenn 11.3. ja: Welche Konsequenzen sind geboten?

12. Sind Evakuierungswege und Fluchtplätze gesichert vorhanden und entsprechend kenntlich gemacht?

12.1. Wenn ja: Wohin erfolgt die Entfluchtung der Besucher bei Veranstaltungen in der LKH-Arena?

12.2. Wie werden die Besucher von der Sammelstelle hinter der LKH-Arena bei einem Großeinsatz vom Arenagrundstück weggeführt?

12.3. Gibt es hierzu eine Abstimmung mit den Eigentümern der benachbarten Grundstücke?

13. Liegt ein MANV-Konzept (Massenanfall von Verletzten, DIN 13050:2021-10) vor?

13.1. Wenn nein: Warum nicht? Die Arena ist mit einer Kapazität von 3.500 Besuchern die mit Abstand größte geschlossene Versammlungsstätte im Landkreis. Gem. o.g. DIN kann eine MANV-Lage mit 5 beginnen (s. Bek. d. MI v. 19.11.2014 36.42 - 41576-10-13/0).

13.2. Gibt es Schnittmengen bzw. eine Koordinierung mit dem MANV-Konzept des Landkreises, bzw. wurde eine mögliche MANV-Lage mit diesem Konzept koordiniert?

14. Wurden andere Behörden / Organisationen (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste etc.) am Schutzkonzept für die LKH-Arena beteiligt?

14.1. Wenn ja: Welche Einrichtungen und mit welchem Ergebnis (wurden etwaige Anregungen berücksichtigt?)?

14.2. Wenn nein: Warum nicht?

15. Wann ist mit der endgültigen Beseitigung von etwaigen Brandschutzmängeln zu rechnen?

16. Wann ist mit einem genehmigten Brandschutzkonzept zu rechnen?

17. Wie ist die gängige Praxis der entsprechenden Abteilung der Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde, wenn in einem Genehmigungsverfahren für eine öffentliche Einrichtung (z.B. Kindertagestätte, Gemeindesaal o.ä.) auch drei Jahre nach Inbetriebnahme kein genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept vorliegt?

18. Für welche Aspekte der o.g. Sachverhalte ist die Kreisverwaltung zuständig und welche betreffen die Betreibergesellschaft?

19. Waren die Inhalte obiger Fragen Gegenstand von Beiratssitzungen? Liegen die Inhalte dem Beirrat vor?

19.1. Wenn ja: Seit wann oder laufend?

 

Fristsetzung:

Um einerseits genügend Zeit zur Erstellung der Antworten zu ermöglichen, andererseits das Sachergebnis zur kommenden Kreistagssitzung vorliegen zu haben, ist eine Beantwortung der Fragen bis zum 30.04. 2025 angemessen.

r die geduldige Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich bereits jetzt sehr herzlich bei allen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Da die dargestellten Sachverhalte Gegenstand der laufenden Verwaltung sein müssten, hoffe ich sehr, keine unnötigen Recherchen ausgelöst zu haben.

Scheuen Sie sich nicht, bei unklarer Fragenlage mich direkt zu kontaktieren. Meine Erreichbarkeiten sind dem Kreisbüro bekannt.

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 29.04.2025:

 

1. Ist das Brandschutzkonzept Bestandteil der Baugenehmigungsplanung der LKH-Arena?  

Ja

 

1.1. Wenn ja: Ist es nicht mithin Bestandteil des Generalplanung durch das Planungsbüro? 

Ja

 

1.2. Wenn nein: Wurde es gesondert ausgeschrieben, ggf. mit welchem Ergebnis?

- 

2. Wie viele Entwürfe i.S. Brandschutz wurden inzwischen tatsächlich erstellt?

Die Baugenehmigung vom 28.04.2017 beinhaltet das Brandschutzkonzept (BSK) von Büro Wijnveld in der 2. Revision. Der 2. Nachtrag zur Baugenehmigung vom 01.10.2018 beinhaltet das BSK von Büro Wijnveld in der 3. Revision. Der 3. Nachtrag zur Baugenehmigung vom 15.02.2021 beinhaltet das BSK von Büro Wijnveld in der 6. Revision.

Das Büro Wijnveld hat jede Nachbesserung des BKS, auch wenn diese nur zwischen Bauherrn und dem Büro erfolgte, als weitere Revisionen bezeichnet. Auf der Grundlage der 6. Revision hat der neue Gutachter eine Fortschreibung des BSK erstellt.

 

2.1. Wie viele davon wurden bei der Genehmigungsbehörde eingereicht?

Bei der Bauaufsicht der Hansestadt wurde zuletzt die 9. Revision des BSK Wijnveld eingereicht sowie aktuell das Werk des neuen Büros hhp Berlin.

 

2.2. Wurden alle erforderlichen Unterlagen jeweils eingereicht? 

Ja

 

2.3. Mussten Unterlagen nachgeliefert werden?

Ja

 

2.4. Wurden Unterlagen / Mängellisten der Genehmigungsbehörde vorenthalten? 

Nein. Die Bauaufsicht der Hansestadt wurde darüber informiert, dass das eingereichte BSK 9. Revision weiterer Überarbeitung bedarf. Es wurde ebenfalls mitgeteilt, dass das Büro Wijnveld trotz mehrfacher Aufforderung durch den Bauherrn, die notwendigen Überarbeitungen leider nicht liefere und daher entschieden worden sei, sich von dem Sachverständigen zu trennen und einen neuen Brandschutzsachverständigen zu beauftragen.

 

2.5. Wenn 2.4. ja: Warum?

- 

3. Wurden bei den eingereichten Brandschutzkonzepten Mängel festgestellt?  

Der Bauherr selbst hat Nachbesserungen am BSK 9. Revision angefordert, die vom Gutachter Wijnveld leider nicht umgesetzt worden sind. Deshalb wurde dem Büro gekündigt und ein neuer Gutachter gesucht.

 

3.1. Wenn ja, welche? Von welcher Einrichtung wurden etwaige Mängel festgestellt? 

Fehler in Plänen und in textlicher Darstellung

 

3.2. Wurden sie behoben?  

Auf der Grundlage der 9. Revision hat der neue Gutachter den Brandschutz umfassend neu bewertet. Dabei wurden sowohl die Anmerkungen des Brandschutzprüfers als auch die Erfahrungen des Dienstleisters aus dem bisherigen Betrieb berücksichtigt.

 

3.3. Wenn nein, warum nicht?   

-

4. Wurden die bei der Genehmigungsbehörde eingereichten Brandschutzkonzepte hausintern

(Brandschutzprüfer) geprüft?

Ja 

 

4.1. Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?  

r das zuletzt eingereichte Dokument gab es enge Absprachen mit dem hausinternen Brandschutzprüfer, gerade um dessen Expertise einzubringen.

 

4.2. So Mängel / Unzulänglichkeiten an den eingereichten Konzepten festgestellt wurden: Wären

diese mit der erforderlichen Fachkompetenz erkennbar gewesen? 

Ja

 

5. Welche Kosten für Fachbüros sind durch die Entwürfe bisher entstanden? 

Bezüglich des Büros Wijnveld, als der Landkreis noch in der Bauherren-/Eigentümerrolle war: rund 100.000,- €. Für das neue Büro können dazu aus Datenschutzgründen keine Angaben gemacht werden.

 

5.1. Ist mit einem adäquaten Aufwand ermittelbar, wieviel Arbeitszeit der Landkreismitarbeiter für die bisherige Behandlung des Themas erforderlich wurde?

Nein

 

5.2. Wenn ja: Wie viele Stunden sind entstanden?  

-

6. Wie viele Fachbüros wurden beauftragt? 

2

 

6.1. Wenn mehr als 1: Warum erfolgte ein Wechsel? 

Weil das Büro Wijnveld trotz mehrfacher Aufforderung seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.

 

6.2. Wenn Wechsel der Büros erfolgten: Mit welcher Fachkompetenz wurden diese ausgewählt /

ausgeschrieben? 

Angefragt wurden anerkannte Sachverständigenbüros, die Bearbeitungskapazität hatten.

 

7. Ist aktuell ein finaler genehmigungsfähiger Entwurf eingereicht?

Ja 

 

7.1. Wenn ja: Wann erfolgte die Einreichung? 

Ja, zum 28.2.2025.

 

7.2. Wurden von der Genehmigungsbehörde gesetzte Fristen zur Einreichung und ggf.

Nachlieferung von Unterlagen in allen Fällen eingehalten?

Ja  

 

7.3. Wenn nein: Warum nicht?

-

 

7.4. Welche Kosten sind dafür entstanden?  

Nicht bezifferbar/ Datenschutz.

 

7.5. Gibt es erste Rückmeldungen / Nachforderungen der Genehmigungsbehörde zum aktuellen

Antrag? 

Es gibt Nachforderungen zum eingereichten Brandschutznachweis, die derzeit bearbeitet werden.

 

7.6. Wenn ja: Welcher Art sind diese und wären sie bei gehöriger Vorprüfung (Nutzung

hausinterne Fachkunde) vermeidbar?  

Es handelt es sich um Korrekturen / Klarstellungen / Ergänzungen in Plänen und Darstellungen und Anregungen. Das beauftragte Büro ist sachverständig. Außerdem wurde der interne Brandschutzprüfer bereits in die Beauftragung eingebunden, um alle seine Punkte einzubringen.

 

8. Wurden von der Genehmigungsbehörde Hinweise / Auflagen gegeben, um Mängel an der

Durchführung / Umsetzung des Konzeptes und / oder von Brandschutzeinrichtungen in der LKH-

Arena zu beheben? 

Siehe Frage 7.5

 

8.1. Wenn ja: Welche?

-  

8.2. Wurden sie ggf. behoben?

 -

8.3. Wenn 8.2. nein: Warum nicht?

-

 

9. Prüft die Landkreisverwaltung im Zuge von anderen Genehmigungsplanungen eingereichte

Brandschutzkonzepte (z.B. bei Bauprojekten wie Kindertagestätten etc.) mit eigener

Fachkompetenz?   

Ja, dafür ist die Brandschutzdienststelle des LK da, die von der zuständigen Bauaufsicht beteiligt wird. Die prüft auch für die HLG, die keine eigene Brandschutzdienststelle hat und nur den baulichen Brandschutz selbst prüft.

 

9.1. Wenn ja: Kann man somit davon ausgehen, dass die Verwaltung qualifiziert ist, um auch für die

LKH-Arena erstellte Brandschutzkonzepte nach den eigenen Kriterien und den Vorschriften

entsprechend zu bewerten?  

Ja

 

9.2. Ist eine solche Bewertung im Falle der LKH-Arena erfolgt? 

r die neue Fortschreibung des BSK nicht. Dafür müsste die HLG die Brandschutzdienststelle des LK zur Stellungnahme auffordern. Das ist bisher nicht erfolgt.

 

9.3. Zu welchem Ergebnis kam dies Bewertung? 

Liegt mangels Stellungnahmeanforderung nicht vor.

 

9.4. Wurde Ergebnisse hausinterner Bewertungen / Prüfungen der Genehmigungsbehörde

mitgeteilt?   

9.5. Wenn 9.4. nein: Warum nicht?  

Wenn die Brandschutzdienststelle nicht von der HLG im Verfahren beteiligt wird, gibt sie gegenüber der HLG keine Bewertung ab.

 

10. Welche Einschränkungen / Zusatzaufwendungen im Betrieb der Arena ergeben sich bisher

und nftig aus dem fehlenden / mangelhaften Brandschutzkonzept? 

Die zuständige Bauaufsicht der HLG hat bei der Teilschlussabnahme am 28.04.2022 die Arena zur uneingeschränkten Betriebsaufnahme freigegeben.

 

10.1. Wenn ja: Welche Kosten werden dadurch verursacht?  

 

10.2. Wenn ja: Welche Auswirkungen hat dies auf den Betreibervertrag?  

 

11. Hat sich die Bewertung verwendeter Baumaterialen hinsichtlich deren Brandsicherheit nach

Errichtung der LKH-Arena geändert? 

Die Bewertung hat sich nicht geändert.

 

11.1. Wenn ja: Welche Materialien sind es? Wo wurden diese verbaut und welche Konsequenzen hat diese Erkenntnis?  

 

11.2. Wenn nein: Ist sichergestellt, dass hinsichtlich des Brandschutzes ausschließlich geeignete Materialien verwendet wurden?  

Ja. Einzelne Abweichungen wurden bereits in der Baugenehmigung von 2017 genehmigt.

 

11.3. Liegen der Kreisverwaltung Hinweise vor, wonach das Material der Außenhülle von der Stufe „nicht entflammbar“ auf „schwer entflammbar“ geändert wurde?  

Nein, die Baugenehmigung von 2017 enthält bereits eine Abweichung für die Außenhülle auf schwer entflammbar. Dies wird eingehalten.

 

11.4. Wenn 11.3. ja: Welche Konsequenzen sind geboten?

 

12. Sind Evakuierungswege und Fluchtplätze gesichert vorhanden und entsprechend kenntlich

gemacht? 

Die Rettungswege im Gebäude sind den Vorschriften entsprechend kenntlich gemacht. Auch die Sammelplätze sind gekennzeichnet.

 

12.1. Wenn ja: Wohin erfolgt die Entfluchtung der Besucher bei Veranstaltungen in der LKH- 

Arena? 

Die Entfluchtung erfolgt selbstverständlich ins Freie. Für einen Teil der Besucher wird ein Sammelplatz hinter der Arena bereitgestellt, für einen anderen Teil eine öffentliche Fläche auf der Straße Lüner Rennbahn.

 

12.2. Wie werden die Besucher von der Sammelstelle hinter der LKH-Arena bei einem Großeinsatz vom Arenagrundstück weggeführt? 

Das ist abhängig von der jeweiligen Lage und der Art und Dauer des Einsatzes und wird situationsabhängig, ggf. unter Abstimmung mit den Rettungskräften entschieden.

 

12.3. Gibt es hierzu eine Abstimmung mit den Eigentümern der benachbarten Grundstücke? 

Die Inanspruchnahme von Nachbargrundstücken ist nicht vorgesehen.

 

13. Liegt ein MANV-Konzept (Massenanfall von Verletzten, DIN 13050:2021-10) vor?  

Das MANV Konzept des LK befindet sich im Entwurfsstadium und steht in keinerlei Zusammenhang mit der Arena.

 

13.1. Wenn nein: Warum nicht? Die Arena ist mit einer Kapazität von 3.500 Besuchern die mit Abstand größte geschlossene Versammlungsstätte im Landkreis. Gem. o.g. DIN kann eine MANV-Lage mit 5 beginnen (s. Bek. d. MI v. 19.11.2014 36.42 - 41576-10-13/0).

 

13.2. Gibt es Schnittmengen bzw. eine Koordinierung mit dem MANV-Konzept des Landkreises,

bzw. wurde eine mögliche MANV-Lage mit diesem Konzept koordiniert?  

14. Wurden andere Behörden / Organisationen (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste etc.) am

Schutzkonzept für die LKH-Arena beteiligt?  

Was ist mit Schutzkonzept gemeint?

 

14.1. Wenn ja: Welche Einrichtungen und mit welchem Ergebnis (wurden etwaige Anregungen

berücksichtigt?)?  

Bezüglich der Verkehrssituation haben bereits mehrere Gespräche mit den Ordnungsbehörden (Ordnungs/ Verkehrsbehörde HLG, Polizei) stattgefunden, weitere befinden sich in der Terminabstimmung.

 

14.2. Wenn nein: Warum nicht? 

 

15. Wann ist mit der endgültigen Beseitigung von etwaigen Brandschutzmängeln zu rechnen? 

Alle in der Teilschlussabnahme von der Bauaufsicht der Hansestadt benannten Mängel wurden behoben bzw es ist der Bauaufsicht zurückgemeldet worden, wann diese behoben sein werden.
Ob die Bauaufsicht aus dem jetzt vorgelegten fortgeschriebenen Brandschutzkonzept weitere Anforderung ableitet, ist abzuwarten.

16. Wann ist mit einem genehmigten Brandschutzkonzept zu rechnen? 

Dazu trifft die HLG keine Aussage. Da die Bauaufsicht der HLG abweichend vom üblichen Vorgehen statt der Brandschutzdienststelle des Landkreises einen externen Prüfsachverständigen mit der Prüfung beauftragen will, ist nicht mit einer schnellen Genehmigung zu rechnen.

 

17. Wie ist die gängige Praxis der entsprechenden Abteilung der Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde, wenn in einem Genehmigungsverfahren für eine öffentliche Einrichtung (z.B. Kindertagestätte, Gemeindesaal o.ä.) auch drei Jahre nach Inbetriebnahme kein genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept vorliegt?  

Wenn die Bauaufsicht des LK zuständig ist, steht sie im Austausch mit dem jeweiligen Betreiber und trifft die erforderlichen Anordnungen zur Herstellung der Sicherheit. Dabei zieht sie die Expertise der Brandschutzdienststelle heran, falls erforderlich.

 

18. Für welche Aspekte der o.g. Sachverhalte ist die Kreisverwaltung zuständig und welche betreffen die Betreibergesellschaft? 

Die Betriebsgesellschaft ist inzwischen Eigentümerin und Betreiberin der Arena mit allen Rechten und Pflichten. Die Kreisverwaltung als Brandschutzdienststelle erstellt ggf. auf Veranlassung der HLG als Bauaufsicht eine Stellungnahme zum Brandschutzgutachten, das die HLG als Genehmigungsbehörde dann bei ihrer Entscheidung berücksichtigen kann.

 

19. Waren die Inhalte obiger Fragen Gegenstand von Beiratssitzungen? Liegen die Inhalte dem

Beirat vor?  

Ja, dazu dienten die letzten beiden Beiratssitzungen.

 

19.1. Wenn ja: Seit wann oder laufend?

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung