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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2025/127  

Betreff: Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2021
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Haack, Carolin
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Haack, Carolin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
30.04.2025 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung      
Kreisausschuss
05.05.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
08.05.2025    Sitzung des Kreistages      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Jahresabschluss 2021  
Anlage 2 - Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 des Landkreises Lüneburg des Rechnungsprüfungsamtes  
Anlage 3 - Stellungnahme Prüfungsbemerkung 2021  

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Anlage 1 Jahresabschluss 2021

Anlage 2 Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschluss 2021 des Landkreises Lüneburg des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 3 Stellungnahme Prüfbemerkung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Jahresabschluss 2021 (5717 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 des Landkreises Lüneburg des Rechnungsprüfungsamtes (224 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Stellungnahme Prüfungsbemerkung 2021 (89 KB)      

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

 

  1. Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO wird der Jahresfehlbetrag im ordentlichen Ergebnis des Jahres 2021 i.H.v. 5.929.377,72 aus der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.

 

Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses i.H.v. 571.097,64 wird gemäß § 123 NKomVG der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

  1. Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg hat gemäß § 128 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 aufgestellt. Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 am 13.07.2023 festgestellt:

 

Jahresfehlbetrag 2021: -5.358.280,08 €

 

Bilanzsumme am 31.12.2021: 383.813.963,79 €

 

Der Jahresfehlbetrag 2021 setzt sich aus einem Fehlbetrag i.H.v. 5.929.377,72 € im ordentlichen Ergebnis und einem Überschuss i.H.v. 571.097,64 € im außerordentlichen Ergebnis zusammen.

 

Der Jahresabschluss 2021 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat den Jahresabschluss 2021 geprüft und einen Schlussbericht über die Prüfung erstellt. Der Schlussbericht ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Der Schlussbericht enthält eine Prüfungsbemerkung (PB), zu der eine Stellungnahme der Verwaltung abgegeben werden sollte. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Prüfungsbemerkungen ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Darüber hinaus enthält der Schlussbericht Prüfungshinweise (PH), zu denen aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes keine Stellungnahme erforderlich sind, wenn sie anerkannt und beachtet werden.

 

Die Prüfungshinweise des Rechnungsprüfungsamtes sind berechtigt.

 

Erforderliche Korrekturen sind inzwischen vorgenommen worden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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